DER FALL SCHMOTZER 6

Illustration des Katers Schmotzer als stille Erinnerung an einen Fall, der eine breite Diskussion über Tierschutz, Rechtsstaat und gesellschaftliche Verantwortung ausgelöst hat.

Ich beschäftige mich inzwischen seit einiger Zeit mit diesem Fall. Ich habe Zeitungsberichte gelesen, Pressemitteilungen verglichen, Gesetze nachgeschlagen, Aussagen nebeneinandergelegt, Fragen an Behörden formuliert und wahrscheinlich öfter auf diese 55 Sekunden geschaut, als mir lieb ist.

Und trotzdem passiert etwas Merkwürdiges. Je mehr ich über den Fall Schmotzer weiß, desto länger wird die Liste der Dinge, die ich nicht weiß.

Eigentlich sollte Recherche genau andersherum funktionieren. Man beginnt mit vielen Fragen, findet Antworten, streicht nach und nach Punkte von seiner Liste und irgendwann entsteht ein Bild, das zumindest halbwegs vollständig ist.

Bei Schmotzer funktioniert das nicht. Einige Dinge sind inzwischen klar.

Vier junge Männer standen am 4. August 2026 vor dem Landesgericht Innsbruck. Alle vier wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Die Freisprüche sind rechtskräftig.

Es gibt das Video. Es gibt den Bolzenschuss. Es gibt die Bewegungen Schmotzers danach. Es gibt die Schläge mit der Schaufel. Es gibt die Aufforderung zu einem weiteren Schlag.

Es gibt den Kehlschnitt.

Und es gibt die Erklärung der Beteiligten, sie hätten einen bereits schwer verletzten Kater gefunden und ihn von seinem Leiden erlösen wollen. Bis hierher könnte man glauben, die Geschichte sei im Wesentlichen erzählt.

Aber genau hier beginnen für mich die Fragen.

Was wissen wir – und was wurde uns gesagt?

Dass Schmotzer schwer verletzt gewesen sein soll, ist eine Information. Welche Verletzungen er tatsächlich hatte, ist eine andere.

Dass der veterinärmedizinische Sachverständige nicht mit der für ein Strafverfahren erforderlichen Sicherheit feststellen konnte, ob Schmotzer nach dem Bolzenschuss noch bei Bewusstsein war und Schmerzen empfand, ist ebenfalls eine Information.

Daraus folgt aber nicht automatisch, dass er bewusstlos war und keine Schmerzen mehr empfand.

Das klingt vielleicht nach Wortklauberei. Ist es aber nicht.

Zwischen

„Wir können nicht beweisen, dass er Schmerzen hatte“

und

„Er hatte keine Schmerzen“

liegt ein gewaltiger Unterschied. Genau solche Unterschiede interessieren mich inzwischen an diesem Fall.

Denn je öfter eine bestimmte Formulierung wiederholt wird, desto leichter passiert etwas, das bei komplizierten Geschichten erstaunlich schnell geschieht: Aus einer Aussage wird irgendwann scheinbar eine Tatsache. Aus einer Möglichkeit wird Gewissheit. Und irgendwann weiß kaum noch jemand, worauf diese Gewissheit ursprünglich beruhte.

Das möchte ich vermeiden. Auch in die andere Richtung.

Nur weil ich bislang keinen öffentlich zugänglichen Befund gefunden habe, der die behaupteten schweren Vorverletzungen Schmotzers im Einzelnen beschreibt, darf ich daraus nicht schließen, dass es diese Verletzungen nicht gegeben hat.

Das wäre genauso unsauber. Die richtige Antwort lautet an dieser Stelle schlicht:

Ich weiß es nicht.

Und vielleicht ist das einer der wichtigsten Sätze dieser ganzen Recherche.

Einmal den Tisch leer räumen

Der vorige Beitrag war bewusst anders aufgebaut.

Dort habe ich eine fiktive Ermittlung entwickelt und mich gefragt, wie ich selbst auf Grundlage der öffentlich bekannten Informationen an diesen Fall herangehen würde. Welche Fragen würde ich stellen? Welche Beweise würde ich prüfen? Welche strafrechtlichen Vorwürfe könnten sich daraus ergeben?

Das war ein Gedankenexperiment.

Dieser Beitrag ist keines. Hier gibt es keine fiktive Staatsanwältin. Keine erfundene Anklage. Keine alternative Gerichtsverhandlung.

Diesmal möchte ich etwas viel Einfacheres versuchen: den Tisch leer räumen.

Was wissen wir tatsächlich?

Was haben die Beteiligten gesagt?

Was hat der Sachverständige festgestellt?

Was hat das Gericht daraus geschlossen?

Welche Informationen stammen aus Medienberichten?

Was lässt sich nachvollziehen?

Und welche Fragen liegen noch immer auf diesem Tisch, obwohl das Strafverfahren längst beendet ist?

Dabei geht es mir nicht darum, das Urteil rückwirkend neu zu sprechen. Die vier Angeklagten wurden freigesprochen. Diese Freisprüche sind rechtskräftig. Das ist die rechtliche Wirklichkeit.

Aber ein abgeschlossenes Strafverfahren bedeutet nicht automatisch, dass damit jede Frage beantwortet ist, die dieser Fall aufgeworfen hat. Und bei Schmotzer sind einige dieser Fragen erstaunlich grundlegend.

Eine davon beschäftigt mich inzwischen besonders. Wir wissen sehr viel über die letzten 55 Sekunden seines Lebens. Aber was geschah eigentlich danach?

Wo blieb Schmotzer?

Wo verblieben seine sterblichen Überreste? Wurde sein Körper untersucht?

Falls ja: von wem?

Welche Verletzungen wurden dabei festgestellt? Und vor allem: Welche davon konnten tatsächlich der Zeit vor dem Bolzenschuss zugeordnet werden?

Vielleicht gibt es darauf vollkommen nachvollziehbare Antworten. Vielleicht stehen sie in der Ermittlungsakte. Vielleicht wurden sie im nicht öffentlichen Verfahren behandelt. Ich kenne diese Antworten bislang nicht. Also werde ich sie auch nicht erfinden. Aber die Fragen verschwinden dadurch nicht. Im Gegenteil.

Je länger ich mich mit diesem Fall beschäftige, desto mehr habe ich den Eindruck, dass nicht unbedingt die lautesten Fragen die wichtigsten sind.

Manchmal sind es die ganz einfachen.

Wo war Schmotzer vorher?

Wie schwer war er tatsächlich verletzt?

Warum wurde kein Tierarzt gerufen?

Was geschah nach seinem Tod mit seinem Körper?

Vielleicht beginnt eine wirklich gründliche Betrachtung dieses Falles genau dort: nicht mit einer weiteren Antwort. Sondern mit der Bereitschaft, eine offene Frage auch dann offen zu lassen, wenn man sie unbedingt beantwortet haben möchte.

Die schwere Verletzung – aber woher wissen wir das?

Einer der Sätze, die im Fall Schmotzer immer wieder auftauchen, lautet sinngemäß: Der Kater sei bereits schwer verletzt gewesen, als die vier jungen Männer ihn fanden. Diese Annahme ist wichtig, vielleicht sogar entscheidend. Denn auf ihr baut die Erklärung auf, man habe Schmotzer nicht töten wollen, weil man ihm etwas antun wollte, sondern weil man sein Leiden beenden wollte.

Je länger ich darüber nachdenke, desto mehr interessiert mich allerdings nicht die Erklärung selbst, sondern etwas viel Banaleres: Woher wissen wir eigentlich, wie schwer Schmotzer verletzt war?

