Prolog – Ein Kater, der nicht mehr aus den Schlagzeilen verschwindet
Eigentlich hätte die Geschichte von Schmotzer längst begonnen, aus der öffentlichen Aufmerksamkeit zu verschwinden. So funktioniert unsere Nachrichtenwelt. Ein Ereignis erschüttert, Tausende kommentieren, die sozialen Netzwerke explodieren – und wenige Tage später zieht die nächste Meldung die Aufmerksamkeit auf sich.
Bei Schmotzer geschieht bislang das Gegenteil.
Seit den vier Freisprüchen am Landesgericht Innsbruck wird es nicht ruhiger. Immer mehr Menschen beginnen, sich einzumischen. Sie schreiben an Behörden, wenden sich an die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel, verfassen Eingaben an die Generalprokuratur, suchen nach rechtlichen Möglichkeiten, sichern vorhandenes Videomaterial und verlangen politische Konsequenzen. Die Bezirkshauptmannschaft prüft inzwischen selbst, ob ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten oder fortzusetzen ist.
Gleichzeitig geschieht etwas anderes.
Die Sprache wird härter. In sozialen Netzwerken werden Menschen beschimpft, Namen und Bilder verbreitet, persönliche Ächtung gefordert. Manche schreiben davon, die vier Freigesprochenen sollten nie wieder eine ruhige Minute haben. Andere gehen erheblich weiter. Sie sprechen offen über Gewalt und darüber, dass die Menschen eben selbst für Gerechtigkeit sorgen müssten, wenn die Justiz dazu nicht in der Lage sei.
Das sind nicht mehr nur Reaktionen auf den Tod eines Katers.
Hier beginnt etwas sichtbar zu werden, das weit über Schmotzer hinausreicht.
Ein Gericht hat entschieden. Vier Menschen wurden freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Juristisch ist das Strafverfahren damit abgeschlossen. Aber für einen erheblichen Teil der Öffentlichkeit scheint der Fall gerade erst begonnen zu haben.
Wie kann das sein?
Vielleicht liegt ein Teil der Antwort in einem Missverständnis, das größer ist als dieser Prozess. Menschen besitzen ein intuitives Gerechtigkeitsempfinden. Sie sehen eine Handlung und bewerten sie moralisch. Das Recht dagegen muss Tatbestände prüfen, Beweise würdigen, Vorsatz feststellen und Zweifel zugunsten eines Angeklagten berücksichtigen. Es muss Menschen sogar dann vor einer Verurteilung schützen, wenn die Öffentlichkeit diese Menschen längst verurteilt hat.
Genau dafür gibt es einen Rechtsstaat.
Aber was geschieht, wenn das Ergebnis dieses rechtsstaatlichen Verfahrens von sehr vielen Menschen nicht mehr als gerecht empfunden wird?
Was geschieht, wenn aus Unverständnis Misstrauen wird? Wenn Menschen nicht mehr sagen: Ich verstehe dieses Urteil nicht, sondern: Diese Justiz funktioniert nicht? Und was geschieht schließlich, wenn Einzelne daraus einen noch gefährlicheren Satz ableiten:
Dann müssen wir es eben selbst machen.
Der Fall Schmotzer zwingt uns deshalb inzwischen zu zwei vollkommen unterschiedlichen Betrachtungen. Wir müssen verstehen, warum dieses Gericht zu vier Freisprüchen gekommen ist und welche Fragen nach dem Prozess weiterhin offen sind.
Aber wir müssen genauso genau hinsehen, was außerhalb dieses Gerichtssaals passiert.
Denn möglicherweise erzählt die Geschichte von Schmotzer inzwischen nicht mehr nur davon, wie eine Gesellschaft mit dem Tod eines Tieres umgeht.
Sie erzählt auch davon, was mit einer Gesellschaft geschieht, wenn Recht und Gerechtigkeit in ihrer Wahrnehmung beginnen, zwei verschiedene Dinge zu werden.
Redaktioneller Hinweis
Dieser Beitrag beschäftigt sich mit einem rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahren, weiterhin offenen rechtlichen Fragen und den außergewöhnlichen gesellschaftlichen Reaktionen darauf. Die vier Angeklagten wurden vom Landesgericht Innsbruck freigesprochen. Diese Freisprüche sind rechtskräftig und werden in diesem Beitrag weder ignoriert noch durch eigene Schuldzuweisungen ersetzt.
Das bedeutet jedoch nicht, dass damit jede Frage beantwortet ist. Weiterhin geht es um die Anwendung des Tierschutzrechts, einzelne Aspekte des Verfahrens, die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, auf Rechtsmittel zu verzichten, sowie um die Frage, wie Gericht, Staatsanwaltschaft und andere staatliche Stellen einen Fall kommunizieren, der weit über den Gerichtssaal hinaus gesellschaftliche Wirkung entfaltet.
Wo Tatsachen belegt sind, werden sie als solche benannt. Wo Informationen widersprüchlich oder bislang nicht verifizierbar sind, wird dies kenntlich gemacht. Offene Fragen bleiben Fragen. Vermutungen werden nicht zu Tatsachen erklärt.
Das gilt insbesondere für das Video, das die Tötung Schmotzers dokumentiert. In der öffentlichen Diskussion existieren unterschiedliche Darstellungen darüber, in welcher Form und in welchem Umfang dieses Material im Verfahren berücksichtigt wurde. Solange dies nicht zweifelsfrei geklärt ist, wird dieser Beitrag keine darüber hinausgehende Behauptung aufstellen.
Auch die teilweise extreme öffentliche Reaktion auf den Fall ist Gegenstand dieser Betrachtung. Dabei geht es nicht darum, einzelne Menschen öffentlich vorzuführen. Die Kommentare sind vielmehr Dokumente einer gesellschaftlichen Stimmung, deren Entwicklung inzwischen selbst Teil der Geschichte geworden ist.
Drohungen, persönliche Verfolgung, die Veröffentlichung privater Daten oder Selbstjustiz werden weder unterstützt noch gerechtfertigt. Gleichzeitig werden solche Reaktionen nicht verschwiegen, wenn sie für das Verständnis dieser Entwicklung von Bedeutung sind.
Kritik an Urteilen, Gesetzen und staatlichen Institutionen gehört zu einer offenen Gesellschaft. Auch scharfe Kritik. Die Grenze verläuft dort, wo aus Kritik persönliche Bedrohung und aus dem Wunsch nach Gerechtigkeit der Anspruch entsteht, selbst zum Richter zu werden.
Was nach dem Urteil tatsächlich feststeht
Bevor wir über die Wut sprechen, über Gesetze, Moral oder die Frage, was dieser Fall mit einer Gesellschaft macht, müssen wir den Boden festziehen. Denn gerade beim Fall Schmotzer vermischen sich inzwischen bestätigte Tatsachen, Medienberichte, persönliche Schilderungen und Behauptungen aus sozialen Netzwerken so schnell, dass aus einer Vermutung innerhalb weniger Stunden vermeintliche Gewissheit werden kann.
Am 4. August 2026 endete das Strafverfahren vor dem Landesgericht Innsbruck mit vier Freisprüchen. Angeklagt waren vier Männer im Zusammenhang mit der Tötung des Katers Schmotzer in Brixen im Thale. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Damit wurden die Freisprüche rechtskräftig.
Dieser Ausgang bedeutet zunächst etwas sehr Konkretes: Die vier Männer wurden wegen der ihnen im Strafverfahren vorgeworfenen Delikte nicht verurteilt. Wer über diesen Fall berichtet, muss diese Tatsache respektieren – unabhängig davon, wie verstörend die bekannten Schilderungen des Geschehens wirken oder wie schwer das Urteil persönlich nachvollziehbar sein mag.
Doch ein Freispruch bedeutet nicht, dass nichts geschehen ist. Ebenso wenig bedeutet er automatisch, dass ein Gericht eine Handlung moralisch gebilligt hat. Er bedeutet, dass die Voraussetzungen für eine strafrechtliche Verurteilung nach Auffassung des Gerichts nicht mit der dafür erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnten.
Warum es zu den Freisprüchen kam
Nach den öffentlich zugänglichen Berichten waren für das Gericht insbesondere zwei Fragen entscheidend.
Zum einen ging es um die „Mutwilligkeit“ der Tötung. § 222 Abs. 3 des österreichischen Strafgesetzbuches stellt die mutwillige Tötung eines Wirbeltieres unter Strafe. Nach der vom Gericht angenommenen Verantwortung der Angeklagten sollte der bereits verletzte Kater getötet werden, um ihn von seinem Leiden zu erlösen. Das Gericht sah deshalb die für diesen Tatbestand erforderliche Mutwilligkeit nicht als erwiesen an.
Zum anderen ging es um die Frage, was Schmotzer nach dem Einsatz des Bolzenschussgerätes noch wahrnehmen konnte. Nach den veröffentlichten Darstellungen konnte der veterinärmedizinische Sachverständige nicht mit der für ein Strafverfahren notwendigen Sicherheit feststellen, dass die anschließend beobachteten körperlichen Reaktionen Ausdruck bewussten Schmerzempfindens waren. Sie konnten demnach auch reflexartige Muskelreaktionen gewesen sein.
Das ist ein Punkt, an dem juristische und menschliche Wahrnehmung beinahe zwangsläufig aufeinanderprallen.
