Der Fall Schmotzer 7 Die Verhandlung Tag 1

Illustration des Katers Schmotzer als stille Erinnerung an einen Fall, der eine breite Diskussion über Tierschutz, Rechtsstaat und gesellschaftliche Verantwortung ausgelöst hat.

Der erste Verhandlungstag

Am Ende dieser Geschichte wird ein Urteil stehen. Welches, weiß auch der Autor noch nicht, denn diesmal soll nicht zuerst ein Ergebnis feststehen und anschließend eine Geschichte geschrieben werden, die zuverlässig dorthin führt. Diesmal soll es umgekehrt sein.

Vier Angeklagte stehen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft trägt ihre Vorwürfe vor, vier Verteidiger werden ihnen entgegentreten. Beweismittel werden vorgelegt und geprüft, Zeugen werden gehört, Sachverständige müssen erklären, was sich fachlich feststellen lässt und wo das Wissen endet. Das Video wird zu sehen und seine Tonspur zu hören sein. Aussagen werden miteinander verglichen, Widersprüche vorgehalten, Fragen gestellt und Gegenfragen zugelassen, soweit das österreichische Strafprozessrecht dies vorsieht.

Es wird Antworten geben, die der Anklage gefallen, und solche, die der Verteidigung helfen. Vielleicht wird manches auch denen nicht gefallen, die längst zu wissen glauben, was damals geschehen ist. Denn ein Beweis darf belasten und ebenso entlasten. Was nicht bewiesen werden kann, bleibt unbewiesen.

Diese Hauptverhandlung hat so nie stattgefunden. Sie ist Fiktion. Ihr Fundament bilden die bekannten Tatsachen des Falles Schmotzer, öffentlich zugängliche Unterlagen und dokumentierte Beweismittel. Wo dieses Fundament endet, wird nichts heimlich zur Tatsache gemacht. Die Namen der vier Angeklagten sind geändert. Von diesem Augenblick an soll nur noch zählen, was in dieser fiktiven Hauptverhandlung tatsächlich vorgebracht, geprüft und zum Gegenstand der Beweisaufnahme wird.

Kurz vor neun Uhr öffnet sich die Tür zum Verhandlungssaal. Die Richterbank ist noch leer. Die Staatsanwältin sitzt bereits an ihrem Platz. Vor ihr liegen mehrere Aktenmappen, daneben ein Laptop. Auf der anderen Seite haben vier Verteidiger ihre Unterlagen ausgebreitet. Zwischen ihnen sitzen vier junge Männer. Der Jüngste ist sechzehn Jahre alt, der Älteste fünfundzwanzig.

An der Seitenwand hängt ein Bildschirm. Er ist schwarz. Noch jedenfalls. Später wird darauf eine Aufnahme laufen, die weniger als eine Minute dauert und dennoch einen wesentlichen Teil dieses Verfahrens bestimmen wird. Bis dahin ist das Video zunächst nur ein angekündigtes Beweismittel. Niemand im Gericht hat in dieser Hauptverhandlung auch nur eine Sekunde davon gesehen.

Die Tür neben der Richterbank öffnet sich. Die Anwesenden erheben sich, das Gericht tritt ein und die Vorsitzende nimmt Platz. Sie wartet, bis die Stühle nicht mehr über den Boden rücken und wieder Ruhe eingekehrt ist. Dann eröffnet sie die Sitzung.

Die Strafsache wird aufgerufen.

Vier Männer vor Gericht

Zunächst geht es um Dinge, die mit Schmotzers Tod scheinbar wenig zu tun haben. Anwesenheiten werden festgestellt, Personalien überprüft, Geburtsdaten, Wohnorte und Berufe abgefragt. Die Vorsitzende stellt fest, wer verteidigt wird und wer als Zeuge oder Sachverständiger geladen ist. Wegen des sechzehnjährigen Angeklagten sind zusätzlich die besonderen Vorschriften des Jugendstrafverfahrens zu beachten.

Es sind notwendige Minuten, und gerade ihre Nüchternheit wirkt eigentümlich. Noch geht es um Daten und Formalitäten, während an der Wand jener schwarze Bildschirm hängt, auf dem später ein Tier sterben wird.

Die Zeugen warten außerhalb des Saales. Der veterinärmedizinische Sachverständige wird ebenfalls erst gehört werden, wenn seine Aussage an der Reihe ist. Niemand soll seine spätere Aussage danach ausrichten können, was ein anderer zuvor erklärt hat.

Die Vorsitzende sieht zur Staatsanwältin und erteilt ihr das Wort zum Vortrag der Anklage.

Sie erhebt sich, nimmt einige Blätter aus ihrer Akte und beginnt.

Am 30. April 2025, trägt sie vor, treffen die vier Angeklagten in Brixen im Thale auf einen Kater. Das Tier ist dort bekannt. Sein Name ist Schmotzer.

Nach der Darstellung der Angeklagten finden sie ihn bereits schwer verletzt vor. Sie kommen zu dem Schluss, dass dem Tier nicht mehr geholfen werden könne und dass es von seinem Leiden erlöst werden müsse.

Die Staatsanwältin hält kurz inne. Sie bewertet diese Darstellung noch nicht.

Im weiteren Verlauf wird ein Bolzenschussgerät eingesetzt. Nachdem es ausgelöst worden ist, zeigt der Körper des Katers Bewegungen. Danach erfolgen Schläge mit einer Schaufel. Schließlich wird am Hals des Tieres ein Schnitt mit einem Messer vorgenommen. Ein Teil dieses Geschehens wird mit einem Mobiltelefon aufgenommen. Die Aufnahme enthält neben den Bildern auch Ton.

Bis hierher liest die Staatsanwältin aus ihren Unterlagen. Dann legt sie die Blätter vor sich auf den Tisch.

Wofür das Recht da ist

Als sie weiterspricht, verändert sich ihr Ton. Nicht ihre Lautstärke, sondern die Art, in der sie ihre Worte setzt.

„Wir werden in dieser Hauptverhandlung viel über Sekunden sprechen. Über Bewegungen eines Tierkörpers, über die Wirkung eines Bolzenschussgerätes, über Reflexe, Bewusstsein und Schmerz. Wir müssen darüber sprechen, weil das Strafrecht Tatsachen verlangt und weil kein Mensch verurteilt werden darf, wenn ihm eine strafbare Handlung nicht nachgewiesen werden kann.“

Sie sieht zu den vier Angeklagten und danach wieder zum Gericht.

„Aber wir sollten uns auch daran erinnern, weshalb wir diese Tatsachen so sorgfältig untersuchen.“

Ein Tier könne nicht erzählen, was ihm widerfahren sei. Es könne keine Anzeige erstatten und später nicht vor einem Gericht Platz nehmen, um zu schildern, was es erlebt habe. Es könne nicht erklären, ob es Angst gehabt, Schmerzen empfunden oder noch wahrgenommen habe, was Menschen mit ihm taten. Diese Sprachlosigkeit mache ein Tier nicht rechtlos. Im Gegenteil: Gerade weil es seine Interessen nicht selbst vertreten könne, habe die Rechtsordnung Grenzen für menschliches Handeln geschaffen.

Die Staatsanwältin macht aus Schmotzer keinen Menschen. Sie versucht es nicht einmal. Aber sie reduziert ihn auch nicht auf den Gegenstand eines Gutachtens.

„Die öffentliche Empörung über diese Aufnahme ist kein Beweis“, sagt sie. „Ein verstörendes Bild beweist noch keinen strafrechtlich erforderlichen Vorsatz. Und auch ein Verhalten, das wir persönlich für abstoßend oder moralisch falsch halten, erfüllt deshalb noch nicht automatisch einen Straftatbestand.“

Einer der Verteidiger blickt von seinen Unterlagen auf.

Die Staatsanwältin fährt fort.

„Aber ebenso wenig darf aus der Tatsache, dass das Opfer dieses Geschehens nicht sprechen kann, folgen, dass wir Erklärungen ungeprüft übernehmen.“

Damit ist sie bei dem Satz angekommen, der in diesem Verfahren noch häufig eine Rolle spielen wird.

Die Angeklagten sagen, sie hätten Schmotzer erlösen wollen.

Die Staatsanwältin bestreitet nicht, dass dies möglich sein kann. Sie verlangt aber, dass diese Erklärung dieselbe Prüfung aushalten muss wie jeder andere Teil des Geschehens.

„Wenn vier Menschen davon überzeugt waren, vor einem Tier zu stehen, dem nicht mehr geholfen werden konnte, dann werden wir versuchen festzustellen, worauf diese Überzeugung beruhte. Welche Verletzungen waren erkennbar? Wer hat sie gesehen? Wer hat entschieden, dass das Tier nicht mehr zu retten war? Wurde darüber gesprochen, einen Tierarzt zu verständigen oder das Tier dorthin zu bringen? Wie kam es stattdessen zu der Entscheidung, ein Bolzenschussgerät einzusetzen?“

Sie lässt die Fragen stehen, ohne sie selbst zu beantworten.

Denn Antworten sollen später andere geben.

Was bewiesen werden muss

Nun kommt die Staatsanwältin zu den vier Angeklagten zurück. Sie macht deutlich, dass gemeinsames Auftreten keine gemeinsame Schuld ersetzt. Das Gericht werde nicht über eine Gruppe urteilen können, sondern müsse vier Menschen beurteilen.

Wer hat Schmotzer festgehalten? Wer hat das Bolzenschussgerät verwendet? Wer hat mit der Schaufel zugeschlagen? Wer hat das Messer geführt? Wer hat gefilmt? Was haben die jeweils anderen währenddessen getan? Was wurde gesagt, was verstanden, was unterstützt oder möglicherweise abgelehnt?

Für jede strafrechtliche Verantwortung müsse der Tatbeitrag des jeweiligen Angeklagten festgestellt und anschließend geprüft werden, mit welchem Wissen und welchem Vorsatz er gehandelt habe.

Damit zeichnet die Staatsanwältin selbst bereits eine Grenze für ihre Anklage. Die bloße Anwesenheit eines Menschen soll nicht genügen. Aber auch die Tatsache, dass jemand eine bestimmte Handlung nicht mit eigener Hand ausgeführt hat, soll die Prüfung seiner möglichen Beteiligung nicht vorzeitig beenden.

Dann kündigt sie die Beweise an.

Die Videoaufnahme wird in der Hauptverhandlung vorgeführt werden. Nicht nur einzelne Standbilder und nicht nur eine Beschreibung dessen, was darauf angeblich zu sehen ist. Das Gericht soll die Aufnahme selbst sehen und hören.

Der veterinärmedizinische Sachverständige wird erklären müssen, was der Einsatz des Bolzenschussgerätes bei einer Katze bewirken kann, ob dessen Anwendung fachgerecht erfolgte und welche medizinische Bedeutung die anschließend sichtbaren Bewegungen besitzen können. Er wird gefragt werden, ob Aussagen über Bewusstsein und Schmerzempfinden möglich sind und mit welchem Grad an Sicherheit.

Bei diesen Worten schreibt einer der Verteidiger etwas auf seinen Block.

Die Staatsanwältin sieht kurz in seine Richtung und spricht weiter.

Auch die Grenzen des Gutachtens gehörten zur Wahrheit dieses Verfahrens. Wenn der Sachverständige etwas nicht feststellen könne, dürfe die Anklage aus seinem Nichtwissen keine Gewissheit machen. Wenn mehrere medizinische Erklärungen möglich seien, müssten diese Möglichkeiten benannt werden.

„Auch das“, sagt sie, „gehört zu den Wertvorstellungen eines Rechtsstaates.“

Dann kommt sie noch einmal auf Schmotzer zurück.

Tierschutz sei ebenfalls eine solche Wertentscheidung. Ein Tier sei ein Lebewesen, dessen Leiden für die Rechtsordnung nicht bedeutungslos sei. Wer erkläre, ein Tier aus Mitgefühl getötet zu haben, werde deshalb nicht allein wegen dieser Erklärung verurteilt. Er müsse sich aber gefallen lassen, dass ein Gericht sorgfältig prüfe, ob das feststellbare Geschehen mit dieser Erklärung vereinbar sei.

Die Staatsanwältin nimmt ihre Blätter wieder auf.

Ihr Vortrag endet nicht mit einer Forderung nach Empörung und auch nicht mit einer vorweggenommenen Verurteilung. Sie verlangt eine vollständige Beweisaufnahme und eine getrennte Beurteilung jedes Angeklagten.

Dann setzt sie sich.

Vier Verteidiger

Für einige Sekunden ist nur Papier zu hören. Die Vorsitzende macht sich eine Notiz, dann wendet sie sich der anderen Seite zu und erteilt den Verteidigern Gelegenheit zur Gegenäußerung.

Der erste Verteidiger steht auf. Er vertritt den Angeklagten, dem die Verwendung des Bolzenschussgerätes zugerechnet wird.

Er beginnt dort, wo die Aufnahme nicht beginnt.

Das Video, sagt er, zeige nicht das Auffinden Schmotzers. Es zeige nicht, was unmittelbar zuvor geschehen sei, und vor allem zeige es nicht, in welchem Zustand die vier jungen Männer den Kater gefunden hätten. Wer ausschließlich die späteren Sekunden betrachte, riskiere deshalb, eine Vorgeschichte durch Vermutungen zu ersetzen.