Nach den veröffentlichten Berichten wurde im Verfahren von erheblichen Vorverletzungen ausgegangen. Gleichzeitig zeigt das Video, mit dem sich später alle beschäftigten, nur die letzten Sekunden seines Lebens. Was davor passiert ist, sieht man darauf nicht. Das Video kann deshalb für sich allein nicht beantworten, welche Verletzungen Schmotzer bereits hatte, bevor die Aufnahme begann.

Natürlich kann es dafür andere Beweise gegeben haben. Aussagen der Beteiligten. Aussagen von Zeugen. Vielleicht Bilder. Vielleicht Erkenntnisse aus der Ermittlungsakte, die nie öffentlich wurden. Das nicht öffentliche Verfahren macht es für Außenstehende zusätzlich schwierig, diese Frage nachträglich sauber zu beantworten.

Genau deshalb möchte ich nichts hineininterpretieren. Ich kann nicht sagen: Schmotzer war nicht schwer verletzt. Dafür fehlt mir die Grundlage. Ich kann aber genauso wenig aufgrund einer oft wiederholten Formulierung so tun, als wüsste ich genau, welche Verletzungen er hatte und wie sie festgestellt wurden.

Und hier taucht wieder diese einfache, etwas lästige Frage auf, die mich durch den ganzen Fall begleitet:

Was ist der Beleg?

Nicht: Wer hat es gesagt? Sondern: Worauf beruht es?

Der Körper, über den kaum jemand spricht

An dieser Stelle komme ich zu einer Frage zurück, die mir inzwischen fast wichtiger erscheint als manche juristische Feinheit.

Was geschah mit Schmotzers Körper nach seinem Tod?

Vielleicht klingt das zunächst wie eine Nebensache. Für mich ist es das inzwischen überhaupt nicht mehr. Denn wenn geklärt werden soll, ob ein Tier schon vor seiner Tötung schwer verletzt war, dann ist sein Körper eines der naheliegendsten Beweismittel überhaupt.

Wurde Schmotzer nach seinem Tod tierärztlich untersucht? Gab es eine pathologische Untersuchung? Wurden Verletzungen dokumentiert? Konnte festgestellt werden, welche Verletzungen bereits vorher bestanden und welche erst während der auf dem Video sichtbaren Handlungen entstanden? Gibt es Fotos oder schriftliche Befunde?

Ich habe bislang keine öffentlich zugängliche Quelle gefunden, die mir diese Fragen beantwortet.

Auch daraus darf ich keinen falschen Schluss ziehen. Dass ich keinen Befund gefunden habe, bedeutet nicht, dass es keinen gibt. Vielleicht befindet er sich in der Ermittlungsakte. Vielleicht wurde darüber in der nicht öffentlichen Hauptverhandlung gesprochen. Vielleicht gibt es eine ganz einfache Erklärung, die bisher nur nicht veröffentlicht wurde.

Aber ich finde bemerkenswert, wie viel wir inzwischen über einzelne Sekunden eines Videos diskutieren, während ich über den Verbleib des wichtigsten körperlichen Beweismittels praktisch nichts weiß.

Wir wissen, wer den Bolzenschuss abgegeben haben soll. Wir wissen, wer die Schaufel benutzt haben soll. Wir wissen, dass gefilmt wurde und dass ein weiterer Schlag gefordert wurde. Wir diskutieren über Reflexe, Bewusstsein, Schmerzen und die Wirkung eines Bolzenschussgeräts.

Aber wo Schmotzer danach geblieben ist, weiß ich bis heute nicht. Das ist keine Anklage. Es ist schlicht eine offene Frage. Und ich möchte sie beantwortet haben.

Die Erlösungsabsicht

Dann gibt es die Erklärung der vier Beteiligten selbst. Sie hätten Schmotzer verletzt gefunden und sein Leiden beenden wollen.

Auch hier muss man sauber bleiben. Diese Erklärung darf nicht allein deshalb verworfen werden, weil das Video auf viele Menschen verstörend wirkt. Ein Angeklagter verliert nicht das Recht darauf, dass auch eine für ihn günstige Erklärung ernsthaft geprüft wird.

Umgekehrt darf eine Erklärung aber auch nicht allein dadurch zur Tatsache werden, dass sie immer wieder zitiert wird.

Für mich beginnt die eigentliche Frage deshalb erst nach dem Satz „Wir wollten ihn erlösen“.

Wenn vier junge Männer tatsächlich davon überzeugt waren, vor ihnen liege ein schwer verletzter Kater, wie ging es dann weiter? Wer stellte fest, dass Schmotzer nicht mehr zu retten war? Welche Verletzungen waren erkennbar? Wurde darüber gesprochen, einen Tierarzt zu verständigen? Hatte jemand versucht anzurufen? War tierärztliche Hilfe erreichbar? Und falls diese Möglichkeit verworfen wurde: warum?

Ich finde diese Fragen nicht unfair.

Im Gegenteil. Wenn die Erlösungsabsicht stimmt, können Antworten darauf die Erklärung sogar stützen. Vielleicht gab es Umstände, die bislang öffentlich einfach nicht bekannt sind. Vielleicht bestand eine Situation, die von außen viel leichter zu beurteilen scheint, als sie tatsächlich war.

Aber auch hier gilt: Solange ich diese Umstände nicht kenne, kann ich sie nicht einfach ergänzen.

Der Satz „Wir wollten ihn erlösen“ erklärt eine Motivation.

Er erklärt noch nicht den gesamten Weg vom Auffinden eines verletzten Tieres bis zu der Entscheidung, selbst einen Bolzenschussapparat, eine Schaufel und schließlich ein Messer einzusetzen.

Genau dieser Weg interessiert mich.

Was das Video beweist – und was nicht

Das Video ist gleichzeitig das stärkste und das problematischste Beweismittel dieses Falles.

Stark ist es deshalb, weil bestimmte Handlungen nicht mehr von Erinnerungen abhängen. Was die Kamera aufgenommen hat, ist vorhanden. Die Reihenfolge kann betrachtet, das Audio angehört und einzelne Bewegungen können untersucht werden.

Problematisch wird es dort, wo wir beginnen, aus sichtbaren Bewegungen medizinische Gewissheiten abzuleiten.

Schmotzers Körper bewegt sich nach dem Bolzenschuss deutlich. Diese Bewegungen sind real. Sie sind auf dem Video zu sehen. Aber was sie medizinisch bedeuten, ist eine andere Frage.

Nach den veröffentlichten Informationen konnte der veterinärmedizinische Sachverständige nicht sicher feststellen, ob Schmotzer nach dem Bolzenschuss noch bei Bewusstsein war und Schmerzen empfand. Gleichzeitig wurde der Bolzenschuss offenbar als nicht fachgerecht beziehungsweise wahrscheinlich nicht korrekt ausgeführt beurteilt.

Für mich gehören diese beiden Aussagen unbedingt zusammen.

Wenn ein Bolzenschuss nicht korrekt ausgeführt wurde, stellt sich automatisch die Frage nach seiner Wirkung. Die sichtbaren Bewegungen allein beantworten sie aber nicht.

Genau an dieser Stelle ist inzwischen eine weitere Quelle hinzugekommen. Die Facebook-Seite „Schmotzers Gesetz“ gibt an, über das unzensierte Originalvideo zu verfügen und dieses frameweise ausgewertet zu haben. Nach Angaben der Betreiber wurde die Aufnahme dafür in mehr als 1.500 Einzelbilder zerlegt. Dabei seien Bewegungsmuster aufgefallen, die beim normalen Betrachten kaum wahrnehmbar seien.

Ich behandle diese Analyse ausdrücklich nicht als veterinärmedizinisches Gutachten. Das tun die Verfasser selbst ebenfalls nicht.