Wer Bilder eines verletzten Tieres sieht, das sich nach Gewalteinwirkung noch bewegt, interpretiert diese Bewegungen intuitiv als Leiden. Ein Strafgericht darf diese Schlussfolgerung jedoch nicht allein deshalb ziehen, weil sie naheliegend erscheint. Wenn ein medizinischer Sachverständiger eine andere Erklärung nicht ausschließen kann und dadurch vernünftige Zweifel bestehen bleiben, muss das Gericht diese Zweifel berücksichtigen.
Genau diese rechtsstaatliche Hürde schützt Menschen davor, aufgrund von Vermutungen verurteilt zu werden. Und genau dieselbe Hürde kann gleichzeitig zu einem Ergebnis führen, das für Außenstehende kaum auszuhalten ist.
Der Freispruch beendet nicht jede rechtliche Frage
Hier beginnt ein Punkt, der in der öffentlichen Diskussion häufig übersehen wird. Das Strafverfahren nach § 222 StGB und das österreichische Tierschutzrecht sind nicht deckungsgleich.
Die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel prüft inzwischen ausdrücklich, ob aufgrund des rechtskräftigen Gerichtsurteils ein Verwaltungsstrafverfahren einzuleiten beziehungsweise fortzusetzen ist. Das Amt der Tiroler Landesregierung hat diese Prüfung gegenüber Medien bestätigt.
Der Hintergrund ist wichtig: Kommt ein Strafgericht zu dem Ergebnis, dass ein strafrechtlicher Tatbestand nach dem Tierschutzrecht nicht festgestellt werden kann, können dennoch Fragen verbleiben, die in die Zuständigkeit der Verwaltungsbehörde fallen. Dazu können insbesondere Vorschriften über die Voraussetzungen und fachlichen Anforderungen bei der Tötung eines Tieres gehören.
Bezirkshauptmann Martin Grander erklärte inzwischen zudem, dass seine Behörde das Urteil analysieren und den Sachverhalt prüfen werde. Mehr als 300 E-Mails seien bereits bei der BH eingegangen. Die Prüfung wäre nach seinen Angaben allerdings auch ohne diese öffentliche E-Mail-Aktion erfolgt.
Das Ergebnis ist offen.
Es gibt bislang weder eine bestätigte verwaltungsrechtliche Verurteilung noch eine bestätigte neue Sanktion. Ebenso wenig steht fest, ob die Prüfung überhaupt zu einem Verwaltungsstrafverfahren führen wird.
Aber allein ihre Existenz zeigt etwas Entscheidendes:
Der strafrechtliche Freispruch und die Frage, ob im Zusammenhang mit der Tötung Schmotzers sämtliche tierschutzrechtlichen Vorschriften eingehalten wurden, sind nicht zwangsläufig dieselbe Frage.
Und dann bleiben die Fragen, die wir noch nicht beantworten können
Gerade hier wäre es unseriös, vorhandene Lücken mit Vermutungen zu füllen.
Wir wissen bislang nicht zweifelsfrei, ob das vollständige und ungekürzte Originalvideo in der Hauptverhandlung vollständig vorgeführt und in welchem Umfang es zum Gegenstand der gerichtlichen Beweiswürdigung gemacht wurde. Die öffentliche Berichterstattung hierzu ist nicht eindeutig.
Wir kennen auch nicht das vollständige veterinärmedizinische Gutachten, sondern lediglich Aussagen daraus, die über Medienberichte öffentlich geworden sind. Damit kennen wir weder sämtliche Untersuchungsgrundlagen noch alle Einschränkungen und Schlussfolgerungen des Sachverständigen.
Und weiterhin erklärungsbedürftig ist die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nach den vier Freisprüchen auf Rechtsmittel zu verzichten. Dass sie darauf verzichtet hat, ist bekannt. Welche detaillierte rechtliche Prüfung dieser Entscheidung unmittelbar zugrunde lag, lässt sich aus den bislang öffentlich verfügbaren Informationen jedoch nicht vollständig rekonstruieren.
Auch die Behauptung, die Generalprokuratur habe den Fall bereits „an sich gezogen“ und die Innsbrucker Akten angefordert, behandeln wir weiterhin als das, was sie derzeit ist: eine öffentlich kursierende, bislang nicht von einer belastbaren offiziellen Quelle bestätigte Information.
Diese Unterschiede mögen klein erscheinen.
Für eine seriöse Aufarbeitung sind sie entscheidend.
Denn wenn dieser Fall eines gezeigt hat, dann dies: Wo gesicherte Informationen fehlen, entstehen sehr schnell eigene Wahrheiten.
Und genau dort beginnt das nächste Problem des Falls Schmotzer. Nicht mehr das Strafrecht allein, sondern die Frage, warum zwischen einem rechtskräftigen Urteil und dem Gerechtigkeitsempfinden so vieler Menschen inzwischen ein derart tiefer Graben entstanden ist.
Wenn Recht und Gerechtigkeit plötzlich nicht mehr dasselbe bedeuten
Der Fall Schmotzer wäre vermutlich niemals derart eskaliert, wenn es nur um die Frage gegangen wäre, ob vier Angeklagte nach österreichischem Strafrecht verurteilt werden können. Das eigentliche Problem beginnt dort, wo juristische Logik und menschliches Gerechtigkeitsempfinden aufeinandertreffen.
Für ein Gericht zählt nicht, was eine Mehrheit für offensichtlich hält. Es muss feststellen, ob ein konkreter Straftatbestand erfüllt und dies mit der notwendigen Sicherheit bewiesen ist. Das ist keine Schwäche des Rechtsstaats, sondern eine seiner wichtigsten Errungenschaften.
Menschen urteilen anders.
Sie erfahren von einem Kater, einem Bolzenschussgerät, Schlägen mit einer Schaufel, einem Messer und schließlich vom Tod des Tieres. Sie erfahren von einem Video, das das Geschehen dokumentiert. Und sie werden mit Berichten darüber konfrontiert, dass währenddessen gelacht wurde.
Gerade dieses Lachen besitzt eine enorme Bedeutung für die Wahrnehmung des Falls. Juristisch beweist Lachen für sich genommen weder Tierquälerei noch Vorsatz oder Mutwilligkeit. Für das menschliche Gerechtigkeitsempfinden entsteht jedoch ein kaum auflösbarer Widerspruch: Auf der einen Seite steht die Darstellung, ein bereits verletztes Tier habe von seinem Leiden erlöst werden sollen. Auf der anderen Seite stehen Bilder und Berichte über Menschen, die während dieses Geschehens lachen.
Und anschließend hören diese Menschen: vier Freisprüche.
Hier prallen juristische Beweiswürdigung und moralische Wahrnehmung mit besonderer Härte aufeinander.
Das Gericht fragt: Was können wir beweisen?
Viele Menschen fragen: Wie kann das keine strafbare Tierquälerei gewesen sein?
Beide Fragen klingen ähnlich. Juristisch liegen Welten zwischen ihnen.
Ein Rechtsstaat muss auch Entscheidungen treffen dürfen, die niemandem gefallen
Es wäre gefährlich, von Gerichten zu verlangen, ihre Urteile dem öffentlichen Gerechtigkeitsempfinden anzupassen. Strafrecht darf keine Abstimmung sein. Auch zehntausend empörte Kommentare können keinen Tatbestand beweisen und kein Sachverständigengutachten ersetzen.
Gerade in einem emotional aufgeladenen Verfahren muss ein Gericht unabhängig bleiben.
Das bedeutet aber nicht, dass jede Kritik an einem rechtskräftigen Urteil automatisch Kritik am Rechtsstaat wäre. Auch gerichtliche Entscheidungen dürfen analysiert, hinterfragt und öffentlich diskutiert werden. Ebenso darf eine Gesellschaft feststellen, dass das Ergebnis eines gesetzlich korrekten Verfahrens ihren Vorstellungen davon, was Recht leisten sollte, nicht entspricht.
Dann richtet sich die Frage irgendwann nicht mehr ausschließlich an das Gericht.
Sie richtet sich an das Gesetz.
Wenn eine Handlung nach geltendem Recht nicht mit der erforderlichen Sicherheit unter einen Straftatbestand fällt, obwohl große Teile der Gesellschaft der Ansicht sind, dass genau solche Handlungen strafwürdig sein sollten, muss die Politik zumindest prüfen, ob eine Lücke zwischen gesellschaftlichem Schutzanspruch und geltender Rechtslage entstanden ist.
Dabei muss allerdings auch ein anderes Ergebnis möglich bleiben: dass nicht das Gesetz versagt hat, sondern die Voraussetzungen für eine Verurteilung im konkreten Fall schlicht nicht bewiesen werden konnten.
Diese Unterscheidung ist unbequem. Aber ohne sie wird aus Rechtskritik sehr schnell die Forderung nach einer Verurteilung um jeden Preis.
Das Problem beginnt mit dem Gefühl, dass niemand mehr erklärt
Beim Fall Schmotzer kommt ein zweiter Faktor hinzu: Kommunikation.
Ein Gericht schuldet der Öffentlichkeit kein Urteil, das ihr gefällt. Eine unabhängige Justiz darf sich niemals von Empörung, Demonstrationen oder sozialen Netzwerken bestimmen lassen.
Aber Vertrauen in Justiz entsteht nicht allein dadurch, dass Verfahren rechtlich korrekt durchgeführt werden. Menschen müssen zumindest grundsätzlich nachvollziehen können, warum ein Ergebnis zustande gekommen ist.
Gerade bei einem Verfahren, dessen Ausgang derart weit vom spontanen moralischen Empfinden vieler Menschen entfernt liegt, entsteht deshalb ein enormes Bedürfnis nach Erklärung.