Sein Mandant habe kein gesundes Tier töten wollen. Er sei davon ausgegangen, dass Schmotzer schwer verletzt gewesen sei und gelitten habe. Die Verteidigung werde deshalb sehr genau darauf achten, ob diese Möglichkeit durch die Beweisaufnahme widerlegt werden könne.

Auch beim Gutachten kündigt er Widerspruch an. Eine sichtbare Bewegung sei zunächst eine sichtbare Bewegung. Ob sie Schmerz, Bewusstsein oder einen unwillkürlichen Reflex beweise, sei keine Frage für moralische Empfindungen, sondern für medizinisches Fachwissen.

Der zweite Verteidiger setzt an einem anderen Punkt an. Sein Mandant dürfe nicht für das bestraft werden, was ein anderer getan habe. Das Verfahren müsse deshalb Sekunde für Sekunde und Handlung für Handlung unterscheiden, wer tatsächlich beteiligt gewesen sei.

Der dritte Verteidiger spricht über den Ton der Aufnahme. Worte, Lachen und Reaktionen könnten unangemessen oder verstörend erscheinen. Daraus lasse sich aber nicht automatisch ableiten, was ein Mensch in diesem Augenblick über den Zustand des Tieres wusste oder welchen Vorsatz er hatte. Auch diese Schlussfolgerung müsse bewiesen werden.

Der Verteidiger des Sechzehnjährigen erhebt sich zuletzt. Er erinnert daran, dass sein Mandant der Jüngste in einer Gruppe älterer Beteiligter gewesen sei. Das entschuldige nichts, was ihm tatsächlich nachgewiesen werden könne. Aber Alter, Gruppendynamik und eigener Tatbeitrag seien voneinander zu unterscheiden. Auch sein Mandant werde nicht für die Gruppe vor Gericht stehen, sondern für sein eigenes Verhalten.

Als der letzte Verteidiger wieder Platz nimmt, hat sich etwas im Saal verändert. Vor wenigen Minuten schien es noch eine Geschichte zu geben: vier Männer und einen toten Kater. Nun liegen bereits mehrere mögliche Geschichten nebeneinander.

Welche davon Bestand haben wird, lässt sich noch nicht sagen.

Der Bildschirm an der Wand bleibt schwarz.

Die Vorsitzende blättert zu einer neuen Seite ihrer Unterlagen und sieht zum ersten Angeklagten. Bis jetzt haben Staatsanwältin und Verteidiger über die vier Männer gesprochen. Nun sollen sie selbst erklären, was an jenem Tag geschehen ist.

Die erste Vernehmung beginnt.

Der erste Angeklagte

Die Vorsitzende nennt den ersten Angeklagten beim Namen. In dieser Geschichte heißt er Matthias. Er ist derjenige, dem die Anklage die Verwendung des Bolzenschussgerätes zurechnet.

Matthias richtet sich auf. Sein Verteidiger beugt sich kurz zu ihm, sagt etwas, das am Richtertisch nicht zu verstehen ist, und lehnt sich wieder zurück. Die Vorsitzende erinnert den Angeklagten daran, dass es ihm freisteht, sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen. Matthias entscheidet sich zu sprechen.

Die Vorsitzende beginnt nicht mit dem Bolzenschussgerät. Sie beginnt einige Minuten früher.

„Erzählen Sie uns bitte, wie Sie Schmotzer gefunden haben.“

Matthias blickt kurz auf den Tisch vor sich. „Er lag da und war schwer verletzt.“

Die Vorsitzende wartet einen Augenblick. „Wo lag er?“

Matthias beschreibt den Ort. Es ist keine lange Antwort. Dann kommt die Vorsitzende auf den zweiten Teil seines Satzes zurück.

„Sie haben gesagt, er sei schwer verletzt gewesen. Was genau haben Sie gesehen?“

Matthias schweigt länger als bei der ersten Frage.

„Man hat gesehen, dass es ihm schlecht geht.“

„Das war nicht meine Frage. Welche Verletzungen haben Sie gesehen?“

„Er war halt verletzt.“

Die Vorsitzende legt den Stift auf ihre Unterlagen. Ihre Stimme verändert sich nicht. „Herr Matthias, ich möchte nicht wissen, welche Schlussfolgerung Sie gezogen haben. Ich möchte wissen, was Sie mit eigenen Augen wahrgenommen haben.“

Jetzt nennt Matthias Einzelheiten. Er erinnert sich an den Zustand des Katers, an dessen Körperhaltung, an etwas, das ihm damals als schwere Verletzung erscheint. Bei manchen Details ist er sicher, bei anderen schränkt er seine Erinnerung ein.

Die Vorsitzende lässt ihn ausreden.

„Hat Schmotzer geblutet?“

Matthias überlegt. „Ja, ich glaube schon.“

„Wo?“

„Das weiß ich heute nicht mehr genau.“

„Konnte er stehen?“

„Nein.“

„Hat er versucht aufzustehen?“

Wieder eine Pause. „Ich glaube nicht.“

„Hat er sich bewegt?“

„Ja.“

Die Vorsitzende blickt auf. „Wie?“

Matthias beschreibt die Bewegungen, soweit er sich daran erinnert. Sie fragt nach, ohne ihm eine Beschreibung anzubieten. Kein „Hat er gezuckt?“, kein „Hat er die Beine bewegt?“. Sie will zunächst seine Erinnerung hören und nicht eine Erinnerung erzeugen, die aus ihren eigenen Worten besteht.

Dann kommt sie zu einer Frage, die bisher in diesem Gerichtssaal mehrfach erwähnt, aber noch von niemandem beantwortet worden ist.

„Wie kommen Sie zu dem Schluss, dass Schmotzer nicht mehr zu retten war?“

„Weil er so schwer verletzt war.“

„Das ist wieder Ihre Schlussfolgerung. Ich frage nach der Grundlage.“

Matthias sieht zu seinem Verteidiger. Der reagiert nicht.

„Wir haben gedacht, dass er leidet.“

„Wer ist wir?“

Matthias blickt zu den drei anderen Angeklagten.

„Wir alle.“

Die Vorsitzende folgt seinem Blick, dann sieht sie wieder zu Matthias. „Hat jemand ausdrücklich gesagt, dass das Tier getötet werden soll?“

„Ja.“

„Wer?“

Nun dauert die Antwort länger.

Zum ersten Mal geht es nicht mehr nur darum, was mit Schmotzer geschieht. Es geht darum, wer eine Entscheidung trifft.

Matthias nennt einen Namen.

Die Vorsitzende schreibt ihn auf.

Keiner der anderen Angeklagten reagiert sichtbar. Einer ihrer Verteidiger macht sich jedoch eine Notiz.

„Was wurde genau gesagt?“

Matthias versucht, sich an den Wortlaut zu erinnern. Es sei sinngemäß darum gegangen, dass man den Kater nicht liegen lassen könne und dass er erlöst werden müsse.

„Hat jemand vorgeschlagen, einen Tierarzt anzurufen?“

„Nicht dass ich wüsste.“

„Haben Sie darüber nachgedacht?“

„In dem Moment nicht.“

„Warum nicht?“

„Weil wir gedacht haben, dass es keinen Sinn mehr hat.“

Die Vorsitzende lässt einige Sekunden verstreichen.

„Wer von Ihnen konnte das beurteilen?“

Matthias antwortet zunächst nicht.

„Hatte einer von Ihnen eine veterinärmedizinische Ausbildung?“

„Nein.“

„Eine Ausbildung oder berufliche Erfahrung, die Sie dazu befähigt hätte, die Verletzungen einer Katze medizinisch zu beurteilen?“

Der Verteidiger hebt die Hand leicht. „Frau Vorsitzende, mein Mandant hat nicht behauptet, eine medizinische Diagnose gestellt zu haben. Er beschreibt seine damalige Wahrnehmung.“

Die Vorsitzende nickt. „Das ist richtig. Und genau deshalb möchte ich wissen, worauf seine damalige Einschätzung beruhte.“

Sie sieht wieder zu Matthias.

„Also?“

„Nein.“

Damit ist etwas geklärt, aber noch nichts entschieden. Dass keiner der vier Tierarzt ist, beweist weder, dass Schmotzer hätte gerettet werden können, noch dass er tatsächlich nicht mehr zu retten war. Es erklärt zunächst nur, dass die Entscheidung, ihn zu töten, nach Matthias’ eigener Darstellung ohne tierärztliche Untersuchung getroffen wird.

Die Entscheidung

Die Vorsitzende geht einen Schritt weiter.

„Wie viel Zeit vergeht ungefähr zwischen dem Auffinden des Katers und der Entscheidung, ihn zu töten?“

Matthias versucht, die Minuten zu rekonstruieren. Er ist sich nicht sicher. Es geht schnell, sagt er.

„Eine Minute? Zehn Minuten? Eine halbe Stunde?“

„Vielleicht ein paar Minuten.“

„Woher kommt dann das Bolzenschussgerät?“

Jetzt verändert sich etwas.

Nicht viel. Matthias hebt lediglich den Kopf ein wenig schneller als zuvor.

Die Frage ist einfach, aber sie führt aus der Situation des Auffindens heraus. Ein schwer verletzter Kater liegt irgendwo. Wenige Minuten später befindet sich ein Gerät dort, mit dem das Tier getötet werden soll. Dazwischen muss etwas geschehen sein.

Matthias erklärt, woher das Gerät stammt.

Die Vorsitzende fragt, wem es gehört, wer es holt und wer entscheidet, es einzusetzen. Sie will wissen, ob Matthias ein solches Gerät zuvor benutzt hat und wofür.

Sein Verteidiger hört jetzt sehr genau zu.

„Haben Sie jemals zuvor mit einem Bolzenschussgerät eine Katze getötet?“

„Nein.“

„Haben Sie jemals gesehen, wie ein solches Gerät bei einer Katze fachgerecht eingesetzt wird?“

„Nein.“

„Wussten Sie, wo es am Kopf einer Katze angesetzt werden muss?“

Der Verteidiger meldet sich.

„Frau Vorsitzende, an dieser Stelle bewegen wir uns bereits in einen Bereich hinein, zu dem ein Sachverständiger geladen ist. Mein Mandant kann nur sagen, was er damals wusste.“

„Genau danach frage ich.“

Sie wendet sich wieder Matthias zu.

„Wussten Sie es?“

„Ich dachte schon.“

Die Antwort bleibt einen Moment im Raum.

Nicht weil sie ein Geständnis wäre. Das ist sie nicht. Sondern weil zwischen wissen und glauben zu wissen plötzlich ein Unterschied sichtbar geworden ist, der später noch wichtig werden könnte.

„Woher hatten Sie dieses Wissen?“

Matthias erklärt es.

Die Vorsitzende fragt weiter. Nicht danach, was der Sachverständige irgendwann über die korrekte Anwendung sagen wird. Das weiß dieser Gerichtssaal noch nicht. Sie möchte wissen, was Matthias zu diesem Zeitpunkt weiß und warum er glaubt, mit diesem Gerät das Leiden des Katers beenden zu können.

Dann erreicht seine Erzählung den Augenblick, an dem das Gerät eingesetzt wird.

Die Vorsitzende unterbricht ihn.

„Noch nicht.“

Matthias sieht sie an.

„Bevor wir darüber sprechen, möchte ich wissen, was die anderen drei zu diesem Zeitpunkt tun.“

Nun muss Matthias jeden Einzelnen in seine Erinnerung zurückholen.

Wo steht Lukas?

Wo Daniel?

Wo Simon?

Wer hält den Kater?

Wer spricht?

Wer sieht zu?

Wer nimmt das Mobiltelefon?

Und wann beginnt die Aufnahme?

Bei der letzten Frage wird Matthias unsicher.

„Das weiß ich nicht genau.“

„War Ihnen bewusst, dass gefilmt wird?“

„Später schon.“

„Was bedeutet später?“

„Ich habe die Kamera gesehen.“

„Vor oder nach dem Einsatz des Bolzenschussgerätes?“

Matthias überlegt.

Sein Blick geht für einen Moment zu dem schwarzen Bildschirm an der Wand.

„Ich glaube davor.“

Die Vorsitzende notiert die Antwort.

Das Video bleibt ausgeschaltet.

Noch wird nicht geprüft, ob seine Erinnerung zu dem passt, was die Aufnahme später zeigen wird. Zunächst soll seine Darstellung vollständig sein.

Der Bolzenschuss

„Dann erzählen Sie jetzt bitte weiter.“

Matthias beschreibt, wie Schmotzer gehalten wird. Er beschreibt, wie er das Gerät nimmt und ansetzt. Seine Sprache wird knapper, je näher seine Erinnerung an den Moment kommt, den später alle im Saal auf dem Bildschirm sehen werden.

„Und dann habe ich ausgelöst.“

Die Vorsitzende fragt nicht sofort weiter.

„Was geschieht danach?“

„Er hat sich bewegt.“

„Schmotzer?“

„Ja.“

„Wie?“

Matthias versucht es zu beschreiben. Es seien Bewegungen gewesen, Zuckungen vielleicht. Er habe angenommen, dass es Reflexe seien.