Interessant ist sie trotzdem.

Denn sie stellt konkrete Fragen zu einzelnen Bewegungsabläufen und zu der Möglichkeit, ob bestimmte später sichtbare Bewegungen allein mit unwillkürlichen Reflexen erklärt werden können. Das ist für mich kein Beweis dafür, dass Schmotzer bei Bewusstsein war.

Aber es ist ein Grund, genauer hinzusehen.

Und vielleicht ist genau das inzwischen der rote Faden meiner gesamten Beschäftigung mit diesem Fall geworden: Nicht aus jeder Beobachtung sofort eine Antwort machen. Manchmal reicht es zunächst, festzustellen:

Da ist etwas, das noch einmal genauer untersucht werden sollte.

Ein Freispruch beantwortet nicht jede Frage

Am 4. August 2026 endete das Strafverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck mit vier Freisprüchen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel, damit wurden die Entscheidungen rechtskräftig. Juristisch ist dieser Punkt eindeutig. Die vier Männer sind in diesem Strafverfahren nicht verurteilt worden, und daran gibt es für mich auch nichts herumzudeuten.

Trotzdem beantwortet ein Freispruch nicht automatisch jede tatsächliche Frage, die während eines Verfahrens aufgetaucht ist.

Das ist ein Unterschied, der in der öffentlichen Diskussion schnell verloren geht. Ein Strafgericht muss nicht die gesamte Geschichte eines Ereignisses bis in die letzte Einzelheit rekonstruieren. Es muss entscheiden, ob den Angeklagten die ihnen vorgeworfenen Straftaten mit der erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden können. Bleiben entscheidende Zweifel, dürfen diese nicht zulasten der Angeklagten ausgelegt werden.

So muss ein Rechtsstaat funktionieren.

Für jemanden, der den Fall anschließend journalistisch betrachtet, bleiben trotzdem Fragen übrig. Nicht weil ein Urteil ignoriert werden soll, sondern weil manche dieser Fragen für die strafrechtliche Entscheidung möglicherweise gar nicht abschließend beantwortet werden mussten.

Mich interessiert beispielsweise weiterhin, welche Verletzungen Schmotzer vor seinem Tod tatsächlich hatte. Mich interessiert, auf welcher Grundlage deren Schwere festgestellt wurde. Mich interessiert, was mit seinem Körper geschah. Und mich interessiert, welche Möglichkeiten bestanden hätten, einen Tierarzt einzuschalten.

Keine dieser Fragen macht aus einem Freigesprochenen nachträglich einen Schuldigen.

Aber ein Freispruch macht aus einer unbeantworteten Frage auch keine beantwortete.

Was wir aus dem Prozess überhaupt erfahren haben

Ein weiteres Problem begleitet mich seit Beginn dieser Recherche: Die Hauptverhandlung war nicht öffentlich.

Damit fehlt uns etwas Entscheidendes.

Wir kennen Berichte über das Verfahren. Wir kennen die Medienmitteilung des Landesgerichts. Journalisten haben nach dem Prozess Aussagen des Gerichts, Teile des Gutachtens und die wesentlichen Überlegungen zum Freispruch wiedergegeben. Daraus lässt sich einiges rekonstruieren.

Aber wir waren nicht im Gerichtssaal.

Wir wissen deshalb nicht vollständig, welche Fragen dort gestellt wurden, wie ausführlich einzelne Punkte behandelt wurden, welche Antworten die Angeklagten gaben oder wie genau der Sachverständige seine Einschätzungen erläuterte. Wir kennen nicht jede Nachfrage der Richterin, nicht jede Erklärung der Verteidigung und nicht jede Einzelheit aus der Ermittlungsakte.

Das ist wichtig, weil man sonst leicht einen Fehler macht, den ich bei diesem Fall unbedingt vermeiden möchte: Man sieht eine Lücke in der öffentlichen Berichterstattung und behandelt sie anschließend so, als wäre sie auch eine Lücke im Gerichtsverfahren gewesen.

Das dürfen wir nicht.

Vielleicht wurde die Frage nach Schmotzers Körper ausführlich behandelt. Vielleicht gibt es Unterlagen über seine Verletzungen. Vielleicht wurde erklärt, warum kein Tierarzt hinzugezogen wurde. Vielleicht liegen Antworten vor, die lediglich nie öffentlich geworden sind.

Ich weiß es nicht.

Genauso kann es allerdings sein, dass bestimmte Fragen tatsächlich offen geblieben sind.

Auch das weiß ich nicht.

Diese Ungewissheit ist manchmal unbefriedigend, aber sie ist ehrlicher als eine Geschichte, die wir nachträglich mit Vermutungen vervollständigen.

Vier Männer sind keine einzige Person

Eine weitere Sache ist mir während der Beschäftigung mit diesem Fall immer wichtiger geworden: Man spricht sehr schnell von „den vier Männern“, als wären sie während dieser 55 Sekunden eine einzige handelnde Person gewesen.

Das waren sie nicht.

Nach den öffentlich bekannten Informationen lassen sich unterschiedliche Handlungen einzelnen Beteiligten zuordnen. Einer filmte. Einer setzte das Bolzenschussgerät ein und führte später den Kehlschnitt aus. Einer schlug mit der Schaufel. Auf der Tonspur ist die Aufforderung zu einem weiteren Schlag zu hören.

Bei einem vierten Beteiligten lässt sich die konkrete Handlung aus den öffentlich zugänglichen Informationen wesentlich schlechter rekonstruieren.

Genau dieser Unterschied muss erhalten bleiben.

Es wäre bequem, aus vier anwesenden Menschen eine gemeinsame Handlung zu machen. Strafrecht funktioniert aber nicht so. Jeder einzelne Mensch muss danach beurteilt werden, was ihm tatsächlich zugerechnet werden kann und mit welcher Vorstellung er dabei gehandelt hat.

Auch moralisch versuche ich inzwischen, diese Trennung einzuhalten.

Natürlich löst das Video Gefühle aus. Bei mir auch. Es wäre gelogen, etwas anderes zu behaupten. Aber Gefühle dürfen nicht dazu führen, dass aus einer Gruppe automatisch vier identische Geschichten werden.

Wer geschlagen hat, muss sich für die Schläge verantworten, sofern sie strafrechtlich relevant und nachweisbar sind. Wer zu einem weiteren Schlag auffordert, wirft andere Fragen auf. Wer eine Tötungshandlung ausführt, wiederum andere. Und wer lediglich anwesend war, darf nicht allein deshalb mit allem gleichgesetzt werden, was andere getan haben.

Das klingt selbstverständlich. In einer aufgeheizten Diskussion ist es das erstaunlich oft nicht und es zeigt sich immer mehr, wie schwer Kommunikation inzwischen geworden ist.

Das vielleicht schwierigste Wort: Absicht

Je länger ich über den Fall nachdenke, desto mehr glaube ich, dass sich fast alles an einer Frage zusammenzieht, die keine Kamera direkt beantworten kann.

Was wollten die Beteiligten?

Die öffentlich bekannte Erklärung lautet, sie hätten Schmotzer von seinem Leiden erlösen wollen. Diese Aussage ist für die strafrechtliche Bewertung von großer Bedeutung. Gleichzeitig enthält das Video Dinge, die bei vielen Menschen Zweifel an dieser Erklärung auslösen: das Filmen, das Lachen, die Art der Tötung und die Aufforderung zu einem weiteren Schlag.

Aber auch hier muss ich mir selbst eine Grenze setzen. Lachen beweist keine bestimmte Absicht. Filmen beweist keine bestimmte Absicht. Selbst eine Handlung, die von außen grausam wirkt, erzählt uns noch nicht automatisch, was im Kopf desjenigen vorging, der sie ausführte. Man kann sie eher im Bereich Charakter absiedeln. 