Warum reichte das Geschehen für eine Verurteilung nach § 222 StGB nicht aus? Welche Bedeutung hatte das veterinärmedizinische Gutachten? Welche Rolle spielte das Video? Welche Bedeutung maß das Gericht dem berichteten Lachen während des Geschehens bei? Warum wurde die behauptete Absicht, das Tier von seinem Leiden zu erlösen, rechtlich so bedeutsam? Und warum verzichtete die Staatsanwaltschaft anschließend auf ein Rechtsmittel?
Auf einige dieser Fragen gibt es inzwischen Antworten. Auf andere nur Teilantworten. Wieder andere sind weiterhin offen.
Genau diese Lücken sind gefährlich.
Denn soziale Netzwerke ertragen kein Informationsvakuum. Wo eine offizielle Erklärung fehlt oder nicht verstanden wird, entstehen innerhalb kürzester Zeit eigene Erklärungen. Aus fehlenden Informationen werden Vermutungen. Vermutungen werden weitergeteilt. Nach hundert Wiederholungen werden daraus vermeintliche Tatsachen.
Dann heißt es plötzlich, eine Richterin sei mit Angeklagten verwandt. Ein Sachverständiger habe bewusst falsch gearbeitet. Das Video sei absichtlich unterdrückt worden. Bestimmte Institutionen hätten sich abgesprochen.
Für solche Behauptungen haben wir bislang keine belastbaren Belege.
Aber ihre Entstehung ist selbst eine Information.
Kommunikation ist kein Entgegenkommen
Gerichte und Staatsanwaltschaften befinden sich dabei in einer schwierigen Position. Sie können nicht jedes Urteil anschließend auf Facebook verteidigen. Sie müssen Persönlichkeitsrechte wahren, gesetzliche Grenzen beachten und können insbesondere bei einem nicht öffentlichen Verfahren nicht einfach sämtliche Akten ins Internet stellen.
Trotzdem wäre es ein Fehler, daraus abzuleiten, Kommunikation sei nebensächlich.
Je größer die gesellschaftliche Wirkung eines Verfahrens ist, desto wichtiger wird verständliche institutionelle Kommunikation innerhalb der rechtlich zulässigen Grenzen. Nicht um ein Urteil zu rechtfertigen. Nicht um Kritiker ruhigzustellen. Sondern damit Menschen überhaupt unterscheiden können zwischen dem, was tatsächlich entschieden wurde, und dem, was im Internet darüber erzählt wird.
Beim Fall Schmotzer sehen wir inzwischen, was passiert, wenn diese Unterscheidung verloren geht.
Der Freispruch wird von manchen nicht mehr als Ergebnis eines Strafverfahrens wahrgenommen, sondern als Botschaft des Staates:
Das Leben dieses Tieres war nichts wert.
Das hat das Gericht nicht gesagt. Aber offenbar ist es bei vielen Menschen so angekommen.
Und damit befinden wir uns nicht mehr ausschließlich bei einer juristischen Diskussion. Wir befinden uns bei der Frage, wie lange eine Gesellschaft den Unterschied zwischen Recht und ihrem eigenen Gerechtigkeitsempfinden akzeptiert – und was geschieht, wenn ein wachsender Teil der Menschen beginnt, diesen Unterschied nicht mehr auszuhalten. Denn die Reaktion auf Schmotzer besteht längst nicht mehr nur aus Wut.
Sie beginnt, sich zu organisieren.
Wenn Empörung beginnt, sich zu organisieren
Nach vielen öffentlichen Skandalen folgt ein bekanntes Muster. Die ersten Stunden gehören der Fassungslosigkeit. Danach kommen Wut, Kommentare und Forderungen. Einige Tage später nimmt die Aufmerksamkeit ab. Andere Nachrichten treten an ihre Stelle, Algorithmen ziehen weiter, und irgendwann bleiben hauptsächlich diejenigen zurück, die unmittelbar betroffen sind.
Beim Fall Schmotzer lässt sich bislang eine andere Entwicklung beobachten.
Die Empörung hält nicht nur an. Ein Teil davon beginnt, sich in konkretes Engagement zu verwandeln. Menschen schreiben an Behörden. Musterbriefe werden verbreitet. Die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel erhält Hunderte Zuschriften. Andere wenden sich an die Generalprokuratur und wollen prüfen lassen, ob trotz der Rechtskraft noch außerordentliche rechtliche Möglichkeiten bestehen. Vorhandenes Videomaterial wird gesucht und gesichert, damit es Rechtsanwälten zur Verfügung gestellt werden kann.
Aus dem Satz „Dieses Urteil macht mich wütend“ wird zunehmend ein anderer:
„Was können wir jetzt tun?“
Das ist zunächst einmal demokratische Beteiligung. Bürger dürfen Behörden anschreiben. Sie dürfen Gesetze kritisieren, Petitionen initiieren, demonstrieren, Abgeordnete kontaktieren und politische Veränderungen verlangen. Sie dürfen auch ein rechtskräftiges Urteil für falsch halten. Gerade ein Rechtsstaat muss diese Kritik aushalten.
Doch innerhalb derselben Bewegung entwickelt sich gleichzeitig eine zweite Strömung.
Zwischen Engagement und Vergeltung
Wer die öffentlichen Reaktionen auf Schmotzer über mehrere Tage verfolgt, erkennt schnell, dass hier sehr unterschiedliche Menschen unter demselben emotionalen Dach zusammenkommen.
Die einen wollen das Tierschutzrecht verändern. Andere recherchieren Rechtsmittel oder Verwaltungsverfahren. Manche versuchen, Informationen zusammenzutragen oder die politischen Verantwortlichen zu erreichen.
Und dann gibt es diejenigen, denen das längst nicht mehr genügt.
In einzelnen Diskussionen werden die vier Freigesprochenen inzwischen unmittelbar angesprochen. Ihnen wird angekündigt, dass sie niemals vergessen würden, keine ruhige Minute mehr haben sollten oder sich künftig ständig umsehen müssten. Es wird von „Karma“ gesprochen. Namen und Gesichter sollen dauerhaft verbreitet werden. Vereinzelt werden erheblich drastischere Gewaltfantasien formuliert.
Das ist keine Interpretation. Diese Sprache existiert.
Ich werde sie hier trotzdem nicht ausführlich reproduzieren. Nicht weil sie für die Geschichte unwichtig wäre, sondern weil einige dieser Aussagen selbst Teil des Problems sind. Entscheidend ist die Verschiebung, die darin sichtbar wird.
Am Anfang steht die Forderung:
Der Staat soll bestrafen.
Danach folgt:
Der Staat hat versagt.
Und am äußersten Rand erscheint schließlich:
Dann bestrafen wir eben selbst.
Zwischen diesen drei Sätzen liegt die Grenze zwischen rechtsstaatlichem Protest und einer Vorstellung von gesellschaftlicher Ersatzjustiz.
Wut macht noch niemanden zum Gewalttäter
Dabei wäre es falsch, aus drastischen Kommentaren unmittelbar auf tatsächliche Gewaltbereitschaft zu schließen.
Menschen schreiben im Zustand großer emotionaler Erregung Dinge, die sie niemals tun würden. Soziale Medien verstärken diese Dynamik zusätzlich. Zustimmung kommt innerhalb von Sekunden. Die drastischere Formulierung bekommt mehr Aufmerksamkeit. Andere überbieten sie. Aus individueller Empörung entsteht innerhalb einer Gruppe schnell das Gefühl, mit seiner Haltung keineswegs allein zu sein.
Deshalb müssen drei Gruppen auseinandergehalten werden.
Da sind zunächst Menschen, die außerordentlich wütend sind und trotzdem selbstverständlich innerhalb des Rechts bleiben. Daneben stehen diejenigen, die Selbstjustiz oder persönliche Ächtung zumindest verbal gutheißen. Und schließlich gibt es möglicherweise eine sehr kleine Zahl von Menschen, die tatsächlich bereit wären, selbst Grenzen zu überschreiten.
Wie groß diese Gruppen im Fall Schmotzer sind, wissen wir nicht.
Social-Media-Kommentare sind keine repräsentative Bevölkerungsumfrage. Auch aus Hunderten extremen Aussagen lässt sich keine seriöse Prozentzahl für Österreich oder die Tierschutzbewegung ableiten.
Für eine mögliche Eskalation ist allerdings eine andere Erkenntnis entscheidend:
Es braucht keine Mehrheit.
Wenn Ohnmacht auf moralische Gewissheit trifft
Sozialwissenschaftlich wird es genau an diesem Punkt interessant. Forschung zur sogenannten prozeduralen Gerechtigkeit zeigt seit Langem, dass Menschen Institutionen nicht ausschließlich danach beurteilen, ob ihnen deren Entscheidungen gefallen. Entscheidend ist auch, ob Verfahren als fair, neutral und nachvollziehbar erlebt werden.
Ein unerwünschtes Ergebnis kann akzeptiert werden, wenn Menschen das Gefühl haben, verstanden zu haben, wie es zustande gekommen ist.
Schwieriger wird es, wenn zum unerwünschten Ergebnis das Gefühl hinzukommt, nicht gehört worden zu sein oder keine nachvollziehbare Erklärung bekommen zu haben.
Beim Fall Schmotzer trifft dieser Mechanismus auf einen außergewöhnlich emotionalen Gegenstand.
Ein Tier kann seine Interessen nicht selbst vertreten. Es kann keine Aussage machen und der Öffentlichkeit nicht erzählen, was ihm widerfahren ist. Das erzeugt bei Menschen einen starken Schutzimpuls. Viele verstehen sich deshalb ausdrücklich als Stimme eines Tieres, das selbst keine mehr besitzt.