„Woher wussten Sie das?“

„Ich dachte das.“

Wieder dieses Wort.

Die Vorsitzende bemerkt es, kommentiert es aber nicht.

„Waren Sie zu diesem Zeitpunkt sicher, dass das Tier bewusstlos war?“

„Ja.“

„Woher?“

Matthias zögert. „Wegen dem Schuss.“

„Sie waren also sicher, dass der Schuss die beabsichtigte Wirkung erzielt hatte?“

„Ja.“

„Warum waren dann weitere Handlungen notwendig?“

Zum ersten Mal an diesem Vormittag antwortet Matthias nicht.

Sein Verteidiger bewegt sich auf seinem Stuhl. Die Staatsanwältin hat ihren Stift in der Hand, schreibt aber nicht.

Die Vorsitzende wartet.

„Herr Matthias?“

„Weil er sich noch bewegt hat.“

„Sie haben gerade gesagt, Sie hielten diese Bewegungen für Reflexe.“

„Ja.“

„Und Sie waren sicher, dass Schmotzer bewusstlos war.“

„Ja.“

„Warum musste dann noch auf ihn eingeschlagen werden?“

Der Verteidiger greift ein. „Frau Vorsitzende, wir müssen hier sauber zwischen der Wahrnehmung meines Mandanten und Handlungen anderer Beteiligter unterscheiden.“

„Das werden wir.“

Die Vorsitzende schaut zu Matthias.

„Haben Sie selbst mit der Schaufel zugeschlagen?“

Er antwortet.

Damit beginnt die Trennung, die Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu Beginn der Verhandlung gleichermaßen verlangt haben. Nicht mehr vier Männer. Vier einzelne Handlungsabläufe.

Die Vorsitzende fragt, wer die Schaufel nimmt, wie viele Schläge Matthias wahrnimmt und was unmittelbar davor gesagt wird. Sie fragt nicht, ob jemand dabei „grausam“ oder „gefühllos“ wirkt. Das sind keine Tatsachen, die Matthias für das Gericht feststellen soll.

Sie fragt nach Worten.

Nach Bewegungen.

Nach Reihenfolgen.

Nach Entscheidungen.

Dann kommt sie zum Messer.

„Wann fällt die Entscheidung, den Hals des Tieres zu öffnen?“

Matthias atmet hörbar aus.

Er sagt, man habe sicherstellen wollen, dass Schmotzer tot sei.

„Wer ist man?“

Wieder muss er einen Namen nennen.

„Und wer führt den Schnitt aus?“

Auch darauf antwortet er.

Die Vorsitzende schreibt.

Jetzt liegt erstmals eine zusammenhängende Darstellung eines Angeklagten vor. Noch ist nicht geprüft, ob sie stimmt. Noch hat kein anderer Angeklagter seine Version erzählt, kein Zeuge ausgesagt und kein Sachverständiger auch nur Platz genommen.

Vor allem ist das Video noch immer nicht gelaufen.

Die Staatsanwältin fragt

Die Vorsitzende blickt zur Staatsanwältin und erteilt ihr das Wort.

Diese beginnt nicht mit dem Bolzenschuss. Sie kehrt zum Anfang zurück.

„Herr Matthias, Sie haben mehrfach gesagt, Schmotzer sei schwer verletzt gewesen. Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie heute nicht mehr genau sagen können, welche konkrete Verletzung Sie gesehen haben?“

Matthias widerspricht. Ganz so habe er es nicht gemeint.

Die Staatsanwältin lässt ihn erklären.

Dann fragt sie nach Blut, Körperhaltung und Bewegungen. Manche Antworten entsprechen denen, die Matthias der Vorsitzenden gegeben hat. Bei anderen formuliert er vorsichtiger.

Die Staatsanwältin drängt nicht.

Noch nicht.

„Sie sagen, Sie wollten das Leiden dieses Tieres beenden.“

„Ja.“

„Dann interessiert mich etwas.“

Sie schlägt ihre Akte auf.

„Warum bestand die erste Hilfe, die Sie diesem verletzten Tier zukommen ließen, darin, über seinen Tod zu entscheiden?“

Der Verteidiger reagiert sofort.

„Ich beanstande die Form der Frage.“

Die Vorsitzende sieht zur Staatsanwältin. „Formulieren Sie sie ohne Wertung.“

Die Staatsanwältin nickt.

„Welche andere Möglichkeit als die Tötung haben Sie an diesem Tag konkret erwogen?“

Matthias schweigt.

Dann sagt er: „Keine.“

Die Staatsanwältin sieht kurz in ihre Unterlagen.

„Danke.“

Sie setzt sich noch nicht.

Denn sie hat erst angefangen.

Die Fragen der Staatsanwältin

Die Staatsanwältin bleibt stehen. Vor ihr liegt die Akte geöffnet, doch sie sieht kaum hinein. Matthias hat seine Geschichte erzählt. Jetzt geht es nicht mehr darum, sie ein zweites Mal zu hören. Es geht darum, herauszufinden, wie viel sie trägt.

„Sie haben gesagt, Sie hätten keine andere Möglichkeit als die Tötung erwogen.“

„Ja.“

„Warum nicht?“

Matthias zieht die Schultern etwas zurück. „Weil wir gesehen haben, wie schlecht es ihm geht.“

„Sie haben aber auch gesagt, dass Sie nicht beurteilen konnten, welche Verletzungen er genau hatte.“

„Man hat trotzdem gesehen, dass er schwer verletzt war.“

„Das möchte ich Ihnen gar nicht wegnehmen. Ich frage etwas anderes: Wie sind Sie von der Wahrnehmung eines schwer verletzten Tieres zu der Gewissheit gekommen, dass diesem Tier nicht mehr geholfen werden kann?“

Matthias schweigt.

Sein Verteidiger beobachtet ihn, greift aber nicht ein.

„Das war einfach die Situation.“

Die Staatsanwältin nickt langsam. „Dann versuchen wir, diese Situation so genau wie möglich zu rekonstruieren.“

Sie fragt, ob jemand ein Mobiltelefon bei sich hatte. Matthias bejaht das.

„Hätte man damit einen Tierarzt anrufen können?“

„Ja.“

„Eine Tierklinik?“

„Wahrscheinlich.“

„Haben Sie versucht, jemanden zu erreichen?“

„Nein.“

„Hat einer der anderen versucht, jemanden zu erreichen?“

„Nicht, dass ich weiß.“

„Hat jemand gesagt: Wir sollten vorher einen Tierarzt fragen?“

„Nein.“

Die Staatsanwältin lässt die Antwort stehen. Sie versucht nicht, daraus bereits eine Schlussfolgerung zu machen.

„Wie lange hätten Sie Ihrer Einschätzung nach gebraucht, um fachkundige Hilfe zu erreichen?“

„Keine Ahnung.“

„Haben Sie es geprüft?“

„Nein.“

„Dann wussten Sie auch nicht, wie lange es gedauert hätte.“

„Nein.“

Matthias klingt jetzt gereizter als zu Beginn seiner Vernehmung. Nicht laut, aber die Antworten werden kürzer.

Die Staatsanwältin bemerkt es und wechselt das Thema.

„Sie wollten Schmotzer Leiden ersparen.“

„Ja.“

„Das sagen Sie sehr eindeutig.“

„Weil es so war.“

„Gut. Dann möchte ich verstehen, was Sie unter Erlösen verstanden haben.“

Der Verteidiger hebt den Blick.

Die Staatsanwältin spricht weiter, bevor er etwas sagt.

„Sie entscheiden sich für das Bolzenschussgerät. Sie setzen es ein. Danach bewegt sich Schmotzer. Sie sagen, Sie seien davon ausgegangen, dass diese Bewegungen Reflexe sind und das Tier nicht mehr bei Bewusstsein ist. Ist das richtig?“

„Ja.“

„Woran erkennen Sie die Bewusstlosigkeit?“

„Der Schuss war gesetzt.“

„Das ist die Handlung. Ich frage nach der Wirkung.“

Matthias antwortet nicht.

„Haben Sie Atmung kontrolliert?“

„Nein.“

„Pupillenreaktion?“

„Nein.“

„Irgendein anderes Zeichen dafür, ob das Tier noch wahrnehmungsfähig ist?“

„Nein.“

„Dann beruhte Ihre Sicherheit darauf, dass Sie davon ausgingen, das Bolzenschussgerät habe funktioniert.“

„Ja.“

Die Staatsanwältin nimmt einen Stift in die Hand, legt ihn aber gleich wieder hin.

„Und gleichzeitig veranlassen die Bewegungen des Katers weitere Handlungen.“

„Wir wollten sichergehen.“

„Wobei?“

„Dass er nicht mehr leidet.“

„Aber Sie waren doch gerade sicher, dass er bewusstlos war.“

Der Verteidiger meldet sich. „Frau Vorsitzende, dieselbe Frage ist bereits gestellt worden.“

Die Vorsitzende sieht zur Staatsanwältin. „Der Punkt ist beantwortet. Gehen Sie weiter.“

„Natürlich.“

Die Staatsanwältin blättert eine Seite um.

Was geschieht zwischen den Handlungen?

Jetzt zerlegt sie nicht mehr die Entscheidung zur Tötung, sondern den Ablauf danach.

Wer nimmt die Schaufel? Wo befindet sich Matthias zu diesem Zeitpunkt? Wie viel Zeit vergeht nach dem Bolzenschuss? Spricht jemand? Reagiert jemand auf die Bewegungen Schmotzers? Wann taucht das Messer auf? Wer entscheidet, dass ein Schnitt notwendig sei?

Matthias antwortet. Bei einigen Punkten kommt die Antwort sofort, bei anderen muss er überlegen. Mehrmals sagt er, er könne sich nach so langer Zeit nicht mehr an den genauen Wortlaut erinnern.

Die Staatsanwältin akzeptiert das zunächst.

„Können Sie sich daran erinnern, ob währenddessen gelacht wurde?“

Matthias sieht sie an.

„Kann sein.“

„Haben Sie gelacht?“

„Weiß ich nicht mehr.“

„Warum erinnern Sie sich an die Absicht, Schmotzer erlösen zu wollen, aber nicht daran, wie Sie währenddessen reagiert haben?“

Der Verteidiger ist diesmal sofort da.

„Das ist keine zulässige Schlussfolgerung aus einer Erinnerungslücke.“

Die Vorsitzende greift ein. „Die Frage in dieser Form nicht. Frau Staatsanwältin, fragen Sie nach der Erinnerung, nicht nach deren Bewertung.“

Die Staatsanwältin nickt.

„Erinnern Sie sich an die Stimmung unter Ihnen während des Geschehens?“

Matthias denkt nach.

„Wir waren aufgeregt.“

„Aufgeregt in welchem Sinn?“

„Die ganze Situation halt.“

„War jemand erschrocken?“

„Schon.“

„Wer?“

Matthias nennt niemanden.

„War jemand traurig?“

„Keine Ahnung.“

„War die Situation für Sie belastend?“

„Ja.“

„Woran haben Sie das damals bei sich selbst bemerkt?“

Jetzt muss Matthias länger überlegen.

Die Frage scheint ihm schwerer zu fallen als jene nach dem Bolzenschussgerät.

„Es war halt keine schöne Sache.“

Die Staatsanwältin schaut ihn einige Sekunden an, dann schließt sie diesen Themenbereich.

Noch wird die Tonspur nicht abgespielt. Was darauf tatsächlich zu hören ist und wem einzelne Stimmen oder Äußerungen zugeordnet werden können, soll später Gegenstand der Beweisaufnahme werden. Matthias soll seine Erinnerung nicht erst an das Beweismittel anpassen, das noch vorgeführt werden wird.

Die Kamera

„Wann haben Sie bemerkt, dass gefilmt wird?“

„Ich habe es irgendwann gesehen.“

„Sie haben vorhin gesagt, Sie glauben, das sei vor dem Bolzenschuss gewesen.“

„Ja.“

„Hat es Sie gestört?“

„Nein.“

„Warum nicht?“

„Warum sollte es?“

Die Staatsanwältin wartet einen Augenblick.

„Das frage ich Sie.“

„Weil wir nichts Falsches machen wollten.“

Zum ersten Mal schreibt die Staatsanwältin sofort etwas auf.

„Sie empfanden das Geschehen also in diesem Augenblick als etwas, das man filmen konnte.“

„So habe ich das nicht gesagt.“

„Dann erklären Sie mir bitte, was Sie meinen.“

Matthias richtet sich etwas auf. „Ich habe einfach nicht darüber nachgedacht. Da war eine Kamera. Das war in dem Moment nicht wichtig.“

„Wussten Sie, warum gefilmt wurde?“

„Nein.“

„Haben Sie gefragt?“

„Nein.“

„Was sollte mit der Aufnahme geschehen?“

„Keine Ahnung.“

„Haben Sie das Video später gesehen?“

Matthias schaut zu seinem Verteidiger.

Der Verteidiger beugt sich zu ihm. Diesmal dauert ihre kurze Beratung etwas länger. Danach richtet sich Matthias wieder zur Vorsitzenden.

Er beantwortet die Frage.