Absicht muss aus Umständen erschlossen werden. Genau deshalb ist sie in Strafverfahren häufig so schwer zu beweisen.Mich interessiert trotzdem, ob die einzelnen Teile dieser Geschichte wirklich zusammenpassen.

Wenn ich glaube, ein Tier von seinem Leiden erlösen zu müssen, wie verhalte ich mich dann? Welche Hilfe suche ich? Wie entscheide ich, dass keine andere Möglichkeit besteht? Wie gehe ich mit dem Tier um? Und wie verhalte ich mich während der Tötung?

Das sind keine Fragen, auf die es automatisch nur eine richtige Antwort gibt. Menschen reagieren in Ausnahmesituationen unterschiedlich. Manche handeln überlegt, andere hektisch, manche machen Fehler, manche überspielen Unsicherheit mit merkwürdigem Verhalten.

Aber wenn eine behauptete Motivation für die rechtliche Bewertung so wichtig wird, darf man auch fragen, ob das übrige Verhalten zu dieser Motivation passt.

Nicht um eine andere Absicht zu erfinden. Sondern um die behauptete zu prüfen.

Zwischen Zweifel und Gewissheit

Vielleicht liegt genau hier das eigentliche Problem dieses Falles.

Auf der einen Seite gibt es Bilder, die ausgesprochen eindeutig wirken. Man sieht Handlungen, hört Stimmen und beobachtet Schmotzers Körper.

Auf der anderen Seite stehen Fragen, die sich aus diesen Bildern gerade nicht eindeutig beantworten lassen: Bewusstsein, Schmerzempfinden, Vorverletzungen, Motivation und die Vorstellungen der Beteiligten während der einzelnen Handlungen.

Das eine darf das andere nicht verdrängen.

Ich möchte nicht aus medizinischer Unsicherheit eine Gewissheit über Schmerzen machen. Ich möchte aber genauso wenig aus der fehlenden Beweisbarkeit von Schmerzen die Gewissheit machen, dass Schmotzer nichts empfunden habe.

Ich möchte nicht behaupten, die Erklärung einer Erlösung sei falsch. Ich möchte aber wissen, worauf sie sich tatsächlich stützt und wie sie mit dem übrigen Geschehen zusammenpasst.

Und ich möchte nicht behaupten, das Gericht habe bestimmte Fragen nicht geprüft, nur weil ich die Antworten darauf in öffentlich zugänglichen Unterlagen nicht finde.

Genau zwischen diesen Punkten bewegt sich dieser Beitrag. Vielleicht macht ihn das weniger spektakulär. Für mich macht es ihn interessanter.

Denn je länger ich mich mit Schmotzer beschäftige, desto weniger suche ich nach einer einfachen Geschichte mit eindeutig verteilten Rollen.

Ich möchte inzwischen etwas anderes wissen:

Welche Teile dieser Geschichte halten einer wirklich gründlichen Prüfung stand – und welche kennen wir bislang nur deshalb so sicher, weil sie oft genug wiederholt wurden?

Manchmal, während ich meine Beiträge schreibe, beginne ich leise zu verzweifeln ob dieser scheinbaren Unfähigkeit der Menschen nicht mehr normal miteinander reden zu können und ich wünsche mir ein Gegenmittel zu finden. Kenne ich das doch auch ganz anders.

Das Strafrecht war nicht die einzige Ebene

Nach dem Freispruch war für viele Menschen gefühlt alles vorbei. Strafverfahren beendet, vier Freisprüche, Rechtsmittelverzicht der Staatsanwaltschaft, rechtskräftig. Juristisch stimmt das für dieses Strafverfahren auch. Aber während ich mich weiter durch die Unterlagen gearbeitet habe, ist mir immer deutlicher geworden, dass damit nicht automatisch jede rechtliche Frage rund um Schmotzer erledigt war.

Denn neben dem Strafgesetzbuch gibt es das österreichische Tierschutzgesetz. Und dort werden teilweise andere Fragen gestellt.

Das klingt zunächst nach juristischer Feinmechanik, ist aber eigentlich ziemlich einfach. Im Strafprozess ging es unter anderem darum, ob die Voraussetzungen der Tierquälerei nach § 222 StGB erfüllt und den Angeklagten mit der notwendigen Sicherheit nachzuweisen waren. Das Tierschutzrecht fragt daneben etwa, unter welchen Voraussetzungen ein Tier überhaupt getötet werden darf und welche Pflichten bestehen, wenn ein verletztes Tier versorgt werden muss.

Genau diese Trennung hat nach dem Urteil auch die Österreichische Tierärztekammer aufgegriffen. Am 10. August forderte sie ausdrücklich eine eigenständige tierschutzrechtliche Prüfung des Falles. Im Mittelpunkt stehen für die Kammer insbesondere § 6 des Tierschutzgesetzes, also die Tötung eines Tieres ohne vernünftigen Grund, und § 15, der die Versorgung kranker oder verletzter Tiere betrifft.

Damit sind wir plötzlich wieder bei einer meiner hartnäckigsten Fragen.

Wenn Schmotzer tatsächlich schwer verletzt gefunden wurde, was hätte in diesem Moment eigentlich geschehen müssen?

Wer entscheidet, dass ein Tier nicht mehr zu retten ist?

Die Tierärztekammer formuliert an dieser Stelle ziemlich deutlich, was mich schon während unserer bisherigen Recherche beschäftigt hat. Ob ein verletztes Tier behandelbar ist, welche Schmerzen oder Leiden bestehen und welche Prognose es hat, soll nach ihrer Auffassung fachlich abgeklärt werden. Eine Einschätzung durch Laien könne eine tierärztliche Untersuchung nicht ersetzen.

Genau an diesem Punkt komme ich wieder ins Grübeln.

Ich kann nachvollziehen, dass Menschen in einer akuten Situation Entscheidungen treffen müssen. Manchmal gibt es Sekunden, manchmal Minuten, manchmal keine Tierarztpraxis um die Ecke und vielleicht eine Situation, die tatsächlich dramatisch aussieht. Deshalb halte ich überhaupt nichts davon, vom Schreibtisch aus so zu tun, als könnte man jede reale Situation mit einem Lehrbuch in der Hand lösen.

Aber bei Schmotzer wissen wir inzwischen, dass die Entscheidung zur Tötung nicht nur behauptet wurde, sondern tatsächlich umgesetzt wurde. Und zwar mit einem Bolzenschussgerät, anschließend mit Schaufelschlägen und schließlich mit einem Kehlschnitt.

Da möchte ich wissen, was vor dieser Entscheidung geschah. Ich kann es mir gar nicht anderes vorstellen, als fachliche Hilfe zu rufen, wenn es um ein verletztes Tier geht. Niemals würde ich Richter und Henker spielen. Wie kommt man nur auf so eine unglaublich schreckliche Idee kommen?

Nicht, weil ich bereits weiß, wie die Antwort lautet. Sondern weil die Antwort für mich einen enormen Unterschied macht.

Wurde versucht, einen Tierarzt zu erreichen? Wurde jemand angerufen, der die Verletzungen fachlich beurteilen konnte? Gab es überhaupt eine Einschätzung, dass Schmotzer nicht mehr behandelbar war? Oder entstand diese Einschätzung allein innerhalb der Gruppe?

Vielleicht gibt es dazu Antworten in der Ermittlungsakte. Vielleicht wurden sie im Prozess gegeben. Öffentlich finde ich sie bislang jedenfalls nicht vollständig.

Und genau deshalb gehört auch diese Frage für mich weiterhin in die Kategorie: offen.