Wenn dieser Schutzimpuls anschließend auf den Eindruck trifft, dass staatliche Institutionen dem Tier keine Gerechtigkeit verschafft hätten, kann aus Trauer Ohnmacht entstehen.
Und Ohnmacht sucht nach Handlungsmöglichkeiten.
Die überwältigende Mehrheit dieser Handlungsmöglichkeiten kann vollkommen legal sein: Öffentlichkeit herstellen, Behörden anschreiben, demonstrieren, Gesetze verändern.
Problematisch wird es dort, wo moralische Gewissheit hinzukommt:
Wir wissen, wer schuldig ist. Das Gericht hat versagt. Also sind wir berechtigt, die Konsequenzen selbst herzustellen.
Genau diesen letzten Schritt darf eine Gesellschaft nicht normalisieren.
Selbstjustiz beginnt lange vor dem ersten Schlag
Das Wort Selbstjustiz erzeugt sofort Bilder körperlicher Gewalt. Aber die Entwicklung dorthin kann wesentlich früher beginnen.
Sie beginnt möglicherweise mit der Vorstellung, ein rechtskräftiger Freispruch müsse gesellschaftlich korrigiert werden. Mit dauerhafter öffentlicher Kennzeichnung. Mit dem Verbreiten privater Informationen. Mit der Forderung, bestimmte Menschen sollten ihre Arbeit, ihre sozialen Kontakte oder jede Möglichkeit eines normalen Lebens verlieren.
Das bedeutet nicht, dass jede öffentliche Kritik bereits Selbstjustiz wäre. Auch Namen können unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen Teil legitimer Berichterstattung sein. Und niemand besitzt einen Anspruch darauf, von öffentlicher Kritik verschont zu bleiben.
Die Grenze wird dort interessant, wo nicht mehr informiert oder kritisiert werden soll, sondern bestraft.
Dann entsteht neben der staatlichen Gerichtsbarkeit eine informelle zweite Instanz – ohne Akteneinsicht, ohne Beweisregeln, ohne Verteidigung und ohne Ende der Sanktion.
Ein Gericht kann jemanden freisprechen. Das Internet kann jemanden lebenslang verurteilen.
Die Warnung kommt inzwischen nicht mehr nur aus sozialen Netzwerken
Bemerkenswert ist deshalb, dass diese Entwicklung inzwischen auch außerhalb der Kommentarspalten thematisiert wird.
Die Innsbrucker Ethikerin Claudia Paganini sprach im Zusammenhang mit dem Fall von einer Kluft zwischen Recht und Moral und warnte vor der Vorstellung, Menschen könnten bei wahrgenommenem Versagen der Rechtsprechung das Gefühl entwickeln, etwas selbst in die Hand nehmen zu müssen.
Das bedeutet nicht, dass eine Welle von Selbstjustiz bevorsteht.
Aber es bedeutet, dass die Frage nicht mehr absurd ist.
Und genau hier bekommt der Fall Schmotzer eine gesellschaftliche Bedeutung, die weit über Tierschutz hinausgeht.
Denn ein Rechtsstaat lebt nicht ausschließlich davon, dass seine Institutionen funktionieren.
Er lebt auch davon, dass genügend Menschen davon überzeugt bleiben, dass der rechtsstaatliche Weg trotz seiner Fehler der einzige sein darf, auf dem Schuld festgestellt und Strafe verhängt wird.
Beim Fall Schmotzer sehen wir derzeit zwei Kräfte, die aus derselben Empörung entstehen.
Die eine versucht, Gesetze zu verändern.
Die andere beginnt, dem Gesetz nicht mehr zu vertrauen.
Welche davon am Ende stärker wird, ist möglicherweise die wichtigste Geschichte, die dieser Fall noch erzählen wird.
Wenn Schmotzer nicht mehr nur Schmotzer ist
Die außergewöhnliche Reaktion auf diesen Fall lässt sich wahrscheinlich nicht allein mit dem Geschehen in Brixen im Thale erklären.
Wer sich heute mit Tierschutz beschäftigt, begegnet einer kaum endenden Folge von Bildern und Berichten. Katzen werden angeschossen, vergiftet oder schwer verletzt aufgefunden. Hunde werden misshandelt oder getötet. Immer wieder tauchen Videos auf, in denen Menschen Tiere treten, schlagen oder auf andere Weise quälen. Manche Aufnahmen stammen von zufälligen Zeugen. Andere werden von den Beteiligten selbst angefertigt und veröffentlicht.
Dabei muss eine wichtige Frage offenbleiben: Gibt es tatsächlich mehr Tierquälerei als früher?
Dafür gibt es bislang keine ausreichende Grundlage, die eine einfache Antwort erlauben würde. Eine andere Entwicklung ist dagegen kaum zu bestreiten: Tierquälerei ist heute wesentlich sichtbarer.
Fast jeder Mensch trägt inzwischen eine Kamera in der Tasche.
Milliarden Kameras verändern unsere Wahrnehmung
Noch vor wenigen Jahrzehnten konnte eine Misshandlung stattfinden, ohne dass außerhalb eines kleinen Kreises jemals jemand davon erfuhr. Es gab keine Smartphone-Aufnahme, keinen Facebook-Post und keine Möglichkeit, innerhalb weniger Stunden Hunderttausende Menschen mit den Bildern zu erreichen.
Heute genügt ein Telefon.
Dadurch wird nicht nur dokumentiert, was früher möglicherweise verborgen geblieben wäre. Die geografische Entfernung verliert ebenfalls ihre Bedeutung. Eine verletzte Katze in Österreich, ein misshandelter Hund in Deutschland oder ein Tier, das irgendwo auf der Welt vor laufender Kamera getreten wird, können wenige Stunden später auf demselben Bildschirm erscheinen.
Für die menschliche Wahrnehmung entsteht daraus etwas Neues.
Tierquälerei erscheint nicht mehr nur als seltene Nachricht aus der unmittelbaren Umgebung. In den sozialen Netzwerken entsteht eine permanente Abfolge einzelner Fälle aus einer nahezu unbegrenzten digitalen Welt.
Das kann den Eindruck erzeugen, die Gewalt gegen Tiere nehme explosionsartig zu, selbst wenn ein Teil dieses Effekts tatsächlich auf ihre gestiegene Sichtbarkeit zurückzuführen sein sollte.
Deshalb müssen zwei Fragen voneinander getrennt werden:
Wie häufig geschieht Tierquälerei?
Und:
Wie häufig werden Menschen mit Tierquälerei konfrontiert?
Das sind nicht dieselben Fragen.
Wenn die Täter selbst die Kamera einschalten
Noch verstörender ist eine zweite Entwicklung.
Smartphones dokumentieren Tierquälerei nicht ausschließlich zufällig. Es existieren Aufnahmen, die von den Beteiligten selbst hergestellt werden. Gewalt wird damit nicht nur ausgeübt, sondern zum Inhalt.
Das verändert die Bedeutung der Kamera.
Sie ist dann kein Instrument der Aufklärung mehr, sondern Teil der Inszenierung.
Gerade soziale Netzwerke schaffen dafür eine problematische Umgebung. Aufmerksamkeit ist ihre Währung. Besonders drastische Inhalte erzeugen Reaktionen, Kommentare und Weiterverbreitung. Das bedeutet nicht, dass soziale Medien Menschen automatisch zu Tierquälern machen. Aber sie können einen Raum schaffen, in dem Gewalt gegen Tiere nicht nur dokumentiert, sondern für ein Publikum inszeniert wird.
Auch im Fall Schmotzer spielt die Existenz einer Aufnahme deshalb psychologisch eine besondere Rolle. Es gibt nicht lediglich Berichte darüber, was geschehen sein soll. Das Geschehen wurde gefilmt.
Und wieder taucht das berichtete Lachen auf.
Für viele Menschen dürfte genau diese Kombination – Gewalt, Kamera und Lachen – eine Grenze überschreiten, die mit juristischen Begriffen wie Vorsatz, Mutwilligkeit oder Schmerzempfinden nur schwer zu erfassen ist.
Aus einzelnen Tieren entsteht eine gemeinsame Geschichte
Wer regelmäßig solche Meldungen sieht, beginnt irgendwann möglicherweise, sie miteinander zu verbinden.
Die angeschossene Katze ist dann nicht mehr nur ein einzelner Fall. Der misshandelte Hund nicht mehr nur der nächste. Das getretene Tier im Video nicht mehr irgendeine Aufnahme aus einem anderen Land.
Sie werden zu Teilen einer gemeinsamen Erzählung:
Tiere sind wehrlos. Menschen tun ihnen Gewalt an. Und viel zu häufig geschieht zu wenig dagegen.
Ob der letzte Teil dieser Wahrnehmung statistisch in dieser Pauschalität stimmt, muss untersucht werden. Für die gesellschaftliche Wirkung ist zunächst entscheidend, dass Menschen zunehmend genau dieses Gefühl entwickeln können.
Und dann kommt Schmotzer.
Ein Kater, dessen Tötung gefilmt wurde. Ein Verfahren, das enorme Aufmerksamkeit erhält. Vier Angeklagte. Vier Freisprüche.
Damit wird aus einem einzelnen Tier plötzlich ein Symbol.
Nicht, weil Schmotzers Leben mehr wert gewesen wäre als das anderer misshandelter Tiere. Sondern weil sich in seinem Fall vieles verdichtet, was Menschen zuvor bereits hundertfach gesehen und empfunden haben.