Die Staatsanwältin fragt weiter: Wann hat er die Aufnahme erstmals gesehen? Auf welchem Gerät? Wurde darüber gesprochen? Hat jemand vorgeschlagen, sie zu löschen? Wurde sie weitergeschickt?

An dieser Stelle greift die Vorsitzende ein.

„Wir müssen aufpassen, dass wir zwischen gesicherten Vorgängen und Dingen unterscheiden, die erst durch weitere Beweise festgestellt werden müssen. Herr Matthias beantwortet bitte nur, was er selbst getan oder wahrgenommen hat.“

Die Staatsanwältin stimmt zu.

Gerade diese Grenze wird für die Verhandlung wichtig. Ein Video kann existieren, ohne dass jeder der vier weiß, wohin es später gelangt. Eine Person kann etwas weitergeben, ohne dass die anderen daran beteiligt sind. Auch hier gibt es keine gemeinsame Erinnerung und keine gemeinsame Verantwortung nur deshalb, weil vier Menschen am selben Ort gewesen sind.

Die Verteidigung übernimmt

Als die Staatsanwältin keine weiteren Fragen hat, erteilt die Vorsitzende dem Verteidiger von Matthias das Wort.

Er steht nicht sofort auf. Zunächst ordnet er zwei Blätter vor sich, dann beginnt er im Sitzen.

„Herr Matthias, die Staatsanwältin hat Sie ausführlich gefragt, warum Sie keinen Tierarzt verständigt haben. Ich möchte die Situation deshalb aus Ihrer damaligen Perspektive betrachten. Hatten Sie den Eindruck, vor einem Tier zu stehen, das noch einige Stunden auf Hilfe warten konnte?“

„Nein.“

„Was war Ihr Eindruck?“

„Dass es sofort vorbei sein muss.“

„Warum?“

„Weil er gelitten hat.“

„Wollten Sie Schmotzer Schmerzen zufügen?“

„Nein.“

„Wollten Sie, dass er möglichst lange lebt, obwohl Sie glaubten, dass er leidet?“

„Nein.“

„Was wollten Sie?“

„Dass es schnell vorbei ist.“

Die Staatsanwältin macht sich eine Notiz.

Der Verteidiger fragt nach Matthias’ Erfahrung mit Nutztieren und nach dem Bolzenschussgerät. Er versucht herauszuarbeiten, dass sein Mandant nicht aus dem Nichts auf die Idee gekommen sei, ein solches Gerät könne ein Tier unmittelbar bewusstlos machen.

Die Vorsitzende lässt ihn fragen.

Dann kommt er auf die Bewegungen nach dem Schuss zurück.

„Sie haben gesagt, Sie hielten diese für Reflexe. Warum?“

Matthias erklärt seine damalige Vorstellung.

„Hatten Sie zu diesem Zeitpunkt den Eindruck, Schmotzer nehme noch wahr, was geschieht?“

„Nein.“

„Haben Sie deshalb geglaubt, ihm mit den weiteren Handlungen zusätzliche bewusste Schmerzen zuzufügen?“

„Nein.“

„Warum wurden sie dann vorgenommen?“

„Damit es sicher vorbei ist.“

Der Verteidiger nickt.

Damit steht eine andere Lesart derselben Handlungen im Raum. Die Staatsanwältin hat gefragt, warum weitere Gewalt notwendig war, wenn Matthias von Bewusstlosigkeit ausging. Die Verteidigung behauptet, gerade die Absicht, den Tod sicherzustellen, könne erklären, weshalb weiter gehandelt wurde.

Welche Interpretation zutrifft, entscheidet sich nicht an der besseren Formulierung.

Dafür wird der Sachverständige gebraucht.

Eine Frage der Vorsitzenden

Der Verteidiger möchte seine Befragung beenden, doch die Vorsitzende hebt leicht die Hand.

„Eine Sache noch, Herr Matthias.“

Er schaut zu ihr.

„Sie haben gerade mehrfach gesagt, Sie wollten, dass es schnell vorbei ist.“

„Ja.“

„War das auch der Grund, weshalb kein Tierarzt verständigt wurde? Weil Sie glaubten, jede Verzögerung verlängere das Leiden?“

Matthias nickt zunächst, sagt dann: „Ja.“

Die Vorsitzende schaut in ihre Unterlagen.

„Dann möchte ich es genau verstehen. Haben Sie an diesem Tag tatsächlich zwischen zwei Möglichkeiten abgewogen – tierärztliche Hilfe mit einer möglichen Verzögerung auf der einen Seite und sofortige Tötung auf der anderen?“

Matthias öffnet den Mund, sagt aber zunächst nichts.

„Oder haben Sie an einen Tierarzt überhaupt nicht gedacht?“

Die beiden Antworten klingen ähnlich.

Sie sind es nicht.

Matthias schaut vor sich auf den Tisch.

„Eigentlich haben wir nicht darüber nachgedacht.“

Die Vorsitzende schreibt etwas auf.

Damit endet seine erste Vernehmung.

Noch ist nichts bewiesen, was über seine eigene Aussage hinausgeht. Das Gericht weiß nicht, ob Schmotzer tatsächlich die beschriebenen Vorverletzungen hatte. Es weiß nicht, ob der Bolzenschuss die von Matthias angenommene Wirkung erzielt hat. Es weiß nicht, ob die Bewegungen Reflexe waren. Es weiß auch noch nicht, ob die anderen drei Angeklagten seine Darstellung bestätigen werden.

Aber eine Sache steht nun als seine eigene Aussage im Raum: Die Entscheidung, Schmotzer zu töten, fällt nach seiner Darstellung innerhalb weniger Minuten. Keiner der Beteiligten verfügt über eine veterinärmedizinische Ausbildung. Fachkundige Hilfe wird nicht kontaktiert und nach seiner letzten Antwort auch nicht ernsthaft als Alternative erwogen.

Die Vorsitzende sieht zum nächsten Angeklagten.

In dieser Geschichte heißt er Lukas.

Bevor sie die erste Frage stellt, schaut Lukas einmal zu Matthias hinüber.

Dann beginnt seine Vernehmung.

Lukas

Lukas sitzt bereits etwas aufrechter, als die Vorsitzende seinen Namen nennt. Anders als Matthias hat er die Vernehmung seines Mitangeklagten vollständig mitgehört. Er kennt die Fragen, die gestellt worden sind, und er weiß inzwischen auch, an welchen Stellen die Vorsitzende genauer wird, wenn eine Antwort ausweicht.

Sie weist ihn ebenso wie zuvor Matthias darauf hin, dass es ihm freisteht, sich zur Sache zu äußern. Lukas spricht kurz mit seinem Verteidiger und erklärt dann, dass er aussagen will.

Die Vorsitzende beginnt wieder am Anfang.

„Wann sehen Sie Schmotzer zum ersten Mal?“

Lukas beschreibt den Ort und die Situation. Seine Darstellung ähnelt der von Matthias, aber nicht in jedem Detail. Auch er sagt, der Kater sei bereits verletzt gewesen.

„Was genau sehen Sie?“

Lukas antwortet schneller als Matthias. Er nennt die Körperhaltung des Tieres und beschreibt, dass Schmotzer nach seiner Erinnerung nicht normal aufstehen konnte. Er spricht von einem schlechten Allgemeinzustand und davon, dass für ihn sofort erkennbar gewesen sei, dass mit dem Tier etwas nicht stimme.

Die Vorsitzende lässt ihn ausreden.

„Haben Sie eine konkrete Verletzung gesehen?“

Lukas überlegt.

„Nicht so, dass ich heute sagen könnte: genau dort war diese oder jene Verletzung.“

„Blut?“

„Ich glaube schon.“

„Wo?“

„Das weiß ich nicht mehr.“

Die Vorsitzende schreibt etwas auf.

Die beiden Aussagen liegen zum ersten Mal nebeneinander. Beide Angeklagten sprechen von einem schwer verletzten Tier. Beide können aber bislang keine eindeutige konkrete Verletzung benennen, aus der sich unmittelbar erklären ließe, weshalb Schmotzer aus ihrer Sicht nicht mehr zu retten war.

Noch bedeutet das nichts.

Erinnerungen verblassen. Menschen beschreiben Situationen unterschiedlich. Auch eine schwere innere Verletzung muss nicht äußerlich klar erkennbar sein. Genau deshalb hält sich die Vorsitzende mit jeder Bewertung zurück.

„Wer sagt als Erster, dass Schmotzer getötet werden soll?“

Lukas nennt einen Namen.

Es ist derselbe, den Matthias genannt hat.

Zum ersten Mal stimmen zwei Aussagen in einem Punkt überein, der über eine allgemeine Erinnerung hinausgeht.

Die Vorsitzende fragt weiter.

„Was wurde gesagt?“

Lukas erinnert sich an den Sinn, aber nicht an jedes Wort. Der Kater habe gelitten. Man könne ihn nicht einfach liegen lassen. Irgendjemand habe gesagt, dass man das beenden müsse.

„Hat jemand widersprochen?“

„Nein.“

„Haben Sie widersprochen?“

„Nein.“

„Warum nicht?“

Lukas schaut kurz zu seinem Verteidiger.

„Weil ich auch gedacht habe, dass es besser ist.“

„Besser für wen?“

Die Frage kommt ruhig.

Lukas antwortet ebenso ruhig.

„Für die Katze.“

Die Vorsitzende nickt kaum sichtbar.

„Woran haben Sie erkannt, dass der Tod für die Katze besser war als eine Behandlung?“

Lukas schweigt.

Die Antwort, die schließlich kommt, ähnelt der von Matthias.

„Weil sie so schlecht ausgesehen hat.“

„Hat jemand den Zustand des Katers fachlich beurteilt?“

„Nein.“

„Hat jemand versucht, einen Tierarzt zu erreichen?“

„Nein.“

„Warum nicht?“

„Weil wir davon ausgegangen sind, dass es keinen Sinn mehr hat.“

Die Vorsitzende sieht einen Moment auf ihre Unterlagen.

„Herr Lukas, haben Sie persönlich darüber nachgedacht, einen Tierarzt anzurufen?“

„Nein.“

Auch bei ihm steht damit dieselbe Trennung im Raum: Es gibt keine bewusste Abwägung zwischen tierärztlicher Behandlung und sofortiger Tötung. Nach seiner eigenen Darstellung entsteht die Entscheidung aus der gemeinsamen Wahrnehmung des Zustands des Tieres.

Ob diese Wahrnehmung zutreffend war, weiß das Gericht noch immer nicht.

Wer tut was?

Jetzt verlässt die Vorsitzende die gemeinsame Entscheidung und beginnt, Lukas’ eigene Rolle zu untersuchen.

„Was tun Sie, nachdem beschlossen worden ist, dass Schmotzer getötet werden soll?“

Lukas beschreibt den Ablauf.

Er holt nach seiner Darstellung nicht das Bolzenschussgerät. Er bedient es auch nicht. Während Matthias das Gerät vorbereitet, befindet er sich in unmittelbarer Nähe.

„Halten Sie Schmotzer fest?“

Lukas antwortet.

Die Vorsitzende fragt nach den Händen, nach der Position des Körpers, danach, wer unmittelbar neben dem Tier steht und wer etwas weiter entfernt ist.

Plötzlich geht es um Kleinigkeiten.

Aber diese Kleinigkeiten entscheiden darüber, ob aus vier Menschen wieder vier einzelne Tatbeiträge werden.

„Was macht Simon zu diesem Zeitpunkt?“

Lukas beschreibt es.

„Und Daniel?“

Auch darauf antwortet er.

„Wer filmt?“

Lukas nennt einen Namen.

Die Vorsitzende schaut kurz zu dem betreffenden Angeklagten. Dessen Gesicht verändert sich nicht sichtbar.

„Wissen Sie, weshalb gefilmt wird?“

„Nein.“

„Haben Sie danach gefragt?“

„Nein.“

„Hat jemand gesagt, dass gefilmt werden soll?“

„Nicht dass ich mich erinnere.“

„War Ihnen bewusst, dass die Kamera läuft?“

„Ja.“

„Ab wann?“

„Schon ziemlich früh.“

Damit weicht seine Erinnerung leicht von Matthias’ Aussage ab. Matthias war sich nicht sicher gewesen, wann er die Kamera bemerkt hatte. Lukas sagt nun, ihm sei früh bewusst gewesen, dass aufgenommen wird.

Die Vorsitzende kommentiert den Unterschied nicht. Sie notiert ihn.

Später wird das Video selbst zeigen können, was vor der Kamera geschieht. Wann jeder Angeklagte bemerkt, dass gefilmt wird, lässt sich daraus möglicherweise überhaupt nicht feststellen.

Nach dem Schuss

„Was passiert, nachdem das Bolzenschussgerät ausgelöst worden ist?“

Lukas sieht kurz zur Wand, an der der schwarze Bildschirm hängt.

„Die Katze bewegt sich.“

„Wie?“

Er beschreibt die Bewegungen anders als Matthias. Nicht grundsätzlich anders, aber mit anderen Worten. Er spricht von kräftigem Zucken und Bewegungen der Beine.

„Was denken Sie in diesem Moment?“

„Dass es Reflexe sind.“

Die Vorsitzende schaut auf.