Eine zweite Prüfung ist kein zweiter Strafprozess

Hier muss man sehr genau aufpassen, weil sonst schnell der Eindruck entsteht, nach einem Freispruch werde einfach so lange weitergemacht, bis doch irgendwo eine Strafe herauskommt. So darf man es nicht darstellen.

Nach dem Urteil teilte das Land Tirol auf Anfrage von MeinBezirk mit, dass die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel prüft, ob ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten oder fortzusetzen ist. Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieselbe Tat nicht einfach gleichzeitig strafgerichtlich und verwaltungsstrafrechtlich bestraft werden kann. Nach einem strafrechtlichen Freispruch ist aber zu prüfen, ob eigenständige verwaltungsrechtliche Tatbestände verbleiben.

Das ist ein wichtiger Unterschied. Es geht nicht darum, den Freispruch des Landesgerichts zu umgehen. Es geht auch nicht darum, eine andere Behörde das gleiche Strafverfahren noch einmal durchführen zu lassen.

Es geht darum, ob das Tierschutzgesetz Fragen enthält, die im Strafverfahren nicht abschließend beantwortet wurden oder aufgrund anderer rechtlicher Voraussetzungen anders geprüft werden müssen.

Die Österreichische Tierärztekammer verweist dabei ausdrücklich auf die unterschiedliche rechtliche Bewertung einer „mutwilligen“ Tötung nach dem Strafgesetzbuch und einer Tötung „ohne vernünftigen Grund“ nach dem Tierschutzgesetz. Sie sieht deshalb gerade im Fall Schmotzer noch Klärungsbedarf.

Ich finde diese Unterscheidung enorm wichtig. Denn ein Satz wie „strafrechtlich nicht nachweisbar“ bedeutet eben nicht automatisch, dass damit jede andere gesetzliche Pflicht erfüllt wurde.

Und wieder landen wir beim Tierarzt

Interessanterweise führt auch diese zweite rechtliche Ebene wieder zu derselben ganz praktischen Frage zurück. Warum wurde kein Tierarzt hinzugezogen?

Vielleicht gab es dafür einen Grund. Vielleicht war die Situation anders, als wir sie heute aus wenigen veröffentlichten Informationen rekonstruieren können. Vielleicht gab es einen Anruf, einen Versuch, jemanden zu erreichen oder andere Umstände, die bislang schlicht nicht öffentlich geworden sind.

Aber solange ich davon nichts weiß, bleibt die Frage stehen. Und hier wird für mich die Sache sehr menschlich. Wenn ich irgendwo ein schwer verletztes Tier finde, wäre mein erster Gedanke nicht: Wie kann ich es töten?

Mein erster Gedanke wäre: Wer kann diesem Tier helfen?

Vielleicht ist das auch eine sehr persönliche Reaktion. Ich bin kein Tierarzt und würde mir gerade deshalb nicht zutrauen zu entscheiden, ob ein Tier noch gerettet werden kann oder nicht. Genau deshalb beschäftigt mich dieser Punkt so sehr.

Denn die Aussage „Wir wollten ihn erlösen“ erhält ein anderes Gewicht, wenn zuvor alles versucht wurde, fachkundige Hilfe zu bekommen. Und sie erhält ein anderes Gewicht, wenn niemand diese Hilfe überhaupt gesucht hat. Welche dieser Situationen bei Schmotzer vorlag, möchte ich wissen.

Nicht vermuten.

Vielleicht liegt genau hier die eigentliche Grundsatzfrage

Der Fall Schmotzer wird inzwischen häufig so behandelt, als gehe es ausschließlich darum, ob vier junge Männer strafrechtlich verurteilt hätten werden müssen. Ich glaube inzwischen, dass der Fall größer geworden ist. Nicht größer im Sinne eines Skandals. Größer in der Frage, die dahintersteht.

Was darf ein Mensch tun, wenn er ein schwer verletztes Tier findet? Wann darf er selbst entscheiden, dass dieses Tier sterben muss? Welche Hilfe muss vorher gesucht werden? Welche Sachkunde ist erforderlich?

Und wer stellt im Nachhinein fest, ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorlagen? Das sind Fragen, die weit über Schmotzer hinausgehen. Genau deshalb halte ich die Prüfung durch die Bezirkshauptmannschaft und die Stellungnahme der Tierärztekammer für wichtig. Nicht, weil das Ergebnis bereits feststehen soll. Gerade nicht.

Vielleicht ergibt die Prüfung, dass keine Verwaltungsübertretung nachweisbar ist. Vielleicht kommt sie zu einem anderen Ergebnis. Beides muss möglich sein, sonst wäre es keine ernsthafte Prüfung.

Was ich mir wünsche, ist etwas viel Unspektakuläreres. Eine nachvollziehbare Antwort. Ich will, dass der Staat, hier vertreten durch die Justiz, meine Fragen ernstnimmt, meinen Widerspruch hinnimmt und respektiert und mich nicht wie vor dem Vormärz, der Staat durch seine Institutionen geradeheraus sagt. „Ich dulde nur wenig Widerspruch und da Du das nicht zu verstehen scheinst, braucht es andere Mittel.“

Denn je länger dieser Fall öffentlich diskutiert wird, desto mehr merke ich, dass ein großer Teil der Wut vielleicht gar nicht allein aus dem Freispruch entstanden ist. Sie entsteht auch daraus, dass viele Menschen bis heute nicht verstehen, welche Regeln eigentlich gelten sollen, wenn ein verletztes Tier gefunden wird.

Und das ist eine Frage, auf die ein Rechtsstaat eine verständliche Antwort geben können sollte.

Was nach dem Urteil nicht verschwunden ist

Mit dem Freispruch hätte der Fall Schmotzer eigentlich zu Ende sein können. Das Strafverfahren war abgeschlossen, die Entscheidungen wurden rechtskräftig, und aus Sicht der Justiz war damit zunächst ein klarer Schlusspunkt gesetzt. Öffentlich geschah ziemlich genau das Gegenteil.

Der Fall wurde größer. Menschen begannen, Urteilsbegründungen zu diskutieren, Gesetzestexte zu lesen, Behörden anzuschreiben und nach Informationen zu suchen, die während des nicht öffentlichen Verfahrens kaum wahrgenommen worden waren. Tierschutzorganisationen meldeten sich zu Wort, die Tierärztekammer forderte eine weitere tierschutzrechtliche Prüfung, und die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel beschäftigte sich mit der Frage möglicher verwaltungsrechtlicher Konsequenzen.

Gleichzeitig wurde die Diskussion teilweise immer aggressiver. Es gab Beschimpfungen, Drohungen und Forderungen, die mit einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Fall nichts mehr zu tun hatten.

Ich verstehe die Wut über die Bilder. Ich verstehe auch, warum Menschen das Urteil kaum nachvollziehen können. Wer das Video sieht, reagiert nicht zuerst mit einem Kommentar zum österreichischen Strafgesetzbuch. Man reagiert als Mensch.

Aber genau dort beginnt auch eine Grenze. Wer Gerechtigkeit für ein Tier fordert und gleichzeitig Menschen bedroht, beschädigt am Ende genau das Anliegen, für das er einzutreten glaubt. Kritik an einem Urteil darf hart sein. Kritik an Gesetzen darf ebenso hart sein. Man darf fragen, ob ein Verfahren ausreichend aufgeklärt wurde, ob ein Gesetz noch zeitgemäß ist oder ob bestimmte Entscheidungen nachvollziehbar begründet wurden.

Was man nicht darf, ist aus Wut ein eigenes Strafsystem zu bauen.