Vielleicht richtet sich die Wut deshalb längst nicht mehr nur auf diesen Fall
Das könnte erklären, weshalb die Reaktion auf Schmotzer eine solche Ausdauer entwickelt.
Wer heute „Gerechtigkeit für Schmotzer“ schreibt, reagiert möglicherweise nicht ausschließlich auf diesen einen Kater. In der Empörung stecken auch Erinnerungen an andere Tiere, andere Bilder und andere Fälle, bei denen das Gefühl zurückblieb, dass niemand wirklich verantwortlich gemacht wurde.
Schmotzer wird damit zur Projektionsfläche einer viel größeren Ohnmacht.
Und genau darin liegt gleichzeitig eine Chance und eine Gefahr.
Die Chance besteht darin, dass ein einzelner Fall genügend gesellschaftliche Aufmerksamkeit erzeugt, um über Tierschutzgesetze, deren Durchsetzung und mögliche Veränderungen ernsthaft zu diskutieren.
Die Gefahr beginnt dort, wo aus vielen einzelnen Fällen eine pauschale Gewissheit entsteht:
Der Staat schützt Tiere nicht. Die Justiz tut nichts. Die Gesetze sind wertlos.
So einfach ist die Wirklichkeit nicht.
Aber politische und gesellschaftliche Konflikte entstehen selten ausschließlich aus der Wirklichkeit. Sie entstehen auch daraus, wie Menschen Wirklichkeit wahrnehmen.
Und diese Wahrnehmung hat sich durch Smartphones und soziale Medien grundlegend verändert. Wir können derzeit nicht seriös behaupten, dass wir eine neue Epoche zunehmender Tierquälerei erleben.
Was wir dagegen beobachten können, ist etwas anderes:
Wir leben in einer Zeit, in der Tierquälerei immer schwerer unsichtbar bleiben kann.
Milliarden Kameras haben die Bedingungen verändert. Was früher hinter einer Stalltür, auf einem Hof, in einer Wohnung oder irgendwo am Straßenrand geschehen konnte, kann heute wenige Sekunden später vor den Augen einer Öffentlichkeit stattfinden. Und damit wächst zwangsläufig auch die Frage, ob Gesetze und Institutionen mit dieser neuen Sichtbarkeit Schritt halten können.
Wenn aus einem Tierschutzfall eine Vertrauensfrage wird
Die Diskussion um Schmotzer berührt inzwischen einen Bereich, der zunächst weit entfernt von einem getöteten Kater zu liegen scheint: das Vertrauen in staatliche Institutionen.
Dabei wäre es falsch zu behaupten, Österreich habe generell das Vertrauen in seine Justiz verloren. Dafür gibt es keine Grundlage. Ebenso wenig lässt sich aus einigen Tausend Kommentaren in sozialen Netzwerken auf die Haltung einer ganzen Bevölkerung schließen. Was sich im Fall Schmotzer beobachten lässt, ist etwas Spezifischeres.
Menschen, die ein Urteil nicht verstehen, beginnen Fragen zu stellen. Werden diese Fragen aus ihrer Sicht nicht ausreichend beantwortet, entstehen Zweifel. Bleiben auch diese bestehen, kann daraus Misstrauen werden.
Und irgendwann verändert sich die Frage.
Aus „Warum hat das Gericht so entschieden?“ wird:
„Kann ich diesem System überhaupt noch vertrauen?“
Vertrauen entsteht nicht durch Unfehlbarkeit
Kein Rechtsstaat kann garantieren, dass jedes Urteil von jedem Menschen als gerecht empfunden wird. Er kann auch nicht garantieren, dass niemals Fehler geschehen.
Das wäre eine unrealistische Erwartung.
Vertrauen entsteht vielmehr aus der Überzeugung, dass Institutionen nach nachvollziehbaren Regeln arbeiten, Entscheidungen begründet werden, Fehler grundsätzlich korrigierbar sind und niemand außerhalb oder oberhalb dieser Regeln steht.
Genau deshalb ist die Forschung zur sogenannten prozeduralen Gerechtigkeit für diesen Fall interessant. Menschen beurteilen staatliche Institutionen nicht ausschließlich nach dem Ergebnis einer Entscheidung. Von erheblicher Bedeutung ist auch, ob das Verfahren als fair, neutral und nachvollziehbar wahrgenommen wird.
Das erklärt einen scheinbaren Widerspruch.
Menschen können ein Urteil ablehnen und trotzdem der Justiz vertrauen.
Gefährlicher wird es erst, wenn sie nicht mehr nur das Ergebnis ablehnen, sondern zu der Überzeugung gelangen, das System selbst funktioniere nicht mehr.
Wenn ein einzelner Fall zum Beweis für etwas Größeres wird
Kein Gerichtsverfahren findet in einem gesellschaftlichen Vakuum statt.
Misstrauen gegenüber Politik und staatlichen Institutionen existiert bereits, bevor ein Fall wie Schmotzer geschieht. Menschen machen Erfahrungen mit Behörden, verfolgen politische Entscheidungen und entwickeln daraus ihre eigene Vorstellung davon, wie gut oder schlecht ein Staat funktioniert.
Wer bereits davon überzeugt ist, dass Politik nicht mehr zuhört, Behörden nicht funktionieren oder Gesetze die Falschen schützen, kann einen schwer nachvollziehbaren Freispruch als Bestätigung eines längst vorhandenen Weltbildes betrachten.
Schmotzer hat diesen Vertrauensverlust nicht verursacht.
Aber der Fall kann ihn verstärken.
Dann wird aus einem einzelnen Gerichtsurteil ein vermeintlicher Beweis für etwas viel Größeres:
„Seht ihr? Der Staat versagt wieder.“
Diese Verallgemeinerung ist problematisch. Ein einzelnes Urteil beweist kein Versagen eines gesamten Rechtsstaats.
Aber gesellschaftliche Wahrnehmung funktioniert nicht ausschließlich nach juristischen oder wissenschaftlichen Regeln.
Ein gefährlicher Kreislauf
Damit kann ein Mechanismus entstehen, der sich selbst verstärkt.
Menschen verlieren Vertrauen in Institutionen. Deshalb begegnen sie deren Entscheidungen zunehmend mit Misstrauen. Dieses Misstrauen beeinflusst wiederum, wie neue Entscheidungen interpretiert werden. Selbst eine juristisch nachvollziehbare Erklärung kann dann nicht mehr als Erklärung wahrgenommen werden, sondern als Rechtfertigung eines Systems, dem ohnehin nicht mehr geglaubt wird.
So entsteht ein Kreislauf:
Misstrauen verändert die Wahrnehmung – und diese Wahrnehmung erzeugt neues Misstrauen.
Soziale Netzwerke können diesen Prozess beschleunigen. Menschen finden dort innerhalb kürzester Zeit andere, die dieselbe Überzeugung teilen. Aus einem individuellen Zweifel entsteht eine Gruppe. Innerhalb dieser Gruppe werden Informationen weitergegeben, bestätigt und manchmal zugespitzt.
Gegenargumente verschwinden nicht. Aber sie erreichen die jeweiligen Gruppen immer schlechter.
Dann existieren irgendwann zwei vollkommen unterschiedliche Erzählungen über dasselbe Ereignis.
Die juristische lautet:
Ein Strafgericht hat Beweise geprüft und vier Angeklagte freigesprochen, weil die Voraussetzungen für eine Verurteilung nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden konnten.
Die andere lautet:
Vier Menschen haben einen Kater getötet, dabei wurde gelacht, alles wurde gefilmt – und der Staat lässt sie davonkommen.
Wer ausschließlich die eine Erzählung kennt, versteht die andere kaum noch.
Genau hier liegt die Verantwortung der Institutionen
Die Lösung kann nicht darin bestehen, dass Gerichte populärere Urteile fällen.
Das wäre das Ende unabhängiger Justiz.
Die Antwort kann nur darin liegen, Entscheidungen innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten so verständlich zu erklären, dass zumindest nachvollziehbar wird, warum Recht zu einem Ergebnis gekommen ist, das sich moralisch vollkommen anders anfühlen kann.
Das gilt nicht nur für Gerichte.
Auch Staatsanwaltschaften, Verwaltungsbehörden und Politik tragen Verantwortung für verständliche Kommunikation. Gerade wenn ein Verfahren eine außergewöhnliche öffentliche Wirkung entwickelt, genügt es nicht immer, darauf zu vertrauen, dass komplizierte juristische Zusammenhänge von selbst verstanden werden.
Der Fall Schmotzer zeigt, was andernfalls geschieht. Andere übernehmen die Erklärung. Influencer erklären das Strafrecht. Facebook-Kommentare erklären die Beweiswürdigung. Künstliche Intelligenzen identifizieren Richter und verbreiten vermeintliche Verwandtschaftsverhältnisse. Unbestätigte Informationen werden kopiert, verändert und weitergegeben.
Am Ende weiß kaum noch jemand, wo eine belegte Tatsache endet und die Erzählung beginnt.
Der Rechtsstaat braucht Kritik – aber auch Vertrauen
Gerade deshalb wäre es falsch, die außergewöhnliche Empörung über Schmotzer lediglich als Problem einer emotionalisierten Öffentlichkeit abzutun.
In dieser Empörung stecken legitime Fragen.
Reicht das geltende Tierschutzrecht aus? Sind strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Vorschriften sinnvoll aufeinander abgestimmt? Werden Verstöße konsequent verfolgt? Sind Entscheidungen ausreichend nachvollziehbar? Und entspricht der rechtliche Schutz von Tieren noch dem Stellenwert, den ihnen eine veränderte Gesellschaft inzwischen beimisst?