„Woher kommt diese Einschätzung?“

„Weil Matthias gesagt hat, dass so etwas passieren kann.“

Zum ersten Mal an diesem Vormittag entsteht eine neue Information.

Die Vorsitzende lehnt sich leicht nach vorne.

„Wann hat Matthias das gesagt?“

Lukas überlegt.

„Ich glaube nach dem Schuss.“

„Nachdem Schmotzer sich bewegt hat?“

„Ja.“

„Nicht vorher?“

„Ich glaube nicht.“

Die Vorsitzende schreibt länger als zuvor.

Wenn Lukas’ Erinnerung stimmt, entsteht die Erklärung „Reflexbewegungen“ nicht zwingend aus einem vorher vorhandenen Wissen aller Beteiligten. Sie könnte erst nach dem Schuss entstanden sein, als die Bewegungen bereits sichtbar waren.

Das beweist noch nicht, dass die Erklärung falsch ist. Eine nachträgliche Erklärung kann medizinisch vollkommen zutreffen. Aber sie verändert die Frage, worauf die Beteiligten ihre Sicherheit damals tatsächlich stützten.

„Haben Sie geglaubt, dass Schmotzer zu diesem Zeitpunkt noch bei Bewusstsein war?“

„Nein.“

„Warum nicht?“

„Wegen dem Bolzenschuss.“

Die gleiche Antwort wie zuvor bei Matthias.

„Haben Sie selbst überprüft, ob das Tier bewusstlos war?“

„Nein.“

„Hat das jemand überprüft?“

Lukas denkt nach.

„Nicht, dass ich wüsste.“

Nun kommt die Vorsitzende zu den Schaufelschlägen.

„Wer nimmt die Schaufel?“

Lukas nennt einen Namen.

Die Vorsitzende fragt nach dem ersten Schlag, nach weiteren Schlägen und nach dem, was dabei gesprochen wird.

Bei der Anzahl wird Lukas unsicher.

„Mehrere.“

„Wie viele?“

„Das weiß ich nicht mehr.“

„Zwei? Fünf? Zehn?“

„Ich kann es nicht sagen.“

Die Vorsitzende akzeptiert die Grenze seiner Erinnerung.

„Haben Sie selbst zugeschlagen?“

Lukas antwortet eindeutig.

Die Vorsitzende notiert die Antwort und geht weiter.

„Warum wurde geschlagen?“

„Damit es vorbei ist.“

„Wer sagt das?“

„Das war einfach klar.“

„Nein, Herr Lukas. Mich interessiert gerade, ob jemand etwas gesagt hat.“

Er denkt erneut nach.

Nun erinnert er sich an einen Satz.

Nicht vollständig. Vielleicht nur sinngemäß.

Aber er nennt ihn.

Einer der Verteidiger sieht sofort auf.

Die Staatsanwältin schreibt.

Die Vorsitzende fragt nach, wer ihn gesagt haben soll. Lukas ordnet die Äußerung einem der anderen Angeklagten zu.

Noch wird nichts daraus gemacht.

Denn eine Erinnerung ist noch kein bewiesener Wortlaut.

Später wird die Tonspur gehört werden.

Die Staatsanwältin prüft den Unterschied

Als die Vorsitzende ihre Fragen beendet, erhält die Staatsanwältin das Wort.

Sie beginnt genau an der Stelle, an der sich die Aussage von Lukas von jener des ersten Angeklagten unterscheidet.

„Herr Lukas, habe ich Sie richtig verstanden: Die Erklärung, dass die Bewegungen nach dem Bolzenschuss Reflexe seien, haben Sie von Matthias gehört?“

„Ja.“

„Und zwar erst, nachdem das Tier sich bewegt hat?“

„So erinnere ich mich.“

Die Staatsanwältin schaut kurz zu Matthias, dann wieder zu Lukas.

„Hatten Sie vorher eigenes Wissen darüber, wie sich ein Tier nach einem Bolzenschuss bewegen kann?“

„Nein.“

„Hatten Sie zuvor schon einmal gesehen, wie eine Katze mit einem Bolzenschussgerät getötet wird?“

„Nein.“

„Hatten Sie überhaupt schon einmal gesehen, wie eine Katze mit einem solchen Gerät behandelt wird?“

„Nein.“

„Dann wussten Sie in diesem Augenblick nicht aus eigener Erfahrung, ob die Bewegungen Reflexe waren.“

Der Verteidiger von Lukas hebt die Hand.

„Mein Mandant muss kein Sachverständiger sein, um einer Erklärung eines anderen zu vertrauen.“

Die Vorsitzende blickt zur Staatsanwältin.

„Die Feststellung ist ausreichend. Keine argumentative Zusammenfassung in der Frage.“

Die Staatsanwältin nickt.

„Herr Lukas, haben die Bewegungen Sie erschreckt?“

„Ja.“

„Warum?“

„Weil ich nicht damit gerechnet habe.“

„Was haben Sie gedacht, als Sie sie gesehen haben?“

Lukas schweigt.

„Das vielleicht etwas nicht funktioniert hat?“

Sein Verteidiger reagiert sofort.

„Suggestiv.“

Die Vorsitzende gibt ihm recht.

„Die Frage wird nicht beantwortet. Frau Staatsanwältin, offen formulieren.“

„Was haben Sie gedacht?“

Lukas schaut auf seine Hände.

„Dass ich nicht weiß, was gerade passiert.“

Die Antwort verändert die Stimmung nicht sichtbar.

Aber sie verändert etwas im Ablauf.

Bislang haben beide Angeklagten erklärt, nach dem Schuss von Bewusstlosigkeit ausgegangen zu sein. Lukas sagt nun zugleich, dass er unmittelbar nach den Bewegungen nicht wusste, was gerade geschieht.

Beides muss sich nicht zwingend widersprechen. Menschen können Sekunden später eine Erklärung übernehmen und von ihr überzeugt sein.

Aber genau solche Übergänge interessieren die Staatsanwältin.

„Wie lange dauert es, bis jemand sagt, dass es Reflexe sind?“

„Keine Ahnung. Sekunden vielleicht.“

„Und was geschieht in diesen Sekunden?“

Lukas beschreibt es.

Die Staatsanwältin lässt ihn vollständig erzählen.

Danach kommt sie zu einer anderen Frage.

„Wenn Sie in diesem Moment nicht wussten, was geschieht, warum haben Sie nicht verlangt, dass zunächst aufgehört wird?“

Lukas sieht sie an.

„Weil es schnell gehen musste.“

„Warum?“

„Damit er nicht leidet.“

„Sie wussten aber gerade nicht, ob er noch leidet.“

Der Verteidiger greift ein.

Die Vorsitzende ebenfalls.

„Frau Staatsanwältin, das wird der Sachverständige zu klären haben. Der Angeklagte kann nur seine damalige Wahrnehmung schildern.“

„Natürlich.“

Die Staatsanwältin nimmt die Korrektur an und wechselt zum Messer.

Der letzte Schritt

„Wer entscheidet, dass der Hals geöffnet wird?“

Lukas nennt wiederum einen Beteiligten.

Es ist nicht derselbe Name, den er bei der Entscheidung zur Tötung genannt hat.

Die Vorsitzende blickt von ihren Notizen auf.

Die Staatsanwältin fragt, weshalb ein weiterer Schritt erforderlich erscheint, wenn man nach dem Bolzenschuss bereits von Bewusstlosigkeit und nach den Schlägen vom baldigen Tod ausgeht.

Lukas sagt, man habe sichergehen wollen.

„Woran hätten Sie erkannt, dass der Kater bereits tot ist?“

„Das konnte ich nicht.“

„Hat jemand überprüft, ob er noch atmet?“

„Nicht dass ich weiß.“

„Herzschlag?“

„Nein.“

„Pupillen?“

„Nein.“

„Dann war der Schnitt nach Ihrer Erinnerung kein Ergebnis einer Feststellung, dass das Tier noch lebte, sondern sollte sicherstellen, dass es stirbt.“

Lukas’ Verteidiger hebt erneut die Hand.

„Das ist die Interpretation der Staatsanwaltschaft.“

Die Vorsitzende sieht zu Lukas.

„Herr Lukas, erklären Sie selbst, weshalb der Schnitt vorgenommen wurde.“

„Damit wir sicher sein konnten, dass es wirklich vorbei ist.“

Die Staatsanwältin nickt.

Diesmal schreibt sie nichts.

„Keine weiteren Fragen.“

Der eigene Verteidiger

Lukas’ Verteidiger übernimmt.

Er versucht zunächst, die Unsicherheiten seiner Aussage einzuordnen. Mehr als ein Jahr sei vergangen. Niemand könne verlangen, dass ein Mensch jede Sekunde eines kurzen, chaotischen Geschehens wortgetreu rekonstruiert.

Dann fragt er nach dem entscheidenden Motiv.

„Herr Lukas, hatten Sie irgendwann den Wunsch, Schmotzer leiden zu sehen?“

„Nein.“

„Haben Sie irgendetwas getan, um sein Leiden zu verlängern?“

„Nein.“

„Warum haben Sie die Tötung nicht verhindert?“

„Weil ich geglaubt habe, dass es richtig ist.“

„Richtig in welchem Sinn?“

„Dass wir ihm helfen.“

Der Verteidiger lässt die Antwort einen Moment stehen.

Dann fragt er nach dem Alter seines Mandanten, nach seiner Erfahrung mit solchen Situationen und danach, ob Lukas die Entscheidungen der älteren Beteiligten für verlässlich hielt.

Lukas bestätigt das.

„Wenn Matthias Ihnen sagt, die Bewegungen seien Reflexe, haben Sie irgendeinen Grund, ihm in diesem Moment nicht zu glauben?“

„Nein.“

Die Staatsanwältin hebt die Hand.

„Frau Vorsitzende, das setzt voraus, dass feststeht, welche besondere Sachkunde Matthias für diese Einschätzung hatte.“

Der Verteidiger schüttelt den Kopf.

„Nein. Ich frage nach dem Vertrauen meines Mandanten, nicht nach der objektiven Richtigkeit.“

Die Vorsitzende lässt die Frage zu.

Lukas wiederholt, dass er keinen Grund gehabt habe, daran zu zweifeln.

Damit steht auch hier wieder eine mögliche Entlastung im Raum. Ein Mensch kann sich irren, ohne vorsätzlich zu handeln. Ein Jugendlicher kann einer Erklärung eines älteren Beteiligten vertrauen, obwohl diese Erklärung später möglicherweise falsch ist.

Ob genau das geschieht, weiß das Gericht noch nicht.

Zwei Aussagen

Als Lukas seine Vernehmung beendet, liegen erstmals zwei vollständige Geschichten nebeneinander.

Sie ähneln sich an vielen Stellen. Beide Angeklagten sagen, Schmotzer bereits schwer verletzt gefunden zu haben. Beide erklären, man habe ihn erlösen wollen. Beide bestätigen, dass kein Tierarzt kontaktiert und eine andere Möglichkeit nicht ernsthaft erwogen worden sei. Beide gehen nach dem Bolzenschuss von Bewusstlosigkeit aus.

Aber es gibt auch erste Unterschiede.

Matthias beschreibt seine Annahme der Reflexbewegungen als eigenes Verständnis der Situation. Lukas erinnert sich daran, diese Erklärung erst nach dem Schuss von Matthias gehört zu haben. Er sagt außerdem, dass er unmittelbar nach den Bewegungen für einige Sekunden nicht gewusst habe, was gerade geschieht.

Noch entscheidet keiner dieser Unterschiede irgendetwas.

Vielleicht lösen sie sich später auf.

Vielleicht werden sie größer.

Vielleicht zeigt das Video etwas, das beide Erinnerungen bestätigt. Vielleicht zeigt es etwas anderes.

Der Bildschirm bleibt schwarz.

Die Vorsitzende sieht zum dritten Angeklagten.

In dieser Geschichte heißt er Daniel.

Und bevor sie ihn zur Aussage auffordert, ordnet sie die Blätter vor sich neu.

Denn aus einer Vernehmung sind inzwischen zwei geworden.

Und aus zwei Geschichten beginnt langsam ein Vergleich zu entstehen.

Daniel

Daniel hat während der beiden ersten Vernehmungen kaum eine Regung gezeigt. Er hat Matthias zugehört, als dieser die Entscheidung zur Tötung beschreibt, und Lukas, als dieser von den Bewegungen nach dem Bolzenschuss erzählt. Gelegentlich hat er mit seinem Verteidiger gesprochen, meist nur wenige Worte. Jetzt nennt die Vorsitzende seinen Namen.

Auch Daniel wird darauf hingewiesen, dass er nicht aussagen muss. Er entscheidet sich nach einer kurzen Rücksprache mit seinem Verteidiger dafür.

Die Vorsitzende beginnt dort, wo sie auch bei den anderen begonnen hat.

„Beschreiben Sie bitte den Moment, in dem Sie Schmotzer zum ersten Mal sehen.“

Daniel erzählt von dem Kater und von seinem Zustand. Auch in seiner Erinnerung ist das Tier schwer verletzt. Schmotzer habe schlecht ausgesehen, sich kaum bewegen können und auf ihn den Eindruck gemacht, als müsse er erhebliche Schmerzen haben.