Kritik braucht keine Drohung

Ich habe während dieser Recherche viele Kommentare gelesen. Manche waren nachdenklich, manche wütend, manche verzweifelt. Andere überschritten für mich eine Grenze deutlich.

Da wurden Menschen beschimpft, ihnen Angst gewünscht oder angekündigt, sie sollten keinen ruhigen Moment mehr haben. Auch die Richterin wurde teilweise persönlich angegriffen.

Damit kann ich nichts anfangen.

Nicht weil ich glaube, dass man Gerichte oder Behörden schonen muss. Im Gegenteil. Wer staatliche Macht ausübt, muss Kritik aushalten. Entscheidungen eines Gerichts dürfen analysiert, hinterfragt und auch sehr deutlich kritisiert werden.

Aber eine Richterin ist nicht das Urteil. Ein Angeklagter ist nicht die Summe dessen, was andere im Internet über ihn schreiben. Und ein Rechtsstaat verliert seinen Sinn, wenn wir seine Regeln nur dann akzeptieren, wenn das Ergebnis unseren eigenen Erwartungen entspricht.

Ich kann ein Urteil für falsch halten und trotzdem akzeptieren, dass es rechtskräftig ist. Ich kann verlangen, dass Gesetze geändert werden, ohne einen Menschen zu bedrohen. Und ich kann Fragen stellen, deren Antworten für Beteiligte unangenehm sein könnten, ohne ihnen deshalb ihre Würde abzusprechen.

Vielleicht klingt das selbstverständlich. In den vergangenen Tagen hatte ich nicht immer den Eindruck, dass es selbstverständlich ist.

Warum die Wut trotzdem nicht einfach verschwindet

Damit wäre es allerdings zu einfach, die öffentliche Empörung nur als Problem einer überhitzten Internetdiskussion abzutun.

Denn hinter dieser Wut steckt auch etwas anderes.

Viele Menschen haben die 55 Sekunden gesehen oder zumindest davon gelesen. Danach erfahren sie, dass vier Angeklagte freigesprochen wurden. Gleichzeitig bleiben zentrale Zusammenhänge für Außenstehende schwer nachvollziehbar, weil die Verhandlung nicht öffentlich war und nur Teile der Beweisaufnahme bekannt geworden sind.

Dann entsteht eine Lücke. Und diese Lücke wird sehr schnell mit Vermutungen gefüllt. Die einen sind überzeugt, dass die Justiz versagt habe. Andere erklären den Fall für vollständig aufgeklärt, weil ein rechtskräftiger Freispruch vorliegt. Wieder andere suchen nach immer neuen Informationen, weil sie das Gefühl haben, dass ihnen ein entscheidendes Stück der Geschichte fehlt.

Es hat sich eine ungeheure Dynamik wegen der Ermordung von Schmotzer entwickelt. Anfangs waren Wut und Hass groß. Ich verstehe das, ich war auch wütend und habe diese für mich vier Tiermörder gehasst. Aber das ist kein erstrebenswerter Dauerzustand, denn er löst nicht ein Problem. Die Wut ist etwas verflogen, viele harte Texte sind verschwunden. Langsam kehrt eine sachlichere Basis in die Debatte.

Und mir sind auch Facebook zwei Gruppen aufgefallen, sie sich der Sache und des Katers Schmotzer annehmen.

Da ist Thorsten Jochum mit seinem projekt-tyrv.de auf  https://www.facebook.com/thorstenjochum

und die Facebookseite „Schmotzers Gesetz“

Ich befinde mich wahrscheinlich irgendwo in dieser dritten Gruppe. Mit meinen Gedanken, meinem Blog und dem Versuch Antworten zu finden.

Nicht weil ich beweisen möchte, dass das Gericht falsch entschieden hat. Ich kenne die vollständige Akte nicht und war nicht bei der Verhandlung. Mich stört etwas anderes. Ich finde noch immer Fragen, auf die ich keine nachvollziehbare öffentliche Antwort finde.

Und solange das so ist, werde ich sie stellen.

Die neue Analyse des Videos

Eine dieser Entwicklungen kam erst nach dem Strafprozess hinzu.

Die Facebook-Seite „Schmotzers Gesetz“ veröffentlichte am 13. August eine ausführliche Darstellung einer eigenen framebasierten Analyse des Videos. Nach Angaben der Betreiber liegt ihnen inzwischen eine unzensierte Fassung der Aufnahme vor. Das Video sei in mehr als 1.500 Einzelbilder zerlegt und mit technischer beziehungsweise KI-gestützter Unterstützung untersucht worden.

Ich kann nicht überprüfen, ob die dort vorliegende Datei tatsächlich das unveränderte Originalvideo ist. Auch die dort gezogenen Schlussfolgerungen sind kein gerichtliches und kein veterinärmedizinisches Sachverständigengutachten. Genau das muss man sagen, bevor man sich überhaupt mit den Ergebnissen beschäftigt.

Trotzdem halte ich die Analyse für interessant.

Nicht deshalb, weil sie etwas „beweist“, was vorher niemand gesehen hätte. Sondern weil sie konkrete Bewegungsabläufe benennt, bestimmte Zeitpunkte im Video genauer betrachtet und daraus Fragen entwickelt, die man fachlich überprüfen könnte.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Wenn beispielsweise bestimmte Bewegungen als koordinierter erscheinen als andere, darf daraus ein Laie nicht plötzlich den sicheren Schluss ziehen, Schmotzer sei bei Bewusstsein gewesen. Aber man darf einen Sachverständigen fragen, ob diese Beobachtung medizinisch eine Bedeutung hat.

Genau dafür sind Gutachten da.

Eine private Videoanalyse soll das Gutachten nicht ersetzen. Sie kann aber durchaus zeigen, wo man noch einmal genauer hinschauen könnte.

Was ich gerne noch einmal untersucht sehen würde

Wenn ich mir etwas wünschen dürfte, dann wäre es keine weitere Diskussion darüber, wer im Internet recht hat.

Ich würde gerne sehen, dass einige Fragen möglichst nüchtern noch einmal fachlich betrachtet werden.

Dazu gehört für mich zunächst das Video in der bestmöglichen verfügbaren Qualität. Welche Datei wurde dem Sachverständigen tatsächlich vorgelegt? Handelte es sich um das Original oder um eine komprimierte Kopie? Welche Bildrate und welche Auflösung standen zur Verfügung? Lassen sich aus einer höherwertigen Datei zusätzliche Bewegungen erkennen, die für eine veterinärmedizinische Beurteilung relevant sein könnten?

Dann würde ich einen Experten fragen, ob die im Verlauf des Videos sichtbaren unterschiedlichen Bewegungsmuster vollständig mit unwillkürlicher Motorik nach einem Bolzenschuss vereinbar sind oder ob einzelne Sequenzen Anlass für eine weitergehende neurologische Beurteilung geben.

Und anschließend würde ich wieder zu einer viel einfacheren Frage zurückkehren: Gibt es einen körperlichen Befund zu Schmotzer selbst?

Denn so interessant eine Frameanalyse auch sein mag, sie verändert etwas Grundsätzliches nicht.

Das beste Video der Welt ersetzt keinen Körper.

Falls Schmotzers sterbliche Überreste untersucht wurden, wäre dieser Befund für mich von außerordentlicher Bedeutung. Falls sie nicht untersucht wurden oder nicht mehr zur Verfügung standen, wäre auch das eine wichtige Information.

Ich weiß bislang nicht, welche dieser Möglichkeiten zutrifft.

Vielleicht geht es inzwischen um Vertrauen

Je länger ich mich mit diesem Fall beschäftige, desto mehr glaube ich, dass ein Teil der öffentlichen Auseinandersetzung gar nicht mehr nur von der Frage handelt, ob vier Männer strafrechtlich schuldig waren.