Diese Fragen verdienen Antworten. Aber auch die andere Seite gehört zur Wahrheit:
Ein Rechtsstaat kann nicht funktionieren, wenn nur noch diejenigen Urteile als legitim akzeptiert werden, die dem eigenen moralischen Urteil entsprechen.
Genau zwischen diesen beiden Polen befindet sich die Debatte um Schmotzer.
Institutionen können Vertrauen nicht voraussetzen. Sie müssen es durch nachvollziehbares Handeln immer wieder neu erwerben.
Bürger wiederum können aus verlorenem Vertrauen nicht das Recht ableiten, selbst zu entscheiden, wer schuldig ist und welche Strafe jemand verdient. Und damit kommen wir zu der unangenehmsten Frage dieses gesamten Falls:
Was geschieht, wenn jemand die Grenze tatsächlich überschreitet?
Bis hierher ist Selbstjustiz eine Gefahr, über die gesprochen wird. Eine Möglichkeit, die in Kommentaren anklingt, manchmal offen ausgesprochen und manchmal nur angedeutet wird.
Aber die Frage muss gestellt werden, gerade weil die Sprache in Teilen der Diskussion inzwischen eine solche Härte erreicht hat:
Was geschieht, wenn irgendwann jemand nicht mehr nur schreibt?
Wenn aus der Ankündigung, die vier Freigesprochenen würden „keine ruhige Minute mehr haben“, tatsächliche Verfolgung wird? Wenn jemand einen von ihnen körperlich angreift? Wenn aus Wut schwere Gewalt entsteht?
Dann würde aus dem Fall Schmotzer innerhalb eines Augenblicks ein vollkommen anderer Fall.
Derjenige, der glaubt, Gerechtigkeit herzustellen, würde selbst zum Beschuldigten. Polizei und Staatsanwaltschaft müssten ermitteln. Ein Gericht müsste über eine neue Tat entscheiden. Und die Menschen, gegen die sich die Gewalt richtet, wären in diesem neuen Verfahren nicht mehr Angeklagte des Schmotzer-Prozesses.
Sie wären mögliche Opfer einer Straftat.
Das ist eine Konsequenz des Rechtsstaats, die gerade in einer hoch emotionalisierten Situation schwer auszuhalten sein kann.
Aber sie ist unverzichtbar.
Der Freispruch ist keine Lizenz für gesellschaftliche Bestrafung
Die vier Angeklagten wurden freigesprochen. Man kann dieses Urteil kritisieren. Man kann seine Begründung analysieren. Man kann gesetzliche Änderungen verlangen und alle noch vorhandenen rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen.
Was man nicht kann, ist den Freispruch privat außer Kraft setzen.
Genau deshalb ist die inzwischen teilweise verwendete Sprache problematisch. Die Ankündigung, jemand werde „nie wieder frei atmen“, müsse „ständig über die Schulter schauen“ oder werde bis ans Ende seines Lebens verfolgt, ist etwas anderes als die Forderung nach einer Reform des Tierschutzrechts.
Hier verschiebt sich das Ziel.
Es geht nicht mehr darum, einen Missstand zu verändern.
Es geht darum, Menschen selbst zu bestrafen.
Und dabei entsteht ein gefährliches Paradox: Wer glaubt, durch Gewalt ein als ungerecht empfundenes Urteil zu korrigieren, schafft keine Gerechtigkeit. Er produziert lediglich die nächste Straftat.
Dann könnte der Rechtsstaat vor seiner nächsten Bewährungsprobe stehen
Besonders brisant würde die Situation, wenn ein solcher Angriff tatsächlich vor Gericht käme.
Die öffentliche Reaktion darauf lässt sich nicht vorhersagen. Ein Konflikt wäre jedoch denkbar: Ein Mensch greift einen der Freigesprochenen an und wird dafür strafrechtlich verfolgt. Das wäre rechtsstaatlich selbstverständlich. Doch ein Teil jener Öffentlichkeit, die den ursprünglichen Freispruch bereits als Staatsversagen interpretiert, könnte darin die nächste Ungerechtigkeit erkennen.
Die Erzählung könnte dann lauten:
„Für Schmotzer wird niemand bestraft – aber wer einen der Verantwortlichen angreift, wird verurteilt.“
Juristisch wäre diese Gegenüberstellung falsch.
Es wären zwei unterschiedliche Verfahren über unterschiedliche Taten, mit unterschiedlichen Beweisen und unterschiedlichen Tatbeständen.
Psychologisch könnte diese Gegenüberstellung trotzdem erhebliche Wirkung entfalten.
Denn für Menschen, die Recht ohnehin nur noch nach dem empfundenen Ergebnis beurteilen, könnte ein solches zweites Verfahren den bestehenden Eindruck nicht korrigieren, sondern verstärken.
Genau deshalb darf die Radikalisierung der Sprache nicht einfach als bedeutungsloses Internetgerede abgetan werden.
Es braucht keine große Bewegung
Wenn von gesellschaftlicher Eskalation gesprochen wird, entsteht schnell die Vorstellung organisierter Gruppen. Das ist gar nicht notwendig.
Für einen tatsächlichen Gewaltausbruch würde ein einzelner Mensch genügen.
Das könnte theoretisch sogar jemand sein, der bisher keinen einzigen Kommentar geschrieben hat, in keiner Facebook-Gruppe auffällt und sich an keiner öffentlichen Diskussion beteiligt.
Ob es einen solchen Menschen im Fall Schmotzer gibt, weiß niemand. Es wäre unseriös, dies zu behaupten.
Gerade deshalb lässt sich tatsächliche Gewaltbereitschaft aber auch nicht aus Kommentarspalten berechnen. Die Lautesten müssen nicht diejenigen sein, die tatsächlich handeln. Umgekehrt lässt sich aus dem Schweigen eines Menschen keinerlei Schluss auf seine Haltung oder Handlungsbereitschaft ziehen.
Das ist kein Grund zur Panik. Es ist ein Grund, die Entwicklung ernst zu nehmen.
Wer Tiere schützen will, darf dabei nicht selbst die Grenzen des Rechts überschreiten
Selbstjustiz würde dem Tierschutz nicht helfen.
Im Gegenteil: Ein einziger schwerer Zwischenfall könnte die gesamte öffentliche Diskussion verändern. Plötzlich ginge es nicht mehr um Schmotzer, mögliche Lücken im Tierschutzrecht, die verwaltungsrechtliche Prüfung oder die Frage, ob gesetzliche Veränderungen notwendig sind.
Es ginge um den Angriff. Menschen und Organisationen, die heute mit legalen Mitteln Veränderungen erreichen wollen, müssten sich plötzlich zu einer Tat verhalten, die mit ihrem eigentlichen Anliegen nichts zu tun hat. Damit könnte ein einzelner Mensch ausgerechnet der Sache schweren Schaden zufügen, die er vermeintlich verteidigen wollte.
Zwischen Schweigen und Selbstjustiz liegt ein sehr großer Raum
Vielleicht ist genau das in der gegenwärtigen Diskussion zu wenig sichtbar.
Die Alternative zu Selbstjustiz besteht nicht darin, einen Freispruch innerlich zu akzeptieren, alle offenen Fragen zu vergessen und zur Tagesordnung überzugehen. Zwischen Resignation und Selbstjustiz existiert der gesamte Raum einer demokratischen Gesellschaft.
Dort befinden sich öffentliche Kritik, journalistische und private Recherche, parlamentarische Kontrolle, Petitionen, Demonstrationen, Eingaben an Behörden, politische Forderungen, Gesetzesänderungen und die Nutzung jener außerordentlichen rechtlichen Möglichkeiten, die eine Rechtsordnung selbst vorsieht.
Auch die derzeitige Prüfung durch die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel gehört in diesen Raum. Das alles funktioniert langsamer als Wut.
Es produziert keine unmittelbare Befriedigung und garantiert kein gewünschtes Ergebnis. Gerade darin liegt jedoch der entscheidende Unterschied zur Selbstjustiz: Das Ergebnis steht nicht vorher fest.
Vielleicht führt die verwaltungsrechtliche Prüfung zu Konsequenzen. Vielleicht führt sie zu keinen. Vielleicht zeigt die juristische Aufarbeitung Lücken im geltenden Recht. Vielleicht zeigt sie, dass vorhandene Regeln anders angewendet oder verständlicher kommuniziert werden müssen.
All diese Ergebnisse müssen möglich sein, wenn die Forderung tatsächlich Aufklärung lautet.
Denn die gewaltige Energie, die der Fall Schmotzer inzwischen freigesetzt hat, kann in sehr unterschiedliche Richtungen fließen.
Sie kann sich immer weiter radikalisieren, bis irgendwann nur noch Vergeltung übrig bleibt.
Oder sie kann etwas wesentlich Schwierigeres versuchen:
dafür sorgen, dass der nächste Fall nicht genauso endet.
Was jetzt aus Schmotzer werden könnte
Nach all den juristischen Fragen, der Wut, den Kommentaren und der Diskussion über mögliche Selbstjustiz bleibt am Ende eine wesentlich nüchternere Frage:
Was soll aus diesem Fall entstehen?
Denn öffentliche Aufmerksamkeit besitzt ein kurzes Gedächtnis. Selbst Ereignisse, die Tausende Menschen erschüttern, können innerhalb weniger Wochen aus den Schlagzeilen verschwinden. Die Empörung bleibt vielleicht bei einigen bestehen, aber ihre politische Wirkung verpufft.