„Welche Verletzungen haben Sie gesehen?“

Daniel nennt zunächst keine.

Die Vorsitzende fragt genauer.

„Sie sagen, der Kater sei schwer verletzt gewesen. Was haben Sie mit Ihren eigenen Augen gesehen, das Sie zu dieser Einschätzung gebracht hat?“

„Wie er dalag. Wie er sich bewegt hat.“

„Ich frage nach Verletzungen.“

Daniel überlegt.

„Ich kann Ihnen heute nicht mehr sagen, wo genau was war.“

Die Vorsitzende schaut kurz in ihre bisherigen Notizen.

Drei Angeklagte haben Schmotzer nun als schwer verletzt beschrieben. Keiner von ihnen hat bislang eine konkrete Verletzung so eindeutig benennen können, dass daraus allein der Zustand des Tieres rekonstruiert werden könnte.

Das kann an der vergangenen Zeit liegen. Es kann daran liegen, dass die Verletzungen nicht deutlich sichtbar waren. Es kann auch andere Gründe haben.

Welche Erklärung zutrifft, weiß das Gericht nicht.

„Haben Sie Blut gesehen?“

„Ja.“

Die Antwort kommt diesmal schnell.

„Wo?“

Daniel zögert.

„Am Kopf, glaube ich.“

Die Vorsitzende hebt den Blick.

„Sie glauben es?“

„Ich weiß, dass Blut da war. Ich kann heute nur nicht mehr genau sagen, wo.“

Damit hat Daniel erstmals etwas konkreter beschrieben als die beiden Angeklagten vor ihm.

Die Vorsitzende notiert es.

„Haben Sie den Kater berührt oder untersucht?“

„Nein.“

„Hat ihn jemand untersucht?“

„Nicht richtig.“

„Was bedeutet nicht richtig?“

„Man hat ihn angeschaut.“

„Hat jemand versucht festzustellen, woher das Blut kam?“

Daniel denkt nach.

„Nicht, dass ich mich erinnere.“

Eine Entscheidung, die bereits gefallen ist

Die Vorsitzende kommt zur Frage, wer zuerst von einer Tötung spricht.

Daniel nennt denselben Namen wie Matthias und Lukas.

Drei Aussagen stimmen nun darin überein.

„Was wurde gesagt?“

„Dass man ihn erlösen muss.“

„Genau so?“

„So ungefähr.“

„Und was sagen Sie?“

„Nichts.“

„Warum nicht?“

Daniel sieht die Vorsitzende an.

„Weil ich auch gedacht habe, dass es besser ist.“

„Haben Sie selbst vorgeschlagen, einen Tierarzt zu verständigen?“

„Nein.“

„Hat es nach Ihrer Erinnerung jemand anderes vorgeschlagen?“

„Nein.“

„Warum nicht?“

Daniel braucht für seine Antwort länger.

„Weil wir nicht geglaubt haben, dass man ihm noch helfen kann.“

Die Vorsitzende fragt diesmal nicht sofort, worauf diese Einschätzung beruht. Diese Frage ist inzwischen zweimal beantwortet worden, ohne dass das Gericht wesentlich weitergekommen wäre.

Stattdessen versucht sie etwas anderes.

„Herr Daniel, stellen Sie sich bitte nicht vor, was Sie heute wissen. Versuchen Sie, sich in diesen Moment zurückzuversetzen. Sie sehen einen verletzten Kater. Was geschieht als Nächstes?“

Daniel schließt für einen Augenblick die Augen.

„Wir reden darüber.“

„Worüber?“

„Was wir machen.“

„Welche Möglichkeiten werden genannt?“

Daniel öffnet die Augen wieder.

„Eigentlich nur, dass wir ihn erlösen.“

Die Vorsitzende wartet.

„Dann gab es nach Ihrer Erinnerung gar keine Diskussion darüber, ob Schmotzer getötet werden soll?“

„Nicht wirklich.“

„Sondern nur darüber, wie?“

Daniels Verteidiger hebt die Hand.

„Das hat mein Mandant so nicht gesagt.“

Die Vorsitzende nickt. „Richtig. Deshalb frage ich.“

Sie sieht wieder zu Daniel.

„War die Entscheidung zur Tötung bereits gefallen, bevor über das Bolzenschussgerät gesprochen wurde?“

„Ja.“

Damit gewinnt der Ablauf eine Kontur, die bei den ersten beiden Vernehmungen nur angedeutet war.

Die vier finden einen verletzten Kater. Sie kommen nach ihren bisherigen Aussagen innerhalb kurzer Zeit zu dem Schluss, dass er sterben soll. Eine tierärztliche Einschätzung wird nicht eingeholt, eine Behandlung nicht geprüft. Erst danach stellt sich die Frage nach der Durchführung.

Ob diese Entscheidung angesichts des tatsächlichen Zustands Schmotzers nachvollziehbar, falsch oder strafrechtlich relevant war, ist damit noch nicht beantwortet.

Aber ihre Reihenfolge wird deutlicher.

Das Bolzenschussgerät

„Wer bringt das Gerät?“

Daniel antwortet.

„Gehen Sie mit?“

„Nein.“

„Was machen Sie währenddessen?“

„Ich bleibe bei den anderen.“

„Bei Schmotzer?“

„Ja.“

„Was tut der Kater?“

Daniel beschreibt Bewegungen.

Die Vorsitzende wird aufmerksam.

„Das ist vor dem Bolzenschuss?“

„Ja.“

„Was für Bewegungen?“

„Er hat sich bewegt. Mit den Beinen.“

„Hat er versucht aufzustehen?“

„Das weiß ich nicht.“

„Hat er den Kopf bewegt?“

Daniel denkt nach.

„Kann sein.“

Die Vorsitzende legt ihren Stift hin.

Das ist neu.

Bislang haben die Angeklagten hauptsächlich über den Zustand Schmotzers gesprochen. Daniel beschreibt nun erstmals etwas genauer, was der Kater vor dem Einsatz des Gerätes getan haben soll.

„Hat Schmotzer auf Sie reagiert?“

„Wie meinen Sie das?“

„Wenn jemand sich ihm näherte oder ihn berührte. Hat sich sein Verhalten verändert?“

„Das weiß ich nicht mehr.“

„Hat er Laute von sich gegeben?“

Daniel schaut zu seinem Verteidiger, dann zurück zur Vorsitzenden.

„Ich glaube ja.“

Jetzt schreibt die Staatsanwältin.

„Was für Laute?“

„Das kann ich nicht beschreiben.“

Die Vorsitzende fragt nicht weiter. Nicht weil die Antwort unwichtig wäre, sondern weil Daniel seine Erinnerungsgrenze erreicht hat.

Ob Schmotzer tatsächlich Laute von sich gegeben hat, wird durch seine Aussage allein nicht zur festgestellten Tatsache.

Die Rolle Daniels

Nun kommt die Vorsitzende zu dem Punkt, der bei jedem Angeklagten anders beantwortet werden muss.

„Was tun Sie, als Matthias mit dem Bolzenschussgerät zurückkommt?“

Daniel beschreibt seine Position.

„Halten Sie Schmotzer fest?“

Er antwortet.

„Bedienen Sie das Gerät?“

„Nein.“

„Nehmen Sie die Schaufel?“

„Nein.“

„Das Messer?“

„Nein.“

„Filmen Sie?“

Daniel antwortet auch darauf.

Sein Verteidiger hat bislang kaum eingegriffen. Jetzt lehnt er sich etwas zurück. Die Linie seiner Verteidigung wird sichtbar: Daniel bestreitet nicht, dabei gewesen zu sein. Aber die unmittelbar tödlichen Handlungen sollen andere vorgenommen haben.

Die Vorsitzende lässt es nicht dabei.

„Haben Sie irgendwann gesagt, dass jemand aufhören soll?“

„Nein.“

„Haben Sie versucht, eine der Handlungen zu verhindern?“

„Nein.“

„Warum nicht?“

„Weil ich dachte, dass wir das Richtige machen.“

„Was haben Sie selbst dazu beigetragen?“

Daniel versteht die Frage zunächst nicht.

„Zu was?“

„Zu dem, was mit Schmotzer geschieht.“

„Ich war dabei.“

„Das weiß ich. Was haben Sie getan?“

Daniel schaut zu seinem Verteidiger.

Der sagt nichts.

„Nicht viel.“

„Was bedeutet nicht viel?“

Die Vorsitzende wartet auf eine konkrete Antwort.

Daniel beschreibt schließlich seine eigene Rolle.

Sie ist kleiner als die von Matthias. Jedenfalls nach seiner Darstellung.

Aber sie ist nicht automatisch bedeutungslos.

Was Daniel nach dem Schuss sieht

Die Vorsitzende kommt zum Moment der Auslösung.

„Rechnen Sie damit, dass Schmotzer sich danach noch bewegt?“

„Nein.“

Damit unterscheidet sich Daniels Ausgangslage von der Darstellung, die Matthias später für seine eigene Einschätzung gegeben hat.

„Was denken Sie, als es passiert?“

„Ich erschrecke.“

„Warum?“

„Weil ich gedacht habe, dass es sofort vorbei ist.“

„Was machen Sie?“

Daniel beschreibt einige Sekunden.

Er sagt, dass gesprochen wird. Jemand erklärt, die Bewegungen seien Reflexe.

„Wer?“

Daniel nennt Matthias.

Damit bestätigt er Lukas in diesem Punkt.

Die Vorsitzende fragt nach dem Zeitpunkt.

„Sofort danach.“

„Hatten Sie vorher gewusst, dass solche Bewegungen auftreten können?“

„Nein.“

„Glauben Sie Matthias?“

„Ja.“

„Sofort?“

Daniel zögert.

„Ich hatte ja keine Ahnung davon.“

Die Vorsitzende lässt die Antwort stehen.

„Warum wird dann die Schaufel genommen?“

„Weil es nicht aufgehört hat.“

„Was hat nicht aufgehört?“

„Die Bewegungen.“

„Und wenn Sie glaubten, dass es Reflexe waren – weshalb mussten die Bewegungen beendet werden?“

Daniel schweigt.

Die Frage ist inzwischen bekannt. Aber bei jedem Angeklagten führt sie zu einer etwas anderen Antwort.

„Weil es schlimm ausgeschaut hat.“

Die Vorsitzende blickt auf.

„Für wen?“

Daniel versteht diesmal sofort, worauf sie hinauswill.

„Für uns.“

Es wird still.

Nicht lange. Vielleicht zwei Sekunden.

Aber die Antwort unterscheidet sich von den bisherigen.

Die Vorsitzende fragt sehr ruhig weiter.

„War die nächste Handlung also notwendig, um Leiden Schmotzers zu beenden, oder weil die Bewegungen für Sie schwer anzusehen waren?“

Daniels Verteidiger greift ein.

„Das ist eine Alternative, die mein Mandant so nicht gesetzt hat.“

Die Vorsitzende gibt ihm teilweise recht.

„Herr Daniel soll es selbst erklären.“

Daniel versucht es.

Man habe geglaubt, dass das Tier nichts mehr spüre. Gleichzeitig hätten die Bewegungen gezeigt, dass noch etwas geschehen müsse. Niemand habe gewollt, dass sich das lange hinziehe.

„Aber Sie wussten nicht, ob Schmotzer etwas spürte.“

„Nein.“

„Und Sie wussten auch nicht, ob die Bewegungen Reflexe waren.“

„Matthias hat das gesagt.“

„Ich frage, ob Sie es wussten.“

Daniel schüttelt den Kopf.

„Nein.“

Die Staatsanwältin hört ein Wort

Als sie das Fragerecht erhält, beginnt die Staatsanwältin nicht bei den Verletzungen und nicht beim Tierarzt.

„Herr Daniel, Sie haben gerade gesagt: Die Bewegungen sahen für uns schlimm aus.“

Daniel nickt vorsichtig.

„Warum haben Sie das so formuliert?“

„Weil es halt schlimm war.“

„Ich möchte genau unterscheiden. War Ihr Gedanke in diesem Moment: Das Tier leidet? Oder war Ihr Gedanke: Ich kann diese Bewegungen nicht ansehen?“

„Beides vielleicht.“

„Sie hatten aber gerade gesagt, Sie hätten Matthias geglaubt, dass Schmotzer bewusstlos sei.“

„Ja.“

„Dann hätten Sie gleichzeitig geglaubt, dass Schmotzer nichts wahrnimmt.“

„Ja.“

Die Staatsanwältin geht einen Schritt näher an ihren Tisch, ohne ihren Platz zu verlassen.

„Dann erklären Sie mir bitte, warum Sie davon ausgegangen sind, dass weitere Gewalt für Schmotzernotwendig war.“

Der Verteidiger meldet sich.

Die Vorsitzende lässt Daniel trotzdem antworten, weil die Frage nun auf seine damalige Vorstellung gerichtet ist.

„Damit er wirklich tot ist.“

„Warum musste er in diesem Augenblick bereits wirklich tot sein, wenn Sie davon ausgingen, dass er bewusstlos war und nichts mehr empfand?“

Daniel schaut zur Staatsanwältin.

Dann auf den Tisch.