Es geht auch um Vertrauen.

Vertrauen darin, dass ein Tier, dessen Tod auf einem Video dokumentiert wurde, mit derselben Sorgfalt Gegenstand eines Verfahrens wird wie jeder andere Sachverhalt. Vertrauen darin, dass eine behauptete schwere Verletzung überprüft wird. Vertrauen darin, dass ein Gutachten auf der bestmöglichen Grundlage entsteht. Vertrauen darin, dass Fragen nicht deshalb verschwinden, weil ihre Beantwortung schwierig ist.

Und Vertrauen darin, dass ein Freispruch nicht bedeutet, dass niemand mehr fragen darf, wie dieses Ergebnis zustande gekommen ist.

Dieses Vertrauen entsteht nicht durch Beschwichtigungen. Es entsteht auch nicht durch Empörung.

Es entsteht durch Nachvollziehbarkeit.

Vielleicht wäre deshalb die hilfreichste Antwort auf viele Diskussionen rund um Schmotzer keine weitere Meinung zum Urteil, sondern etwas viel Einfacheres: so viele überprüfbare Informationen wie möglich öffentlich zugänglich zu machen, soweit Persönlichkeitsrechte und gesetzliche Grenzen das erlauben.

Denn wo Fakten fehlen, entstehen Geschichten. Und Geschichten werden mit jeder Wiederholung irgendwann erstaunlich hartnäckig.

Was nach all den Recherchen übrig bleibt

Wenn ich heute alles nebeneinanderlege, was ich über den Fall Schmotzer finden konnte, entsteht noch immer kein vollständig geschlossenes Bild. Einige Dinge sind gut dokumentiert, andere kennen wir aus Aussagen der Beteiligten oder aus der später veröffentlichten Begründung des Gerichts. Und dann gibt es Punkte, bei denen mir bis heute Informationen fehlen.

Das empfinde ich inzwischen nicht mehr als Schwäche dieser Recherche. Eine wirkliche Schwäche wäre es, diese Lücken mit Vermutungen zu füllen, nur damit am Ende eine runde Geschichte entsteht.

Auch meine eigenen Fragen haben sich während der Beschäftigung mit diesem Fall verändert. Am Anfang wollte ich vor allem verstehen, wie es zu vier Freisprüchen kommen konnte, obwohl ein Video existiert, dessen Bilder kaum jemanden unberührt lassen. Heute beschäftigen mich andere Dinge mindestens genauso sehr.

Ich möchte wissen, welche Verletzungen Schmotzer tatsächlich hatte, bevor die Kamera eingeschaltet wurde. Ich möchte wissen, wie diese Verletzungen festgestellt wurden und welche objektiven Belege dafür existieren. Und ich möchte wissen, ob sich überhaupt sicher unterscheiden ließ, welche Verletzungen bereits vorher vorhanden waren und welche erst während der letzten Minuten seines Lebens entstanden.

Eine Antwort darauf kann die Geschichte verändern. In die eine wie in die andere Richtung.

Die Frage nach Schmotzers Körper

Eine Frage ist während meiner Recherche immer größer geworden, obwohl sie zunächst fast nebensächlich wirkte: Was geschah nach seinem Tod mit Schmotzer?

Wo verblieben seine sterblichen Überreste? Wurde sein Körper untersucht? Gab es eine tierärztliche oder pathologische Begutachtung? Wurden Verletzungen dokumentiert? Und wenn ja, ließ sich feststellen, welche davon bereits vor dem Bolzenschuss bestanden? Ich habe bislang keine öffentlich zugängliche Quelle gefunden, die mir diese Fragen zuverlässig beantwortet.

Auch daraus darf ich keinen voreiligen Schluss ziehen. Dass ich keinen entsprechenden Befund gefunden habe, bedeutet nicht, dass es keinen gab. Vielleicht befindet er sich in der Ermittlungsakte. Vielleicht war er Gegenstand der nicht öffentlichen Hauptverhandlung. Vielleicht gibt es darauf eine völlig nachvollziehbare Antwort, die nur nie veröffentlicht wurde.

Aber solange ich sie nicht kenne, bleibt die Frage offen. Und ich finde sie wichtig. Denn wenn der Zustand Schmotzers vor seiner Tötung für die Beurteilung des gesamten Geschehens eine so große Rolle spielt, dann interessiert mich zwangsläufig auch das naheliegendste körperliche Beweismittel: Schmotzer selbst. Wir sprechen seit Wochen über ein Video, über einzelne Bewegungen, über einen Bolzenschuss, über Schaufelschläge und über die Frage nach Bewusstsein und Schmerz. Gleichzeitig weiß ich bis heute nicht, was nach diesen 55 Sekunden mit seinem Körper geschah.

Das ist für mich eine merkwürdige Lücke.

Die Frage nach dem Tierarzt bleibt

Von allen offenen Punkten kehrt einer bei mir besonders hartnäckig zurück: Warum wurde kein Tierarzt hinzugezogen?

Vielleicht gibt es darauf eine überzeugende Antwort. Vielleicht kennen wir sie nur nicht. Vielleicht war die Situation tatsächlich so außergewöhnlich, dass die Beteiligten glaubten, sofort handeln zu müssen. Ich möchte auch hier aus einer fehlenden öffentlichen Erklärung keinen fertigen Vorwurf machen.

Trotzdem möchte ich verstehen, wie die Entscheidung zustande kam. Wenn Schmotzer tatsächlich so schwer verletzt war, dass man glaubte, sein Leiden nur noch durch seine Tötung beenden zu können, dann musste vorher jemand zu der Einschätzung gekommen sein, dass eine Behandlung nicht mehr möglich oder nicht mehr sinnvoll war.

Wer traf diese Einschätzung? Wurde versucht, einen Tierarzt zu erreichen? Wurde jemand angerufen, der Schmotzers Zustand fachlich beurteilen konnte? Gab es irgendeine medizinische Einschätzung außerhalb der Gruppe? Und falls nicht: Warum nicht?

Gerade weil ich selbst kein Tierarzt bin, würde ich mir eine solche Entscheidung nicht zutrauen. Ich könnte wahrscheinlich erkennen, dass ein Tier verletzt ist. Aber ob es noch gerettet werden kann, wie groß seine Schmerzen sind und ob eine Tötung tatsächlich notwendig ist, wäre für mich etwas völlig anderes.

Deshalb ist diese Frage für mich kein Nebenschauplatz. Sie berührt unmittelbar die immer wieder genannte Erlösungsabsicht.

Zwischen dem Wunsch, einem Tier Leiden zu ersparen, und der Entscheidung, dieses Tier selbst zu töten, liegt ein Schritt. Genau diesen Schritt möchte ich verstehen.

Auch entlastende Antworten gehören auf den Tisch

Vielleicht geht in der aufgeheizten Diskussion über diesen Fall manchmal etwas verloren: Nicht jede Antwort auf eine offene Frage muss belastend sein.

Nehmen wir an, es gäbe einen dokumentierten Versuch, einen Tierarzt zu erreichen. Nehmen wir an, die schweren Verletzungen Schmotzers wären tatsächlich ausführlich festgestellt worden. Nehmen wir an, es gäbe einen nachvollziehbaren Grund dafür, warum in dieser konkreten Situation keine tierärztliche Hilfe mehr möglich gewesen sein soll.

Dann wären das wichtige Informationen.

Sie würden möglicherweise Teile der Geschichte verständlicher machen. Und genau deshalb möchte ich sie genauso kennen wie Informationen, die neue Zweifel hervorrufen könnten.