Genau das muss bei Schmotzer nicht zwangsläufig geschehen.
Der Fall hat inzwischen eine Aufmerksamkeit erzeugt, die weit über Brixen im Thale und Tirol hinausreicht. Menschen beschäftigen sich plötzlich mit § 222 StGB, mit Verwaltungsstrafrecht, mit den Voraussetzungen für die Tötung eines Tieres und mit der Frage, welche Kenntnisse dafür erforderlich sind.
Was normalerweise in Gesetzestexten und Fachdebatten verborgen bleibt, wird öffentlich diskutiert.
Das allein verändert noch kein Gesetz.
Aber es schafft die Voraussetzung dafür.
Die entscheidende Frage lautet nicht: Wie bestrafen wir diese vier Männer?
Diese Frage ist strafrechtlich beantwortet worden. Die vier Angeklagten wurden freigesprochen, die Freisprüche sind rechtskräftig.
Die wichtigere Frage für die Zukunft lautet deshalb:
Was müsste sich ändern, damit ein vergleichbarer Fall künftig möglichst gar nicht erst entsteht – und damit das Recht eindeutig darauf reagieren kann, wenn er doch geschieht?
Damit verschiebt sich der Blick von vier einzelnen Personen auf das System.
Wie eindeutig sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Tötung eines verletzten Tieres? Wer darf entscheiden, dass ein Tier getötet werden muss? Welche Qualifikation ist dafür erforderlich? Welche Methoden sind zulässig? Was geschieht, wenn diese Voraussetzungen missachtet werden? Sind strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Vorschriften sinnvoll aufeinander abgestimmt? Und sind die möglichen Sanktionen geeignet, den gesellschaftlich gewünschten Schutz tatsächlich durchzusetzen?
Das sind keine Fragen nach Vergeltung.
Es sind Fragen nach Regeln.
Ein Gesetz sollte möglichst wenig Raum für gefährliche Missverständnisse lassen
Der Fall Schmotzer zeigt besonders deutlich, wie problematisch der Begriff des „Erlösens“ werden kann.
Natürlich gibt es Situationen, in denen ein schwer verletztes Tier von seinem Leiden erlöst werden muss. Niemand, der Tierschutz ernst nimmt, kann verlangen, ein Tier unnötig leiden zu lassen, nur damit seine Tötung ausschließlich unter idealen Bedingungen erfolgt.
Aber gerade deshalb müssen die Grenzen klar sein.
Eine Gesellschaft braucht nachvollziehbare Regeln dafür, wer in welcher Situation ein Tier töten darf, welche Kenntnisse erforderlich sind und welche Methoden dabei zulässig sind.
Denn „Ich wollte das Tier erlösen“ darf weder automatisch Schuld beweisen noch automatisch von Verantwortung befreien.
Entscheidend müssen die tatsächlichen Umstände sein.
Genau deshalb ist die verwaltungsrechtliche Prüfung in Kitzbühel so interessant. Sie richtet den Blick auf einen Bereich, der im öffentlichen Streit über die strafrechtlichen Freisprüche beinahe untergegangen wäre: die Frage, ob unabhängig vom Straftatbestand sämtliche Vorschriften eingehalten wurden, die für den Umgang mit einem verletzten und schließlich getöteten Tier gelten.
Das Ergebnis dieser Prüfung ist offen.
Und genau so muss es bleiben, bis die zuständige Behörde entschieden hat.
Aus Empörung muss Struktur werden
An Empörung mangelt es derzeit nicht. Und diese Empörung ist nicht bedeutungslos. Sie hat Aufmerksamkeit geschaffen, Menschen aktiviert und dazu beigetragen, dass Fragen gestellt werden, die andernfalls möglicherweise nur einen kleinen Kreis beschäftigt hätten.
Entscheidend ist nun, was aus dieser Energie entsteht.
„Härtere Strafen“ klingt zunächst eindeutig. Doch höhere Strafrahmen helfen wenig, wenn ein Tatbestand im konkreten Fall nicht nachgewiesen werden kann. Auch neue Gesetze helfen wenig, wenn bestehende Zuständigkeiten unklar sind, Verfahren nicht konsequent geführt oder Verstöße nicht erkannt werden.
Deshalb müsste eine ernsthafte politische Aufarbeitung tiefer gehen.
Nicht nur: Wie hoch soll die Strafe sein?
Sondern auch: Wo liegen die Grenzen zwischen Strafrecht und Verwaltungsrecht? Sind die Voraussetzungen einer zulässigen Tötung eindeutig genug? Welche Qualifikation muss vorhanden sein? Wie werden Verstöße kontrolliert? Welche Schutzmaßnahmen sind nach entsprechenden Vorfällen möglich? Und wo entstehen Lücken zwischen mehreren Rechtsbereichen?
Erst wenn diese Fragen beantwortet sind, lässt sich beurteilen, ob tatsächlich neue Gesetze notwendig sind oder vorhandene Regeln konsequenter angewendet werden müssen.
Auch die Justiz kann aus diesem Fall etwas lernen
Dabei wäre es zu einfach, ausschließlich auf das Tierschutzrecht zu schauen. Schmotzer ist ebenso ein Lehrstück über Kommunikation.
Auch ein rechtskräftiges Urteil kann erhebliches gesellschaftliches Misstrauen erzeugen, wenn große Teile der Öffentlichkeit nicht nachvollziehen können, wie es zustande gekommen ist.
Das bedeutet nicht, dass Gerichte ihre Entscheidungen nach öffentlicher Zustimmung ausrichten sollen. Es bedeutet, dass die Vermittlung komplizierter Entscheidungen zunehmend Teil staatlicher Verantwortung wird. Gerade in Zeiten sozialer Medien entsteht sonst ein Vakuum, das innerhalb weniger Stunden mit Spekulationen gefüllt wird.
Eine verständliche Erklärung beseitigt Empörung nicht. Aber sie kann verhindern, dass aus fehlendem Verständnis Misstrauen und aus Misstrauen Verschwörungserzählungen werden.
Schmotzer könnte deshalb mehr hinterlassen als Wut
Vielleicht liegt darin die einzige Entwicklung, die diesem Fall im Nachhinein noch einen Sinn geben könnte. Nicht, indem aus Schmotzer ein politisches Schlagwort wird. Nicht, indem vier Menschen für den Rest ihres Lebens im Internet verfolgt werden.
Und auch nicht, indem immer drastischere Bilder und Kommentare die nächste Welle der Empörung erzeugen. Sondern indem der Fall genau untersucht wird.
Was hat funktioniert? Was hat nicht funktioniert? Welche gesetzlichen Fragen hat das Verfahren sichtbar gemacht? Welche verwaltungsrechtlichen Fragen sind noch offen? Warum war das Urteil für so viele Menschen kaum nachvollziehbar? Und wie verhindert man, dass beim nächsten vergleichbaren Fall wieder dieselbe Kollision zwischen Recht, Moral und öffentlicher Wahrnehmung entsteht?
Dann würde aus der Empörung etwas, das wesentlich länger Bestand haben kann als ein Hashtag.
Eine konkrete Debatte darüber, welchen Schutz Tiere in unserer Gesellschaft tatsächlich besitzen sollen – und ob unser Recht diesen Anspruch auch einlösen kann.
Schmotzer würde dadurch nicht wieder lebendig.
Aber vielleicht wäre sein Tod dann irgendwann nicht mehr nur die Geschichte eines Katers, dessen Ende Menschen fassungslos gemacht hat.
Vielleicht wäre er auch der Fall, nach dem man begonnen hat, genauer hinzusehen.
Epilog – Am Anfang war da nur ein Kater
Nach all den Paragraphen, Gutachten, Zuständigkeiten, Freisprüchen und offenen Fragen kann leicht verloren gehen, womit diese Geschichte eigentlich begonnen hat.
Mit einem Kater.
Schmotzer kannte keinen § 222 StGB. Er wusste nichts von Strafrecht und Verwaltungsrecht, nichts von Vorsatz, Mutwilligkeit oder Beweiswürdigung. Er wusste auch nicht, dass irgendwann Menschen in Österreich und Deutschland über seinen Tod diskutieren, Behörden anschreiben, Gesetzestexte lesen und darüber streiten würden, was Gerechtigkeit eigentlich bedeutet.
Er war einfach ein Tier.
Und irgendwann geriet dieses Tier in eine Situation, die mit seinem Tod endete.
Das ist die einzige Tatsache dieser Geschichte, die kein Gerichtsurteil mehr verändern kann.
Vielleicht erklärt genau das die Wut
Tiere besitzen in unserer Gesellschaft eine besondere Verletzlichkeit. Sie können nicht verstehen, warum Menschen ihnen Gewalt antun. Sie können keine Polizei rufen, keinen Anwalt beauftragen und später vor Gericht erzählen, was geschehen ist.
Sie sind darauf angewiesen, dass Menschen ihre Grenzen respektieren.
Vielleicht reagieren deshalb so viele Menschen auf Fälle wie Schmotzer mit einer Intensität, die Außenstehenden manchmal übertrieben erscheinen mag. Hinter der Wut steckt häufig etwas sehr Einfaches: das Gefühl, dass der Stärkere gegenüber dem Schwächeren eine besondere Verantwortung besitzt.
Und wenn dieses Verhältnis verletzt wird, entsteht ein elementares Gerechtigkeitsempfinden.
Dieses Gefühl verdient Respekt.
Aber gerade deshalb verdient es auch eine Richtung.