„Weil wir es zu Ende bringen wollten.“

Die Staatsanwältin sagt zunächst nichts.

Sie schreibt den Satz auf.

Daniels Verteidiger ebenfalls.

Ein anderer Blick

Als er das Fragerecht erhält, versucht Daniels Verteidiger nicht, den Satz verschwinden zu lassen.

Er stellt ihn in einen anderen Zusammenhang.

„Was meinen Sie mit zu Ende bringen?“

„Dass die Katze nicht wieder aufwacht und dann doch Schmerzen hat.“

„Also nicht: Wir wollen etwas anfangen und fertig machen?“

„Nein.“

„Sondern: Sie wollten verhindern, dass eine möglicherweise nur bewusstlose Katze wieder zu Bewusstsein kommt?“

„Ja.“

„Hatten Sie Angst, dass genau das passieren könnte?“

„Ja.“

Die Staatsanwältin hört aufmerksam zu.

Die Verteidigung hat aus demselben Satz eine vollkommen andere Bedeutung entwickelt. Aus dem Bedürfnis der Gruppe, eine begonnene Handlung abzuschließen, wird die Sorge, eine möglicherweise unvollständige Tötung könne später neues Leiden verursachen.

Beide Lesarten sind denkbar.

Keine ist bisher bewiesen.

Genau dafür gibt es diese Verhandlung.

Ein Satz, zwei Bedeutungen

Die Vorsitzende stellt noch eine letzte Frage.

„Herr Daniel, wenn Sie in diesem Augenblick Sorge hatten, dass Schmotzer wieder zu Bewusstsein kommen könnte: Bedeutet das nicht, dass Sie selbst Zweifel daran hatten, ob der Bolzenschuss endgültig gewirkt hatte?“

Daniels Verteidiger beginnt sich zu bewegen, bleibt dann aber sitzen.

Daniel überlegt lange.

„Ja. Vielleicht.“

„Vielleicht heute oder vielleicht damals?“

Daniel versteht die Frage.

„Damals.“

Die Vorsitzende notiert die Antwort.

Damit ist auch seine Vernehmung zunächst beendet.

Drei Angeklagte haben nun ausgesagt. Ihre Geschichten stimmen in wesentlichen Punkten überein: Sie finden einen nach ihrer Wahrnehmung schwer verletzten Kater, entscheiden innerhalb kurzer Zeit, ihn zu töten, verständigen keinen Tierarzt und verwenden ein Bolzenschussgerät. Nach dessen Einsatz treten Bewegungen auf, mit denen zumindest Lukas und Daniel nach eigener Aussage nicht gerechnet haben. Beide erinnern sich daran, dass Matthias diese Bewegungen anschließend als Reflexe erklärt.

Aber zum ersten Mal ist auch von einem Zweifel die Rede.

Daniel sagt, er habe damals zumindest die Möglichkeit gesehen, dass Schmotzer wieder zu Bewusstsein kommen könnte.

Das kann erklären, warum weitere Maßnahmen ergriffen werden.

Es kann aber auch eine andere Frage eröffnen: Was wussten die Beteiligten in diesen Sekunden tatsächlich über den Zustand des Katers?

Die Antwort liegt möglicherweise nicht in ihren Erinnerungen.

An der Wand hängt noch immer der schwarze Bildschirm.

Die Vorsitzende blickt zum letzten Angeklagten.

Drei Geschichten sind erzählt.

Eine fehlt noch.

Simon

Simon ist der Letzte.

Fast den gesamten Vormittag hat er zugehört, wie die anderen drei Angeklagten dasselbe Geschehen aus ihren Erinnerungen zusammensetzen. Er hat gehört, wie Matthias von der Entscheidung spricht, Schmotzer zu erlösen, wie Lukas die Bewegungen nach dem Bolzenschuss beschreibt und wie Daniel schließlich einräumt, damals nicht sicher gewesen zu sein, ob der Kater wieder zu Bewusstsein kommen könnte.

Nun ist er selbst an der Reihe.

Die Vorsitzende weist auch ihn auf sein Recht hin, sich nicht zur Sache äußern zu müssen. Simon spricht kurz mit seinem Verteidiger. Der Austausch dauert länger als bei den anderen. Schließlich dreht er sich wieder nach vorn.

„Ich möchte aussagen.“

Die Vorsitzende nickt.

„Dann beginnen wir auch bei Ihnen dort, wo Schmotzer für Sie in diese Geschichte kommt. Wann sehen Sie den Kater zum ersten Mal?“

Simon beschreibt den Ort. Er erzählt, wer sich dort befindet und wo er selbst steht. Auch nach seiner Erinnerung liegt Schmotzer bereits am Boden.

„Wie sieht das Tier aus?“

„Schlecht.“

„Was bedeutet schlecht?“

Simon denkt nach.

„Verletzt. Fertig irgendwie.“

Die Vorsitzende hat dieses Problem inzwischen mehrfach erlebt. Sie fragt nicht nach der Bewertung, sondern nach der Beobachtung.

„Was sehen Sie?“

Simon beschreibt den Kater. Er erinnert sich an Bewegungen, an die Haltung des Körpers und daran, dass das Tier nicht normal aufsteht.

„Sehen Sie Blut?“

„Ja.“

„Wo?“

„Am Kopf.“

Die Vorsitzende hebt den Blick.

Daniel hat ebenfalls von Blut gesprochen und es, wenn auch unsicher, dem Kopfbereich zugeordnet. Simon ist in diesem Punkt deutlicher.

„Sind Sie sicher?“

„Ja.“

„Können Sie erkennen, woher das Blut kommt?“

„Nein.“

„Sehen Sie eine offene Verletzung?“

Simon überlegt.

„Das weiß ich nicht mehr.“

Damit ist auch seine Erinnerung genauer und zugleich begrenzt. Zwei Angeklagte sprechen nun von Blut am Kopf. Noch weiß das Gericht weder, woher es stammt, noch welche medizinische Bedeutung ihm zukommt.

„Berühren Sie Schmotzer?“

„Ja.“

Die Vorsitzende schaut in ihre Unterlagen.

„Wann?“

Simon beschreibt den Moment.

Jetzt wird seine Rolle konkreter.

Die Hände am Tier

Simon ist nach seiner Darstellung näher am Kater als Daniel. Die Vorsitzende lässt sich genau erklären, wie er sich ihm nähert und was er tut.

„Halten Sie Schmotzer fest?“

„Ja.“

Die Antwort kommt ohne Zögern.

„Wann?“

„Als das Gerät benutzt wird.“

Zum ersten Mal an diesem Vormittag ist eine Rolle eindeutig benannt, die weder das Bolzenschussgerät noch Schaufel oder Messer betrifft und dennoch unmittelbar mit dem Geschehen verbunden ist.

Die Vorsitzende fragt nach.

„Warum halten Sie ihn fest?“

„Damit er sich nicht bewegt.“

„Wer bittet Sie darum?“

Simon nennt einen Namen.

„Oder tun Sie es von sich aus?“

„Er hat gesagt, ich soll ihn halten.“

„Wie halten Sie ihn?“

Simon zeigt es zunächst mit den Händen.

Die Vorsitzende stoppt ihn.

„Bitte beschreiben Sie es auch mit Worten. Das Protokoll kann Ihre Handbewegung später nicht lesen.“

Simon beschreibt die Position seiner Hände und den Körper des Katers. Die Vorsitzende fragt nach Kopf, Vorderkörper und Beinen. Sie will wissen, wie stark er das Tier festhält und ob Schmotzer versucht, sich seinem Griff zu entziehen.

„Er hat sich bewegt.“

„In welcher Weise?“

„Er wollte weg, glaube ich.“

Die Staatsanwältin hebt sofort den Kopf.

Auch die Vorsitzende reagiert.

„Herr Simon, das ist wichtig. Wissen Sie, dass er weg wollte, oder interpretieren Sie heute eine Bewegung so?“

Simon überlegt.

„Das kann ich nicht sicher sagen.“

„Dann bleiben wir bei dem, was Sie wahrgenommen haben.“

„Er hat sich bewegt, als ich ihn gehalten habe.“

„Kräftig?“

„Nicht besonders.“

„Hat er auf Ihre Berührung reagiert?“

Simon denkt länger nach.

„Ich glaube schon.“

Die Vorsitzende schreibt.

Damit gibt es nun eine weitere Beobachtung aus der Zeit vor dem Bolzenschuss. Daniel erinnert sich an Bewegungen und möglicherweise Laute. Simon beschreibt eine Reaktion, als er den Kater festhält.

Ob daraus Bewusstsein, Schmerzempfinden oder die Schwere einer Verletzung abgeleitet werden können, entscheidet nicht dieser Angeklagte.

Darüber wird ein Sachverständiger sprechen müssen.

Wer entscheidet?

Die Vorsitzende kehrt einige Minuten zurück.

„Wer sagt zuerst, dass Schmotzer getötet werden soll?“

Simon nennt denselben Namen wie die drei Angeklagten vor ihm.

Nun stimmen alle vier in diesem Punkt überein.

„Was genau wird gesagt?“

Simon erinnert sich an einen Satz, jedenfalls glaubt er das.

Er nennt ihn.

Die Formulierung unterscheidet sich von den bisherigen Erinnerungen, der Sinn nicht: Schmotzer sei so schwer verletzt, dass man ihn erlösen müsse.

„Was sagen Sie dazu?“

„Nichts.“

„Sind Sie einverstanden?“

„Ja.“

„Warum?“

„Weil ich auch gesehen habe, wie er dalag.“

„Denken Sie an einen Tierarzt?“

Simon schweigt.

„Ja.“

Die Antwort kommt unerwartet.

Die Vorsitzende sieht ihn an.

Bei den drei vorherigen Angeklagten hat keiner erklärt, eine tierärztliche Behandlung überhaupt konkret erwogen zu haben.

„Wann?“

„Als wir ihn gesehen haben.“

„Was denken Sie?“

„Dass man vielleicht jemanden anrufen sollte.“

„Sagen Sie das?“

Simon schaut zu seinem Verteidiger.

„Ich weiß es nicht mehr.“

„Sie erinnern sich daran, es gedacht zu haben, aber nicht daran, ob Sie es ausgesprochen haben?“

„Ja.“

„Warum wird dann nicht angerufen?“

„Weil die anderen gesagt haben, dass es nichts mehr bringt.“

Jetzt schreibt nicht nur die Staatsanwältin. Auch zwei Verteidiger greifen gleichzeitig zum Stift.

Die Vorsitzende wird genauer.

„Wer sind die anderen?“

Simon nennt zwei Namen.

„Was sagen sie?“

„Dass der Kater zu schwer verletzt ist und dass man ihn nicht noch länger leiden lassen soll.“

„Wer von beiden sagt was?“

Simon versucht es auseinanderzuhalten. Bei einem Satz ist er sicherer, bei einem anderen nicht.

Die Vorsitzende lässt ihn nicht raten.

„Wenn Sie es nicht mehr zuordnen können, sagen Sie das.“

„Dann weiß ich es nicht sicher.“

„Gut.“

Es ist nur ein kleines Wort, aber an diesem Vormittag vielleicht eines der wichtigsten. Nichtwissen ist in diesem Saal keine Schwäche. Es ist besser als eine Erinnerung, die erst während einer Befragung entsteht.

Die Staatsanwältin wird aufmerksam

Noch ist die Vorsitzende nicht fertig.

„Warum folgen Sie der Einschätzung der anderen?“

„Weil sie mehr Ahnung davon hatten.“

„Mehr Ahnung wovon?“

„Von Tieren.“

„Wer?“

Simon nennt die Beteiligten, denen er diese Erfahrung zuschreibt.

„Was für Erfahrung?“

Er erklärt, was er darüber weiß.

Die Vorsitzende fragt nicht weiter in Einzelheiten hinein, die später überprüft werden können. Entscheidend ist zunächst Simons damalige Wahrnehmung: Er hält andere Mitglieder der Gruppe für erfahrener und verlässt sich auf deren Einschätzung.

„Sie denken also an fachkundige Hilfe, folgen dann aber der Meinung der anderen, dass sie nicht mehr sinnvoll ist.“

„Ja.“

„Sind Sie überzeugt?“

Simon zögert.

„Ich dachte schon.“

„Das ist nicht ganz dasselbe.“

Sein Verteidiger bewegt sich.

Die Vorsitzende formuliert neu.

„Haben Sie damals noch Zweifel?“

Simon sieht auf den Tisch.

„Vielleicht.“

Das Wort ist leise gesprochen, aber die Staatsanwältin hat es gehört.

„Woran zweifeln Sie?“

„Ob wir das wirklich machen sollen.“

Die Vorsitzende wartet.

„Und was geschieht mit diesem Zweifel?“

Simon hebt die Schultern leicht.

„Wir machen es.“

Sekunden vor dem Schuss

Nun führt seine Erinnerung an den Moment heran, in dem er Schmotzer festhält.

„Sie haben Zweifel und halten das Tier trotzdem für den Bolzenschuss fest.“

„Ja.“

„Warum?“

„Weil die Entscheidung gefallen war.“

Die Vorsitzende schaut ihn an.

„Von wem?“

Simon nennt keinen Einzelnen.