Recherche darf nicht nur nach Dingen suchen, die die eigene Skepsis bestätigen. Sonst ist sie keine Recherche mehr, sondern nur noch die Suche nach Argumenten für eine Meinung, die längst feststeht.

Ich habe bei diesem Fall genug gesehen und gelesen, das mich beschäftigt. Ich muss nichts zusätzlich dramatisieren. Wenn eine Antwort einen Beteiligten entlastet, gehört sie genauso auf den Tisch wie eine Antwort, die einen Widerspruch sichtbar macht.

Das meine ich, wenn ich von einer neutralen Betrachtung spreche. Neutralität bedeutet nicht Gleichgültigkeit. Gleichgültig bin ich bei diesem Fall ganz sicher nicht.

Neutralität bedeutet für mich vielmehr, dass eine Antwort nicht davon abhängen darf, ob sie mir gefällt.

Was ich gerne noch einmal fachlich geprüft sehen würde

Inzwischen ist mit der auf der Facebook-Seite „Schmotzers Gesetz“ veröffentlichten framebasierten Videoanalyse ein weiterer Punkt hinzugekommen. Die Betreiber geben an, über eine unzensierte Fassung des Videos zu verfügen und diese in mehr als 1.500 Einzelbilder zerlegt und ausgewertet zu haben.

Diese Analyse ist kein veterinärmedizinisches Gutachten. Sie beweist auch nicht, dass Schmotzer nach dem Bolzenschuss noch bei Bewusstsein war oder Schmerzen empfand. So darf man sie nicht behandeln.

Trotzdem halte ich sie für interessant, weil sie auf konkrete Bewegungsabläufe und bestimmte Zeitpunkte innerhalb der Aufnahme aufmerksam macht. Wenn einzelne später sichtbare Bewegungen anders wirken als die unmittelbaren Reaktionen nach dem Bolzenschuss, ist das zunächst eine Beobachtung. Ob diese Beobachtung medizinisch etwas bedeutet, sollte wiederum ein Fachmann beurteilen.

Ich würde deshalb gerne wissen, welches Videomaterial dem Sachverständigen im Verfahren tatsächlich zur Verfügung stand. War es die Originaldatei oder eine bereits komprimierte Kopie? Welche Auflösung und Bildrate hatte die Aufnahme? Und könnten die inzwischen beschriebenen Bewegungsdetails bei einer erneuten veterinärmedizinischen Betrachtung eine Rolle spielen?

Vielleicht lautet die fachliche Antwort am Ende, dass all diese Bewegungen vollständig mit unwillkürlicher Motorik vereinbar sind.

Dann wäre auch das eine Antwort.

Vielleicht ergibt sich daraus aber weiterer Klärungsbedarf.

Auch dann hätten wir etwas gelernt.

Schmotzer darf bei all dem nicht verschwinden

Bei der Beschäftigung mit einem Strafverfahren passiert irgendwann etwas Eigenartiges. Man spricht über Paragraphen, Zuständigkeiten, Vorsatz, Sachverständige, Beweismaß und Rechtsmittel. Aus einem Tier wird ein Beweismittel, aus einem Geschehen ein Akt und aus einer Geschichte ein Fall.

Dabei stand am Anfang dieser ganzen Geschichte ein Kater.

Schmotzer wusste nichts von § 222 StGB. Er wusste nichts von einer späteren Hauptverhandlung und nichts davon, dass Menschen Monate später einzelne Frames eines Videos analysieren würden. Er war ein Tier, das an diesem Tag in die Hände von Menschen geriet und starb.

Vielleicht war er vorher schwer verletzt. Vielleicht litt er bereits erheblich. Vielleicht glaubten die Beteiligten tatsächlich, ihm zu helfen. Vielleicht war ihre Einschätzung falsch. Vielleicht kennen wir entscheidende Teile dessen, was damals geschah, bis heute nicht.

Genau deshalb möchte ich nicht mehr behaupten, als sich belegen lässt. Aber genauso wenig möchte ich irgendwann aufhören zu fragen, nur weil eine Antwort schwierig zu finden ist.

Bei aller juristischen Diskussion bleibt für mich am Ende etwas sehr Einfaches: Wenn ein Tier unter Umständen stirbt, die so viele Fragen hinterlassen, sollte es zumindest den Anspruch geben, diese Fragen so sorgfältig wie möglich zu beantworten.

Nicht für eine Internetdebatte, nicht für Empörung und auch nicht, damit irgendjemand nachträglich recht bekommt.

Sondern für Schmotzer.

Meine ganz persönliche Frage an die Zukunft

Viele Leser meines Blogs wissen, dass mich die Zukunft beschäftigt. Dabei meine ich nicht die Frage, ob wir in zehn Jahren mit Flugautos unterwegs sein werden, ob künstliche Intelligenz irgendwann jeden Haushalt steuert oder wie künstlich unsere Nahrung noch werden kann. Das alles mag technisch faszinierend sein. Aber für mich entscheidet sich Fortschritt an einer ganz anderen Stelle.

Mich interessiert, ob wir uns als Menschen weiterentwickeln. Ob wir irgendwann begreifen, dass Tiere nicht einfach Dinge sind, über die wir verfügen können, sondern gleichwertige Mitbewohner dieses Planeten. Lebewesen, die Angst empfinden, Schmerzen erleben, Vertrauen entwickeln und sich genauso an ihr Leben klammern wie wir.

Vielleicht wird man in einigen Jahrzehnten auf unseren heutigen Umgang mit Tieren zurückblicken und sich fragen, warum wir so lange gebraucht haben. Warum das Quälen eines Tieres rechtlich und gesellschaftlich noch immer häufig eine andere Bedeutung besitzt als die bewusste Zufügung schweren Leidens gegenüber einem Menschen. Und warum eine kleine Minderheit von Menschen, die Tieren vorsätzlich Leid zufügt, noch immer darauf hoffen kann, dass ihr Verhalten am Ende nur geringe oder gar keine Konsequenzen hat.

Andere Länder sind zumindest bei der strafrechtlichen Bewertung schwerer Tierquälerei bereits weiter. In England und Wales können besonders schwere Tierschutzdelikte mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Frankreich sieht bei schweren Misshandlungen, die zum Tod eines Tieres führen, ebenfalls Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren vor. Griechenland geht bei bestimmten besonders schweren Formen der Misshandlung oder Tötung von Tieren noch deutlich weiter und hat dafür sehr hohe Strafrahmen geschaffen.

Natürlich löst ein höherer Strafrahmen allein das Problem nicht. Ein Gesetz schützt kein einziges Tier, wenn niemand hinsieht, wenn Verfahren nicht funktionieren oder wenn vorhandene Möglichkeiten nicht ausgeschöpft werden. Aber Gesetze zeigen auch, welchen Stellenwert eine Gesellschaft einem bestimmten Verhalten gibt.

Vielleicht ist genau das die Zukunft, die mich viel mehr interessiert als jedes Flugauto.

Nicht eine Welt mit immer besserer Technik. Sondern eine Welt, in der wir endlich verstanden haben, dass Stärke nicht darin besteht, über schwächere Lebewesen verfügen zu können, sondern darin, sie zu schützen.

Schmotzer kann diese Zukunft nicht mehr erleben. Aber andere Tiere können es.

Und vielleicht ist das die wichtigste Frage, die dieser Fall für mich hinterlässt:

Sind wir bereit, uns nicht nur technisch weiterzuentwickeln, sondern auch menschlich?

Schwarze Katze im Profil vor einem warmen Sonnenuntergang, daneben eine Kerze und ein Pfotenabdruck mit dem Schriftzug „Sondern für Schmotzer.“

Beitragsbilder erstellt durch ChatGPT – Nach einem Prompt von mir

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