Gerechtigkeit darf nicht das Spiegelbild dessen werden, was sie verurteilt
Wer angesichts der bekannten Umstände dieses Falls wütend ist, muss sich für diese Wut nicht rechtfertigen. Wer das Urteil nicht versteht, darf Fragen stellen. Wer Gesetze für unzureichend hält, darf ihre Änderung verlangen. Wer staatliche Entscheidungen kritisiert, greift damit nicht automatisch den Rechtsstaat an.
Aber es gibt eine Grenze.
Eine Gesellschaft kann nicht glaubwürdig den Schutz eines wehrlosen Lebewesens fordern und gleichzeitig akzeptieren, dass andere Menschen bedroht, verfolgt oder angegriffen werden.
Sonst verändert sich irgendwann nur noch die Richtung der Gewalt.
Aus dem Wunsch nach Gerechtigkeit wird Vergeltung.
Und aus Schmotzer wird die Begründung für etwas, wofür sein Tod niemals eine Begründung sein darf.
Vielleicht liegt die eigentliche Aufgabe erst vor uns
Der Prozess ist beendet.
Die Geschichte nicht.
Die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel prüft verwaltungsrechtliche Fragen. Menschen versuchen weiterhin, Antworten zu bekommen. Juristische Entscheidungen können analysiert werden. Die Politik kann prüfen, ob gesetzliche Veränderungen notwendig sind. Und die Öffentlichkeit kann darauf achten, dass dieser Fall nicht einfach verschwindet, sobald die nächste große Nachricht erscheint.
Dabei wird möglicherweise nicht jede Antwort diejenige sein, die sich viele wünschen.
Auch das gehört zum Rechtsstaat.
Aber offene Fragen dürfen offen gestellt werden. Institutionen dürfen kritisiert werden. Gesetze dürfen verändert werden. Und eine Gesellschaft darf darüber diskutieren, ob der Schutz, den sie Tieren verspricht, in der Realität tatsächlich ausreicht.
Vielleicht ist genau das die Aufgabe, die Schmotzer hinterlässt.
Nicht Rache.
Nicht Vergessen.
Sondern Konsequenz.
Und am Ende bleibt Schmotzer
Vielleicht wird irgendwann niemand mehr über das Urteil, die Gutachten und die Entscheidungen der beteiligten Institutionen sprechen.
Die Schlagzeilen werden verschwinden. Andere Ereignisse werden die Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Auch die Wut, die heute so gewaltig erscheint, wird sich verändern.
Dann sollte wenigstens eines bleiben.
Die Erinnerung daran, dass hinter diesem ganzen Fall kein Paragraph stand.
Da war ein Tier.
Ein Kater, dessen Tod etwas ausgelöst hat, das weit über sein eigenes Schicksal hinausgewachsen ist. Einen Streit über Recht und Gerechtigkeit. Über die Verantwortung des Staates. Über die Grenzen öffentlicher Empörung. Und letztlich darüber, welchen Wert der Schutz eines Lebewesens für eine Gesellschaft tatsächlich besitzt.
Ob aus Schmotzer etwas bleibt, entscheidet sich deshalb nicht daran, wie laut die Empörung heute ist. Sondern daran, ob aus ihr bessere Regeln, verständlichere Entscheidungen und ein wirksamerer Schutz für Tiere entstehen.
Denn der Satz „Wir müssen die Stimme der Tiere sein“ sollte nicht erst dann Bedeutung bekommen, wenn eines von ihnen bereits tot ist.
Schmotzer kann davon nichts mehr haben.
Der nächste Schmotzer vielleicht schon.
Persönliches Schlusswort
Dieser Beitrag ist für mich kein Schlussstrich unter den Fall Schmotzer.
Ich werde weiter verfolgen, was die Bezirkshauptmannschaft Kitzbühel entscheidet, welche Antworten von den beteiligten Institutionen noch kommen und ob aus der öffentlichen Diskussion tatsächlich politische oder gesetzliche Konsequenzen entstehen.
Dabei werde ich bei derselben Linie bleiben, die auch für diesen Beitrag gilt: Was belegt ist, werde ich benennen. Was nicht geklärt ist, bleibt eine offene Frage. Und wenn sich eine bisherige Annahme als falsch herausstellt, gehört auch diese Korrektur zur Wahrheit.
Ich werde weder Menschen vorverurteilen noch Drohungen, persönliche Verfolgung oder Selbstjustiz unterstützen. Aber Sachlichkeit bedeutet für mich ebenso wenig, unbequeme Fragen nicht mehr zu stellen.
Im Gegenteil.
Gerade weil dieser Fall so emotional geworden ist, braucht es Menschen, die weiterfragen, dokumentieren und unterscheiden – zwischen dem, was wir wissen, dem, was wir vermuten, und dem, was wir vielleicht erst noch erfahren werden.
Deshalb wird dies nicht mein letzter Beitrag über Schmotzer sein.
Solange es relevante neue Entwicklungen gibt, werde ich darüber berichten.
Nicht lauter als die Fakten. Aber auch nicht leiser.
Beitragsbild erstellt von ChatGPT – Nach einem Prompt von mir


Alles gut und schön, aber ein Aspekt wurde meines Erachtens nicht ausreichend gewürdigt: Die Glaubwürdigkeit. Jeder, der das Video gesehen hat, weiß, dass die Geschichte vom verletzten Kater an den Haaren herbeigezogen wurde. Niemand, der aus humanitären Gründen ein Leben beendet, filmt sich dabei und lacht gehässig.
Die Geschichte lässt sich wie folgt rekonstruieren. Die vier Burschen hatten sich vorgenommen, das Bolzenschussgerät des Metzgers aus Spaß an der Freud an einem lebenden Objekt auszuprobieren. Da kam der menschenfreundliche Kater, der wahrscheinlich nicht ahnte, was die Jungs mit ihm vorhaben, gerade recht. Statt der erwarteten Streicheleinheiten hielt einer den Kater fest, während der Metzger das Bolzenschussgerät ansetzte und abdrückte. Als der Schuss mehr oder weniger daneben ging und der Kater sich schwer verletzt vor Schmerzen windete und zappelte, holte ein weiterer des Quartetts eine Schneeschaufel und versuchte damit mehrfach, den Kater zu erschlagen. Als auch das misslang und der Kater obendrein auch noch Anstalten machte fliehen zu wollen, schnitt man dem Tier die Kehle durch. All das wurde gefilmt und anschließend an einen engen Personenkreis verschickt.
Einer der Empfänger kündigte an, den Fall zur Anzeige zu bringen und wurde deshalb von einem der Beteiligten mit physischer Gewalt bedroht. Trotzdem ging der Bedrohte zur Polizei und erstattete Anzeige nicht nur wegen Tierquälerei, sondern auch wegen der Androhung von Gewalt. Als die vier Täter erfuhren, dass die Polizei ermittelt und ihre Personalien mittlerweile bekannt sind, erfanden sie die Geschichte vom verletzten Kater und zeigten sich selbst an. Um die Geschichte zu untermauern, behauptete die Mutter zweier der vier Täter, sie habe den Kater angefahren. Diese Geschichte ist natürlich hanebüchen, denn wenn die Mutter das Tier wirklich angefahren hätte, erklärt es nicht, warum sie es ihren Söhnen übergibt, die wiederum den Metzger mit ins Boot ziehen, zu einem abgelegenen Platz fahren und dort mit offensichtlichem Vergnügen den Kater töten. Plausibler wäre es gewesen, wenn die Mutter mit dem verletzten Tier in eine Tierarztpraxis gefahren wäre.
Eine Richterin, die sich so plump übertölpeln lässt, ist entweder unfähig oder bestochen. Meiner Meinung nach hat die Richterin grob fahrlässig geurteilt, denn Menschen, die aus purer Mordlust ein Tier quälen und töten, sind tickende Zeitbomben; besonders, wenn ihnen signalisiert wird, dass man sich mit einer offensichtlichen Lüge aus der Verantwortung stehlen kann.
Vielen Dank für Ihren ausführlichen Kommentar. Ich kann gut nachvollziehen, warum das Video bei vielen Menschen genau diese Zweifel an der Darstellung vom bereits schwer verletzten Kater auslöst.
Gerade bei der Frage der Glaubwürdigkeit bleiben aus meiner Sicht tatsächlich sehr viele Punkte offen: Warum wurde gefilmt? Warum ist auf der Aufnahme Lachen zu hören? Warum wurde kein Tierarzt hinzugezogen? Und worauf stützte sich letztlich die Annahme, Schmotzer habe bereits zuvor in einem Zustand gewesen sein sollen, der eine Tötung rechtfertigte?
Bei einem Punkt möchte ich allerdings bewusst vorsichtig bleiben: Solange bestimmte Abläufe und Motive nicht durch Akten, Zeugenaussagen oder andere belastbare Beweise bestätigt sind, würde ich sie nicht als feststehende Rekonstruktion darstellen. Dasselbe gilt für Vorwürfe gegen die Richterin. Ein Fehlurteil oder eine aus unserer Sicht problematische Beweiswürdigung kann und muss man kritisieren – eine Bestechung sollte aber nur dann behauptet werden, wenn es dafür konkrete Belege gibt.
Gerade deshalb finde ich es wichtig, jetzt nicht weniger, sondern genauer hinzusehen. Die offenen Fragen zur Glaubwürdigkeit der Aussagen, zum Video, zur behaupteten Vorverletzung, zur fehlenden tierärztlichen Untersuchung und zur gesamten Beweiswürdigung verdienen eine nachvollziehbare Antwort.