„Von uns.“

„Auch von Ihnen?“

Er braucht einen Moment.

„Ja.“

Damit übernimmt Simon einen Teil der Entscheidung ausdrücklich für sich selbst. Er beschreibt zugleich Zweifel daran.

Beides kann nebeneinander bestehen.

Menschen handeln nicht immer erst dann, wenn jeder Zweifel verschwunden ist.

„Was wissen Sie über das Bolzenschussgerät?“

„Nicht viel.“

„Haben Sie zuvor erlebt, dass damit eine Katze getötet wird?“

„Nein.“

„Wissen Sie, wo es angesetzt werden muss?“

„Nein.“

„Wissen Sie, welche Wirkung bei korrekter Anwendung eintreten soll?“

„Dass das Tier sofort weg ist.“

„Was bedeutet weg?“

„Bewusstlos.“

„Woher wissen Sie das?“

„Das wurde gesagt.“

„Von wem?“

Simon nennt Matthias.

Damit entsteht ein weiterer Punkt, an dem die Aussagen miteinander verbunden werden. Matthias ist nach den bisherigen Darstellungen nicht nur derjenige, der das Gerät einsetzt. Mindestens zwei Mitangeklagte berufen sich auch auf seine Einschätzung seiner Wirkung.

Die Vorsitzende schaut zu Matthias.

Er sitzt still.

Der Augenblick danach

„Das Gerät wird ausgelöst. Was spüren Sie?“

Simon sieht überrascht aus.

Die anderen sind gefragt worden, was sie sehen.

Simon hält den Kater fest.

„Er bewegt sich.“

„Sie spüren die Bewegung in Ihren Händen?“

„Ja.“

„Wie stark?“

Simon sucht nach Worten.

„Stärker als vorher.“

„Lassen Sie los?“

„Ich glaube kurz.“

„Warum?“

„Weil ich erschrocken bin.“

„Was denken Sie?“

„Dass es nicht funktioniert hat.“

Im Saal verändert sich nichts und doch scheint dieser Satz mehr Platz einzunehmen als die Antworten zuvor.

Die Vorsitzende fragt sofort nach.

„Das denken Sie in diesem Moment?“

„Ja.“

„Bevor jemand von Reflexen spricht?“

„Ja.“

Die Staatsanwältin schreibt schnell.

„Was geschieht dann?“

Simon erzählt weiter. Jemand sagt, es seien Reflexe. Nach seiner Erinnerung ist es Matthias.

Damit bestätigen nun auch Simon und Daniel den Ablauf, den Lukas beschrieben hat: Die Bewegungen treten auf, mindestens einige der Beteiligten reagieren überrascht, anschließend fällt die Erklärung, es handle sich um Reflexe.

Noch ist nicht bewiesen, ob diese Erinnerung mit der Tonspur übereinstimmt.

Aber drei Aussagen zeigen inzwischen in dieselbe Richtung.

„Glauben Sie die Erklärung?“

„Ich weiß nicht.“

„Damals.“

„Ich wollte sie glauben.“

Die Vorsitzende schaut ihn einige Sekunden an.

Das ist eine andere Antwort als bei den Angeklagten zuvor.

„Warum wollten Sie sie glauben?“

Simon atmet ein.

„Weil die andere Möglichkeit bedeutet hätte, dass er das noch mitkriegt.“

Sein Verteidiger senkt kurz den Blick auf seine Unterlagen.

Die Staatsanwältin schreibt diesmal nichts.

Die Schaufel

Die Vorsitzende fragt nun, was Simon während der folgenden Handlungen tut. Wo steht er? Berührt er Schmotzer weiterhin? Wer nimmt die Schaufel? Wer schlägt? Was wird gesagt?

Simon antwortet, soweit er sich erinnert.

Bei einer Äußerung bleibt er hängen.

„Was wurde gesagt?“

„Dass man noch mal draufhauen soll.“

Die Vorsitzende fragt nach dem genauen Wortlaut.

Simon kann ihn nicht sicher wiedergeben.

„Wer sagt es?“

Er nennt einen Namen.

Einer der anderen Verteidiger hebt sofort die Hand.

„Ich möchte festhalten, dass wir hier über eine Erinnerung mehr als ein Jahr nach dem Ereignis sprechen und dass die Aufnahme selbst noch nicht Gegenstand der Beweisaufnahme war.“

Die Vorsitzende nickt.

„Das ist richtig. Wir behandeln die Aussage als Aussage dieses Angeklagten. Nicht als bereits bewiesenen Inhalt der Tonspur.“

Dann wendet sie sich wieder Simon zu.

„Wie empfinden Sie die Situation zu diesem Zeitpunkt?“

„Schlimm.“

„Warum bleiben Sie?“

Simon antwortet nicht sofort.

„Ich weiß es nicht.“

„Hätten Sie gehen können?“

„Ja.“

„Hätten Sie sagen können, dass aufgehört werden soll?“

„Ja.“

„Tun Sie es?“

„Nein.“

Die Vorsitzende lässt es dabei.

Die Staatsanwältin fragt nach dem Zweifel

Als sie das Wort erhält, braucht die Staatsanwältin ihre Akte zunächst nicht.

„Herr Simon, Sie sind der erste Angeklagte, der uns sagt, dass er an einen Tierarzt gedacht hat.“

„Ja.“

„Sie sind auch der erste, der sagt, er habe Zweifel gehabt, ob Schmotzer überhaupt getötet werden soll.“

„Ja.“

„Und Sie haben unmittelbar nach dem Bolzenschuss gedacht, das Gerät habe möglicherweise nicht funktioniert.“

„Ja.“

„Trotzdem helfen Sie dabei, das Tier festzuhalten.“

„Ja.“

„Warum?“

„Das habe ich doch erklärt.“

„Sie haben erklärt, dass die Entscheidung gefallen war. Ich möchte wissen, warum Ihre eigenen Zweifel für Sie weniger Gewicht hatten als diese Entscheidung.“

Simons Verteidiger hört aufmerksam zu, greift aber nicht ein.

„Weil die anderen sicherer waren.“

„Wer?“

Simon nennt wieder Namen.

„Sie vertrauen also deren Einschätzung.“

„Ja.“

„Obwohl keiner von ihnen Tierarzt ist.“

„Ja.“

„Obwohl Sie selbst daran gedacht haben, einen Tierarzt zu verständigen.“

„Ja.“

„Und obwohl Sie nach dem Bolzenschuss für möglich halten, dass etwas nicht funktioniert hat.“

Simon wird unruhiger.

„Ja.“

Die Staatsanwältin wartet kurz.

„Warum sagen Sie dann nicht: Stopp?“

Simon schaut sie an.

„Weil ich in dem Moment nicht wusste, was richtig ist.“

Diesmal schreibt die Staatsanwältin den Satz auf.

Dann fragt sie etwas anderes.

„Wer wusste es?“

Simon schaut zu Matthias.

Nur kurz.

Aber lang genug, dass die Vorsitzende es bemerkt.

„Bitte antworten Sie mit Worten“, sagt sie.

„Ich dachte, Matthias.“

Der Verteidiger zieht eine Grenze

Simons Verteidiger übernimmt anschließend und beginnt genau dort.

„Herr Simon, waren Sie sechzehn Jahre alt?“

„Ja.“

„Wie alt waren die anderen?“

Simon nennt die Altersunterschiede.

„Hatten Sie Erfahrung mit der Tötung verletzter Katzen?“

„Nein.“

„Mit Bolzenschussgeräten?“

„Nein.“

„Wenn ältere Personen, denen Sie in dieser Situation mehr Erfahrung zutrauen, Ihnen sagen, ein Tier müsse erlöst werden – welche Bedeutung hat das für Sie?“

„Eine große.“

„Wenn dieselben Personen Ihnen nach dem Schuss sagen, die Bewegungen seien Reflexe – haben Sie fachliches Wissen, mit dem Sie das widerlegen können?“

„Nein.“

„Sind Ihre Zweifel also ein Wissen, dass etwas falsch geschieht?“

„Nein.“

„Was sind sie?“

Simon überlegt.

„Ein schlechtes Gefühl.“

Der Verteidiger nickt.

„Ein schlechtes Gefühl ist noch kein Wissen.“

Die Staatsanwältin meldet sich.

„Und fehlendes Wissen ist noch kein Freibrief.“

Die Vorsitzende hebt die Hand, bevor daraus ein Wortwechsel entsteht.

„Die rechtliche Bewertung übernehmen am Ende nicht die Parteien während der Befragung.“

Beide schweigen.

Dann darf der Verteidiger fortfahren.

Er fragt Simon, ob er Schmotzer Schmerzen zufügen wollte. Simon verneint. Ob er Freude am Geschehen hatte. Wieder verneint er. Ob er glaubte, durch sein Festhalten eine schnelle Tötung zu ermöglichen.

„Ja.“

„Warum?“

„Damit es nicht noch schlimmer wird.“

Der Verteidiger setzt sich.

Vier Geschichten

Die Vorsitzende sieht auf die Uhr. Der Vormittag ist längst vorbei. Vier Angeklagte haben nun ihre Version des Geschehens erzählt, und je länger die Verhandlung dauert, desto weniger ähnelt der Fall einer einzigen Geschichte.

In vielem stimmen die Aussagen überein. Schmotzer wird nach Darstellung aller vier bereits verletzt aufgefunden. Innerhalb kurzer Zeit fällt die Entscheidung, ihn zu töten. Ein Tierarzt wird nicht verständigt. Das Bolzenschussgerät wird geholt und eingesetzt. Danach bewegt sich der Kater. Mehrere Angeklagte erinnern sich daran, dass diese Bewegungen als Reflexe erklärt werden. Anschließend folgen weitere Handlungen, die schließlich mit einem Schnitt am Hals enden.

Aber zwischen diesen gemeinsamen Linien liegen Unterschiede.

Einer glaubt zu wissen, was die Bewegungen bedeuten. Andere verlassen sich auf ihn. Einer räumt Zweifel ein, ob das Tier wieder zu Bewusstsein kommen könnte. Der Jüngste sagt, er habe an einen Tierarzt gedacht und unmittelbar nach dem Bolzenschuss geglaubt, das Gerät könne versagt haben. Gleichzeitig hilft er, das Tier festzuhalten.

Vier Menschen haben dasselbe Geschehen erlebt.

Schon jetzt erinnern sie sich nicht an dasselbe.

Die Vorsitzende schließt ihre Akte noch nicht. Es gibt ergänzende Fragen, die sich aus den vier Aussagen ergeben haben. Einige Widersprüche müssen vorgehalten werden, bevor der erste Verhandlungstag beendet werden kann.

Doch eine Grenze zieht sie.

Sie blickt zum Bildschirm an der Wand.

„Die Videoaufnahme werden wir heute nicht mehr vorführen.“

Mehrere Köpfe drehen sich in dieselbe Richtung.

Der Bildschirm bleibt schwarz.

Bevor Bilder und Ton die Erinnerungen der vier Angeklagten prüfen, sollen ihre Aussagen so stehen bleiben, wie sie heute gemacht worden sind.

Noch können sie sich nicht danach richten, was die Kamera tatsächlich festgehalten hat.

Und genau deshalb sind sie jetzt wichtig.

Ende des ersten Verhandlungstages

Die Vorsitzende stellt noch einige ergänzende Fragen, vor allem dort, wo sich die Aussagen der vier Männer berühren oder widersprechen. Sie fragt nach Zeitabständen, nach einzelnen Äußerungen, nach der Reihenfolge bestimmter Handlungen und danach, welche Wahrnehmungen aus eigener Erinnerung stammen und welche möglicherweise erst später durch Gespräche entstanden sind.

Nicht jede Unklarheit lässt sich auflösen.

Das Gericht erwartet das auch nicht.

Nach mehreren Stunden ist deutlich geworden, dass Erinnerungen keine Videoaufzeichnungen sind. Sie verändern sich, sie verlieren Einzelheiten, sie ordnen Erlebtes nachträglich. Gerade deshalb werden die Aussagen nicht verworfen. Sie werden festgehalten.

Später müssen sie sich an anderen Beweismitteln messen lassen.

Die Vorsitzende sieht noch einmal zu den vier Angeklagten.

„Für heute beenden wir die Vernehmungen.“

Sie nennt den Termin für die Fortsetzung der Hauptverhandlung. Am nächsten Verhandlungstag soll die Beweisaufnahme beginnen. Die Videoaufnahme wird vorgeführt, ihre Tonspur gehört und anschließend der veterinärmedizinische Sachverständige vernommen.

Zum ersten Mal wird dann nicht mehr nur darüber gesprochen werden, was geschehen sein soll.

Das Gericht wird selbst sehen und hören, was die Kamera festgehalten hat.

Die Vorsitzende schließt die Sitzung.

Stühle rücken über den Boden, Akten werden geschlossen, Verteidiger beugen sich zu ihren Mandanten. Die vier Angeklagten verlassen nacheinander den Saal.

An der Seitenwand bleibt der Bildschirm zurück.

Schwarz.

Am nächsten Verhandlungstag wird er zum wichtigsten Zeugen dieses Verfahrens werden.

Beitragsbild erstellt von ChatGPT – Nach einem Prompt von mir

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